Stadt Brandenburg an der Havel - Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und GrünflächenBrandenburg an der Havel
Baumkontrolle im Stadtgebiet
Baumkontrolle auf kommunalen Flächen der Stadt Brandenburg an der Havel inklusive Ortsteilen. Die Prüfung erfolgt zweimal jährlich (einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand) gemäß der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinie. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Verdingungsunte...
Tree Care
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Baumkontrolle auf kommunalen Flächen der Stadt Brandenburg an der Havel inklusive Ortsteilen. Die Prüfung erfolgt zweimal jährlich (einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand) gemäß der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinie. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Verdingungsu...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Brandenburg an der Havel - Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- May 12, 2026
- Topic:
- Tree Care
Tender description
Baumkontrolle auf kommunalen Flächen der Stadt Brandenburg an der Havel inklusive Ortsteilen. Die Prüfung erfolgt zweimal jährlich (einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand) gemäß der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinie. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Verdingungsunterlagen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
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10- Grün und GrugaDeadline: Apr 22
Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit auf Flächen des FB 60 2026
Einmalige, flächige Baumkontrolle auf 50 Flächen/Kollektiven des Bauherrenamtes FB 60 der Stadt Essen. Leistungsumfang: Erstkontrolle, Einzelbaumaufnahme und -kontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinien und städtischem Fachverfahren. Durchführung als Sichtkontrolle vom Boden aus, inkl. Bereitstellung notwendiger Werkzeuge durch den Auftragnehmer. Anforderungen: FLL-zertifizierte Baumkontrolleure (oder gleichwertig), mind. 2 Jahre Praxiserfahrung, Deutschkenntnisse C1. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig
Rahmenvereinbarung Baumschau Ostsachsen
Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer "Negativkontrolle" durchzuführen und zu dokumentieren. Die Flächen sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 12.800.000 m². Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne Grundstücke anweisen. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg
Rahmenvereinbarung Baumschau Ostsachsen
Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer "Negativkontrolle" durchzuführen und zu dokumentieren. Die Flächen sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 12.800.000 m². Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne Grundstücke anweisen. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Zweckverband Digitale Kommunen BrandenburgCottbusDeadline: Jul 28
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg
"Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer modernen, zukunftsfähigen und cloudbasierten Kita-Software für die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg. Die vertragliche Regellaufzeit beträgt 48 Monate. Die Abfrage der angebotenen Leistungen ist flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet. Die beiden nachfolgenden Lizenzmodelle kommen hierfür in Betracht: 1. Kaufmodell: einmaliger Erwerb der Lizenzen inklusive anschließender Softwarepflege und Wartung 2. Mietmodell: laufende softwarebasierte Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit Die zu beschaffene Gesamtlösung muss den administrativen Lebenszyklus im Bereich der Kindertagesbetreuung digital abbilden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Städten/Gemeinden/Ämter und den Landkreisen muss die Softwarelösung zwingend eine funktionale Differenzierung abbilden können: Kommunale Ebene (Städte, Gemeinde und Ämter): vollständige Verwaltung der Kindertagesstätten (u.a. Platzvergabe, Bedarfsplanung, Stammdatenverwaltung, Vertrags- und Beitragswesen, digitale Kassenschnittstellen sowie Eltern- und Trägerportale). Kreisebene (Landkreise): spezifische Fachanwendung zur Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung der Kindertagespflegepersonen sowie der Steuerung der entsprechenden Pflegeplätze. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Integration einer App-Lösung zur direkten, sicheren und datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Einrichtungen, den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die detaillierten funktionalen und technischen Anforderungen sowie der genaue Leistungsumfang sind vollumfänglich der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog zu entnehmen." - Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Planungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam
Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenDeadline: Jun 08
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Beschreibung: Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten. - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten. - Grün und GrugaEssenDeadline: Jun 30
Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 12. Mai 2026.
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- The contracting authority is Stadt Brandenburg an der Havel - Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen.
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