Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdam
Bauleistung Schafgraben: Austausch Geländer und Kabelgraben mit Leerrohrverlegung
Gegenstand der Maßnahme ist der Austausch des bestehenden Geländers entlang des Schafgrabens sowie die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme wird das vorhandene Geländer vollständig zurückgebaut und durch ein neues Geländer gemäß GEL 7 nach BAST ersetzt. Die n...
Earthworks, Steel Construction, Pipeline Construction
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Gegenstand der Maßnahme ist der Austausch des bestehenden Geländers entlang des Schafgrabens sowie die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme wird das vorhandene Geländer vollständig zurückgebaut und durch ein neues Geländer gemäß GEL 7 nach BAST ersetzt. Di...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 13, 2026
- Topic:
- Earthworks
- Object:
- Verkehrssicherung / Schutzeinrichtung
Object classification
- Verkehrssicherung / SchutzeinrichtungPrimary
Tender description
Gegenstand der Maßnahme ist der Austausch des bestehenden Geländers entlang des Schafgrabens sowie die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme wird das vorhandene Geländer vollständig zurückgebaut und durch ein neues Geländer gemäß GEL 7 nach BAST ersetzt. Die neue Geländerkonstruktion dient der Verkehrssicherheit und wird entsprechend den geltenden technischen Regelwerken und Richtlinien hergestellt. Vor Ausführung der Geländerarbeiten ist durch den Auftragnehmer eine Werkzeichnung anzufertigen. Diese hat die genaue Lage der Geländerpfosten unter Berücksichtigung der örtlichen Zwangspunkte darzustellen. Hierzu zählen insbesondere vorhandene Schächte, Bestandsbäume sowie die neuen Standorte der Straßenbeleuchtung. Darüber hinaus sind die Abschnittslängen zwischen den einzelnen Pfosten sowie die Anbindung des neuen Geländers an das bestehende Holzgeländer eindeutig darzustellen. Die neuen Leuchtenstandorte befinden sich in der Flucht des Geländers. Anfangs- bzw. Endstücke des Geländers sind vor und hinter den Leuchten sowie in Bereichen mit nah am Weg stehenden Bäumen so anzuordnen, dass ein freier Zwischenraum von weniger als 120 mm verbleibt. Hierdurch wird sowohl den sicherheitstechnischen Anforderungen als auch den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Die Pfosten des Geländers werden in einem Schalkörper Köcher betoniert und befestigt, da die Lage der Fundamente zum Teil im Bereich des Leitungsgrabens ist. Das 1,20 m hohe Geländer ist so zu errichten, dass es im lichten Abstand von 20 cm zum Radweg verläuft. Die Ausführung der Geländerarbeiten darf erst nach Freigabe der Werkzeichnung durch den Auftraggeber erfolgen. Parallel zu den Geländerarbeiten werden Erdarbeiten zur Vorbereitung eines Kabelgrabens für die spätere Erneuerung der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Hierzu wird ein Kabelgraben her-gestellt und ein DN 100 PVC-Schutzrohr verlegt. Nach Abschlu
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Ausbau der Bahnhofstraße und Bahnhofstraße "Drift" in der Gemeinde Rambin
Durch die Gemeinde Rambin wurde beschlossen, die innerörtlichen Gemeindestraßen "Bahnhofstraße" und "Drift Bahnhofstraße", welche südlich der Gemeinde liegen, auszubauen und grundhaft zu erneuern. Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Fahrbahnen in Asphaltbauweise (Bahnhofstraße) bzw. Betonsteinpflaster (Drift-Bahnhofstraße) sowie die Anpassung der angeschlossenen Zuwegungen und Zufahrten. Die Gesamtlänge der auszubauenden Straßenabschnitte beträgt rund 160 m für die Drift Bahnhofstraße und 303 m für die Bahnhofstraße. Die überplante Gesamtfläche einschließlich der Anschlussbereiche beläuft sich auf ca. 3.000 m². Für die bauliche Umsetzung ist eine zweigeteilte Ausführung vorgesehen, bestehend aus dem 1. Bauabschnitt in der Bahnhofstraße und dem 2. Bauabschnitt in der Drift Bahnhofstraße. Entlang der Bahnhofstraße wird von der Hauptstraße (L 296) bis zum Bahnhofsgebäude ein durchgehender Gehweg vorgesehen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite wird der Gehweg als überfahrbar ausgebildet und kann im Begegnungsfall als zusätzliche Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Im Umfeld des Bahnhofs werden auf unbefestigten Flächen neue öffentliche Stellplätze geschaffen, um die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit des Bahnhofsstandorts weiter zu verbessern. Die Entwässerung der Straßen wird im Zuge der Maßnahme vollständig neu strukturiert. Für die Bahnhofstraße ist eine kombinierte Oberflächenentwässerung über Rigolenanlagen geplant, sowie die Ableitung in den bestehenden Graben im Bereich der Bahnhofstraße. Die vorhandenen Grabenquerschnitte werden hierfür abschnittsweise angepasst. Ergänzend zum Entwässerungskonzept der Bahnhofstraße wird die Drift über ein eigenständiges System entwässert. Das Oberflächenwasser wird dort über eine Regenwasserleitung in den gleichen Graben nördlich der Bahnhofstraße zugeführt. Zusätzlich wird die Straßenbeleuchtung entlang der Bahnhofstraße sowie der Drift-Bahnhofstraße erweitert. Insgesamt sind hierfür 14 neue Leuchtenstandorte vorgesehen, um eine durchgehend sichere Ausleuchtung der Verkehrsflächen zu gewährleisten. Weitere Daten sind der anliegenden Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. - Landwirtschaftskammer Niedersachsen/ LiegenschaftenOldenburgDeadline: Jul 15
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Projekt Umbau Btf. Nord 2. BA - VE502 Kanalbau
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG modernisieren den Busbetriebshof Nord im 2. Bauabschnitt grundlegend, um die vollständige Elektrifizierung der Flotte bis 2030 zu ermöglichen. Kern ist die Anpassung des Abstellkonzepts: Zukünftig erfolgt die Busabstellung in Abstellblöcken mit Stahltraversen für Ladehauben. Die Ladeinfrastruktur wird in einem aufgeständerten Technikriegel gebündelt. Die Verkehrsflächen sowie die Oberflächenentwässerung werden gesamthaft erneuert. Die Waschhalle wird für die Nutzung durch Elektrobusse grundlegend saniert und mit einer Arbeitsgrube versehen. Darüber hinaus werden die Werkstatt um sieben Arbeitsstände erweitert und das Fahrdienstgebäude energetisch saniert sowie um einen zweigeschossigen Anbau erweitert. Das vorhandene Ersatzteillager wird modernisiert und mit einer neuen Ausstattung versehen. Die Realisierung aller Maßnahmen erfolgt unter Aufrechterhalten des Bus- und Werkstattbetriebs. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung gliedert sich in folgende Gewerke: Erdarbeiten umfassen die Herstellung von Leitungsgräben ( verbaut und unverbaut , bis 5 ,00 m Tiefe) sowie Baugruben ( bis ca. 5,50 m unter GOK, u . a . im Bereich der Regenwasserbehandlungsanlage ), jeweils einschließlich Lösen, Laden und Zwischenlagern des Aushubmaterials. Bodenbeprobungen nach EBV sowie Planum- und Tragfähigkeitsnachweise sind zu erbringen. Die Wiederverfüllung erfolgt lagenweise mit geeignetem Sand / Kies - Sand 0 /8 mm in der Leitungszone sowie mit zulässigem Wiedereinbaumaterial oder angeliefertem Ersatzmaterial in der Hauptverfüllung; eine temporäre Tragschicht ist einzubauen. Verbauarbeiten beinhalten Grabenverbau sowie Trägerbohlverbau für die tiefer liegenden Bereiche. Entwässerungskanalarbeiten bilden den Kern der Maßnahme. Ausgeschrieben werden die vollständige Erneuerung und Anpassung der Regenwasserentwässerung ( inkl. Regenwasserbehandlungsanlage ) sowie des Schmutzwasserkanals , einschließlich Leitungsverlegung , Formstücken, Schachtbauwerken und Anschlüssen. Die Anschlussleitungen zu den geplanten Straßenabläufen sind. Bestandteil der Entwässerungskanalarbeiten. Diese werden entsprechend den Planunterlagen bis in den Bereich der temporären Tragschicht bzw. bis zur späteren Anschlussstelle der neuen Straßenabläufe hergestellt. Die Leitungsenden sind lage- und höhenmäßig einzumessen, zu dokumentieren und bis zum späteren Einbau bzw. Anschluss der Straßenabläufe fachgerecht provisorisch zu verschließen. Der endgültige Anschluss an die neuen Straßenabläufe erfolgt im Zuge der späteren Straßenbau- / Oberflächenarbeiten. Die bauzeitliche Flächenentwässerung ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Bestehende Straßenabläufe sind , soweit technisch möglich und mit dem Bauablauf vereinbar, bis zur Herstellung der neuen Entwässerungseinrichtungen in Betrieb zu halten. Sofern vorhandene Straßenabläufe im Zuge der Bauarbeiten außer Betrieb genommen oder durch neue Anschlussleitungen ersetzt werden, sind diese bei Bedarf provisorisch anzuschließen bzw. durch geeignete bauzeitliche Maßnahmen zu ersetzen. Hierzu können z . B . provisorische Leitungsanschlüsse, temporäre Rinnen, Schlauchleitungen oder Pumpmaßnahmen erforderlich werden. Eine unkontrollierte Ableitung von Oberflächenwasser in Baugruben, Leitungsgräben, Verkehrsflächen oder Betriebsbereiche ist zu vermeiden. Die bauzeitliche Entwässerung ist entsprechend dem Baufortschritt anzupassen und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Die endgültige Entwässerung erfolgt nach Herstellung der neuen Straßenabläufe und der späteren Straßenbau- /Oberflächenarbeiten . Leitungssicherung , Kontrolle und Prüfung umfassen optische Inspektionen ( Kamerabefahrung, Moltching der Leerrohre) , Dichtheitsprüfungen sowie messtechnische Einmessung der verlegten Anlagen bei offener Baugrube. Abbruch- und Rückbauarbeiten beinhalten Oberflächenabbrüche ( Beläge, Befestigungen) sowie den Rückbau bestehender Leitungen und Bauwerke. Dokumentation schließt Fotodokumentation , Bestandspläne ( handrevidiert zur Abnahme) sowie die vollständige gewerkespezifische Objektdokumentation ( Nachweise , Prüfzeugnisse, Entsorgungsnachweise ) e in. Besonderes Merkmal der Maßnahme ist die Ausführung unter laufendem Betrieb. Die Kanalbauarbeiten erfolgen abschnittsweise bei durchgehend aktivem Bus- und Werkstattbetrieb auf dem Gelände. Während der gesamten Bauzeit ist mit intensivem Rangier - , Werkstatt- und Mitarbeiterverkehr zu rechnen. Die Ausführung erfolgt gemäß VOB sowie den einschlägigen DIN- Normen ( u . a . DIN 18300, DIN 4 124 , DIN EN 1610 , DWA- A 139 ). - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit-Erneuerung Wasserwerk Objektplanung Ing.BW- LPH1-9 inkl. Verfahrenstechik-LPH1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk.Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allg. anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Insbesondere ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke zu leisten. Parallel wird die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit-Erneuerung Wasserwerk Objektplanung Ing.BW- LPH1-9 inkl. Verfahrenstechik-LPH1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk.Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allg. anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Insbesondere ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke zu leisten. Parallel wird die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Aug 10
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
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- The submission deadline is 13. August 2026.
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