terranets bw GmbH.StuttgartTED
Bauleistungs- und Montageversicherung SPO
Bauleistungs- und Montageversicherung (Schaden- und Verlustversicherung) für die Errichtungsphase der Gashochdruckleitung SPO. Verlegung einer Gashochdruckleitung DN 1000 einschließlich komplettem Rohr- und Tiefbau sowie die Erstellung sämtlicher Sonderbauwerke und zugehöriger Infrastruktur. Außerdem soll die Vorlagerung der Rohre auf den...
Insurance
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Bauleistungs- und Montageversicherung (Schaden- und Verlustversicherung) für die Errichtungsphase der Gashochdruckleitung SPO. Verlegung einer Gashochdruckleitung DN 1000 einschließlich komplettem Rohr- und Tiefbau sowie die Erstellung sämtlicher Sonderbauwerke und zugehöriger Infrastruktur. Außerdem soll die Vorlagerung der Rohre auf ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- terranets bw GmbH.
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Insurance
Tender description
Bauleistungs- und Montageversicherung (Schaden- und Verlustversicherung) für die Errichtungsphase der Gashochdruckleitung SPO. Verlegung einer Gashochdruckleitung DN 1000 einschließlich komplettem Rohr- und Tiefbau sowie die Erstellung sämtlicher Sonderbauwerke und zugehöriger Infrastruktur. Außerdem soll die Vorlagerung der Rohre auf den ausgewiesenen Flächen als mitversichert gelten.
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Related tenders
7- Landratsamt KarlsruheKarlsruhe
Errichtung und Restplanung eines Gigabit-Netzes für Kommunen im Landkreis Karlsruhe – Cluster IV gF
Die Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Landratsamt KarlsruheKarlsruhe
Los 4 Karlsbad Ortsteil Ittersbach
Die Gemeinde Karlsbad liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 16.000 Einwohner. Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21465). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/156-873998992). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Stadt NürtingenNürtingen
Los 5: Enzenhardt / Oberensingen / Zizishausen / Säer, Rieth / Tiefenbach
1. Allgemeines Die Stadt Nürtingen erschließt die grauen Flecken im Stadtgebiet sowie aller Ortsteile zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Das Glasfasernetz wird durch die Stadt Nürtingen errichtet und später an einen Netzbetreiber (Stadtwerke Nürtingen) verpachtet. Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Vorbereitung der Erstellung von Dokumentationsunterlagen durch vermessungstechnische Einmessung der Trasse und Erstellung der GIS-Daten. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Des Weiteren umfassen die Leistungen auch die Mitverlegung von Stromkomponenten. In allen Bereichen wurden im Rahmen früherer Mitverlegungsmaßnahmen bereits in großen Teilen innerörtlichen Bereiche passive sowie aktive Infrastruktur verlegt. Dazu zählen insbesondere bestehende Rohrverbände sowie bereits gestellte Hauptverteiler und Netzverteiler. Dieses errichtete Netz ist bereits in Betrieb. Es muss während der Bauarbeiten gewährleistet sein, dass die bestehende Infrastruktur weiterhin in Betrieb bleibt. Das ausgeschriebene Ausbaugebiet wird in zwei räumliche Lose (3, 4 und 5) aufgeteilt. Der Leistungsumfang gliedert sich demnach in drei Lose mit jeweils zwei Leistungsverzeichnissen (Breitband und Strom). 2. Beschreibung der Maßnahme: Die Stadt Nürtingen, im Nachfolgenden als Auftraggeber (AG) bezeichnet, beabsichtigt die Errichtung von Leerrohrverbindungen für Glasfaser-Trassen im folgenden Bereich: Ortsteil Lagepläne 1: 1000 Nürtingen - Reudern 35-39, 78 Nürtingen - Braike 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Ersberg 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Lerchenberg 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Kernstadt 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Roßdorf 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Enzenhardt 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Oberensingen 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Zizishausen 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Säer-Rieth 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Nürtingen - Tiefenbach 1-7, 12-34, 43-47, 75-76 Der geplante Trassenverlauf kann den genannten Lageplänen entnommen werden. Die für die Ausschreibung zur Verfügung gestellten Planunterlagen dienen lediglich zur Orientierung. Nach Beauftragung werden die detaillierteren Pläne durch das Planungsbüro dem AN bereitgestellt. Detailliertere Informationen sind den Anhängen, den Leistungsverzeichnissen sowie der vollständigen Baubeschreibung zu entnehmen. Das Los 5 umfasst die Ortsteile Enzenhardt, Oberensingen, Zizishausen, Säer-Rieth, Tiefenbach - In den Ortsteilen sind ebenfalls alle benötigten PoP-Standorte bereits vorhanden und können genutzt werden. Es müssen insgesamt 13 NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Enzenhardt sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Oberensingen sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Zizishausen sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Im Ortsteil Säer-Rieth sind einige NVt-Standorte bereits errichtet und können genutzt werden. Es müssen allerdings NVt-Standorte neu errichtet werden. - Weiterer Bestandteil von Los 5 ist das Mitverlegen von Stromkomponenten. 3. Leistungsumfang Die Bauleistungen haben in etwa den nachfolgend genannten Umfang. Genaue Details zu den Mengen und Massen sind aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen: Offene Bauweise in bit. Oberflächen Offene Bauweise in Pflaster-Oberflächen Offene Bauweise in teilbefestigten Oberflächen Offene Bauweise in unbefestigten Oberflächen Trassen im HDD- Spülbohrverfahren Lieferung / Verlegung Microrohre 4x20 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 12x10 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 4x16 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 24x7 mm Lieferung / Verlegung Microrohre 24x10 mm Lieferung / Verlegung PVC-Rohr & PE-Rohre Hausanschlüsse Lieferung / Einbau NVT / MFG Lieferung / Einbau Kabelschächte Lieferung / Einzug 12F/24F/48F-Verteilkabel Lieferung / Einzug 144F/288/432F/576F-HK Mitverlegung Stromkomponenten (ca. 3200 m) 4. Bauausführung Ausführungsfristen nach BVB Ziff. 3 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 3: 18.05.2026 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 4: 18.05.2026 Baubeginn Tiefbau und Verlegung Los 5: 18.05.2026 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 3: 30.07.2027 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 4: 30.07.2027 Bezugsfertige Übergabe Tiefbau Los 5: 30.07.2027 - SBH | Schulbau HamburgHamburg
LOS 2 – 2 Gebäude am Standort Campus Ausschläger Weg (3. BA): Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 6.451 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 4.533 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.665 m² mit 194 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 und KG 700 zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten. - SBH | Schulbau HamburgHamburgDeadline: Aug 18
Neubau von Wohnungen für Auszubildende in 2 Losen für die Standorte Fabriciusstr. 150 (LOS 1) und Ausschläger Weg 11 (LOS 2) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Der Neubau erfüllt die aktuellen Vorgaben zur Energieeffizienz gem. KfW40-Standard. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 5.246 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 2.693,5 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.081 m² mit 109 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude für Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 (Ausnahme: KG 600 nicht für die KITA) und KG 700 (für die Azubi-Wohnungen und die KITA) zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter (Übertragung vertragsgegenständlicher Leistungen auf NU nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG). Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
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