DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlin
BAB 10 (VKE 1211), BAB 24 (VKE 1221), Projektanalyse Soll-Ist-Zustand/Bilanzierung und Unterstützung Planänderung (Deckblattverfahren)
Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss trä...
Environmental Assessment
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Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss trägt die Nummer bzw. das Aktenzeichen 40.1.7171/10.32). Gleiches gilt für den 6-streifigen Ausbau der BAB 24 nördlich AS Neuruppin bis Ende der BAB 24 und der BAB 10 AD Havelland bis östlich der AS Oberkrämer mit Umbau des AD Havelland, der AS Neuruppin, Neuruppin Süd, Fehrbellin, Kremmen und Oberkrämer, der Rastanlagen "Ruppiner See" und "Am Rhinluch" sowie der Parkplatz/WC-Anlagen "Ziethener Luch" und "Krämerforst"). Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss (Plafe-Nr.: Az.: 40.10 7171/24.2 vom 15.07.2011) wurde, wie ebenfalls der oben genannte Beschluss, durch das Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs erlassen. Im Rahmen der beiden bestehenden Verkehrseinheiten und den damit festgesetzten naturschutzfachlichen Auflagen und Maßnahmen, ist der Umsetzungsstand in Teilen unübersichtlich. Die Maßnahmen wurden zum Teil vollständig, teilweise oder bislang nicht umgesetzt. Ebenfalls ist festgestellt worden, dass es Maßnahmen gibt, die nicht umsetzbar sind und daher ein Planänderungsverfahren erfolgen muss. Das Ziel der Vergabe ist die fachliche Unterstützung durch ein geeignetes Planungsbüro mit umweltfachlicher Expertise, um Transparenz über den Ist-Zustand herzustellen und eine tragfähige Grundlage für die Planänderungen zu schaffen. Diese Bilanzierung dient als Grundlage. Zudem soll die fachliche Vorbereitung der Planänderungsunterlagen und die Unterstützung im Planänderungsprozess durch ein Deckblattverfahren vergeben werden. Allgemein umfasst dies die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen der Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforde
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- Automatically discover matching follow-up tenders
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Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss trägt die Nummer bzw. das Aktenzeichen 40.1.7171/10.32). Gleiches gilt für den 6-streifigen Ausbau der BAB 24 nördlich AS Neuruppin bis Ende der BAB 24 und der BAB 10 AD Havelland bis östlich der AS Oberkrämer mit Umbau des AD Havelland, der AS Neuruppin, Neuruppin Süd, Fehrbellin, Kremmen und Oberkrämer, der Rastanlagen "Ruppiner See" und "Am Rhinluch" sowie der Parkplatz/WC-Anlagen "Ziethener Luch" und "Krämerforst"). Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss (Plafe-Nr.: Az.: 40.10 7171/24.2 vom 15.07.2011) wurde, wie ebenfalls der oben genannte Beschluss, durch das Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs erlassen. Im Rahmen der beiden bestehenden Verkehrseinheiten und den damit festgesetzten naturschutzfachlichen Auflagen und Maßnahmen, ist der Umsetzungsstand in Teilen unübersichtlich. Die Maßnahmen wurden zum Teil vollständig, teilweise oder bislang nicht umgesetzt. Ebenfalls ist festgestellt worden, dass es Maßnahmen gibt, die nicht umsetzbar sind und daher ein Planänderungsverfahren erfolgen muss. Das Ziel der Vergabe ist die fachliche Unterstützung durch ein geeignetes Planungsbüro mit umweltfachlicher Expertise, um Transparenz über den Ist-Zustand herzustellen und eine tragfähige Grundlage für die Planänderungen zu schaffen. Diese Bilanzierung dient als Grundlage. Zudem soll die fachliche Vorbereitung der Planänderungsunterlagen und die Unterstützung im Planänderungsprozess durch ein Deckblattverfahren vergeben werden. Allgemein umfasst dies die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen der Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs- / Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen. Die aufgeführten Ziele / Tätigkeitsbereiche gelten für beide Verkehrseinheiten. Allgemein umfassen die zu vergebenden Leistungen die Aufbereitung, Sichtung und somit Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Zustands / Bilanzierung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Maßnahmen. Zudem gehört zu den Leistungen die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen, die daraus resultierenden Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs-/ Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlin
BAB 10 (VKE 1211), BAB 24 (VKE 1221), Projektanalyse Soll-Ist-Zustand/Bilanzierung und Unterstützung Planänderung (Deckblattverfahren)
Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss trägt die Nummer bzw. das Aktenzeichen 40.1.7171/10.32). Gleiches gilt für den 6-streifigen Ausbau der BAB 24 nördlich AS Neuruppin bis Ende der BAB 24 und der BAB 10 AD Havelland bis östlich der AS Oberkrämer mit Umbau des AD Havelland, der AS Neuruppin, Neuruppin Süd, Fehrbellin, Kremmen und Oberkrämer, der Rastanlagen "Ruppiner See" und "Am Rhinluch" sowie der Parkplatz/WC-Anlagen "Ziethener Luch" und "Krämerforst"). Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss (Plafe-Nr.: Az.: 40.10 7171/24.2 vom 15.07.2011) wurde, wie ebenfalls der oben genannte Beschluss, durch das Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs erlassen. Im Rahmen der beiden bestehenden Verkehrseinheiten und den damit festgesetzten naturschutzfachlichen Auflagen und Maßnahmen, ist der Umsetzungsstand in Teilen unübersichtlich. Die Maßnahmen wurden zum Teil vollständig, teilweise oder bislang nicht umgesetzt. Ebenfalls ist festgestellt worden, dass es Maßnahmen gibt, die nicht umsetzbar sind und daher ein Planänderungsverfahren erfolgen muss. Das Ziel der Vergabe ist die fachliche Unterstützung durch ein geeignetes Planungsbüro mit umweltfachlicher Expertise, um Transparenz über den Ist-Zustand herzustellen und eine tragfähige Grundlage für die Planänderungen zu schaffen. Diese Bilanzierung dient als Grundlage. Zudem soll die fachliche Vorbereitung der Planänderungsunterlagen und die Unterstützung im Planänderungsprozess durch ein Deckblattverfahren vergeben werden. Allgemein umfasst dies die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen der Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs- / Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen. Die aufgeführten Ziele / Tätigkeitsbereiche gelten für beide Verkehrseinheiten. Allgemein umfassen die zu vergebenden Leistungen die Aufbereitung, Sichtung und somit Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Zustands / Bilanzierung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Maßnahmen. Zudem gehört zu den Leistungen die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen, die daraus resultierenden Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs-/ Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 21
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Die Bundesrepublik Deutschland plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 10 und BAB 24 in Brandenburg. Zwei Planfeststellungsbeschlüsse liegen vor, aber der Umsetzungsstand ist unübersichtlich. Ein Planungsbüro mit Umwelt-Expertise soll den Ist-Zustand bilanzieren und eine Grundlage für Planänderungen schaffen, sowie die Planänderungsunterlagen vorbereiten und das Planänderungsverfahren unterstützen. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 21
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Vergabe von Fachleistungen zur Projektanalyse (Soll-Ist-Zustand/Bilanzierung) und Unterstützung bei Planänderungen (Deckblattverfahren) für den 6-streifigen Ausbau der BAB 10 und BAB 24. Naturschutzfachliche Auflagen aus bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen sind teils nicht umsetzbar oder unvollständig realisiert. Ziel: Schaffung von Transparenz über den Ist-Zustand und Erarbeitung tragfähiger Grundlagen für Planänderungen durch ein umweltfachlich qualifiziertes Planungsbüro. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 04
Neubau der A 14, VKE 1155, GIS-Begleitung zur Umsetzung von Landschaftsbaumaßnahmen
Die Bundesautobahn (A) 14 soll künftig eine Verbindung von Dresden über Leipzig und Magdeburg nach Wismar/Ostsee darstellen. Dabei ist die vorliegend betrachtete Verkehrseinheit (VKE) 1155 Bestandteil des Neubauabschnittes der A 14 zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin. Mit diesem Abschnitt wird die Lücke zwischen der A 2 (Autobahnkreuz (AK) Magdeburg) und der A 24/A 14 (Autobahndreieck (AD) Schwerin) geschlossen. Die VKE 1155 beinhaltet den Neubau der Bundesautobahn BAB 14 im Land Brandenburg von der Anschlussstelle (AS) Karstädt bis einschließlich der AS Groß Warnow mit einer Länge von 11,5 km. Der Abschnitt ist seit Dezember 2015 in Betrieb. Das Leistungsbild umfasst die einmalige Digitalisierung bzw. Zusammenstellung sowie die fortlaufende Aktualisierung und Pflege von Geodaten zu sämtlichen landschaftsbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Neubau der A 14, VKE 1155 AS Karstädt (m) bis AS Groß Warnow (m)" für ein GIS-Projekt unter Berücksichtigung von vorgegebenen GIS-Datenformaten. Ein wesentliches Projektziel ist die Erstellung definierter abgeschlossener Datensätze für die Übergabe an Dritte. Insbesondere im Hinblick auf die Übergabe der Landschaftsbaumaßnahmen in die dauerhafte Unterhaltung sind für die landschaftspflegerischen Maßnahmen sowohl die Genehmigungs- als auch die Ausführungsplanung, die räumliche Lage der Maßnahmen sowie deren Sicherungs- und Realisierungsstand in Datensätzen aufzubereiten, die in einem datenbankgestützten GIS-Projekt verwendet werden können. Dieses Projekt bildet die Grundlage für die Ausführung der Maßnahmen sowie die Übergabe. Für das zu erstellende GIS-Projekt zur A 14 VKE 1155 werden Daten in den jeweils vorliegenden Datenformaten (z.B. PDF, DWG/DXF, SHP) zusammengestellt und dem AN über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden entsprechend aufbereitet und getrennt nach Planfeststellung, Planänderungen sowie Ausführungsplanung sortiert übergeben. Die projektspezifischen Unterlagen umfassen folgenden Umfang: - Planfeststellungsunterlagen (LBP) einschließlich Kataster zum Zeitpunkt der Planfeststellung, - Unterlagen zu Planänderungsverfahren, - Ausführungsplanung der einzelnen Landschaftsbaulose, - technische Planung der Verkehrsanlage, - Shape-Dateien/Geojson zu LBP/LAP, soweit vorliegend und - Bestandsvermessung nach Ausführung zur späteren Fortschreibung, soweit vorhanden.
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