EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheTED
B400 Mittelspannngsschaltanlage
Lieferung und Errichtung einer Mittelspannungsschaltanalge für das Batterieprojekt B400 der EnBW in Philippsburg
Grid Infrastructure
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- EnBW Energie Baden-Württemberg AG
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
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- Topic:
- Grid Infrastructure
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Lieferung und Errichtung einer Mittelspannungsschaltanalge für das Batterieprojekt B400 der EnBW in Philippsburg
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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Oct 02Inhalt der Leistungen ist die Erstellung eines Schadstoffkatasters inklusive der dazu erforderlichen umwelttechnischen Untersuchungen als Zuarbeit für die Erstellung der Planung, für verschiedene Bereiche des Basisnetztes (B 400) die im Zusammenhang mit dem Neubau der A44 wegen künftiger Herunterstufung bzw. Umwidmung von Bundesstraßen zurückgebaut werden. Gegenstand des Vertrages ist die umwelttechnische Beurteilung der aufzubrechenden Verkehrsanlage mit Vorbereitung und Durchführung aller umwelttechnischen Laboruntersuchungen sowie die Ausarbeitung der dazugehörigen gutachterlichen Berichte (Leistungen gem. HOAI 2021, in Anlehnung an Anlage 1, Punkt 1.3 (Stand 2023)) für den Teilrückbau der B400 (ca. 4,3 km) und einen Bereich an der ehemaligen Halbanschlussstelle Wommen. Bei den aufgeführten Verkehrsanlagen sind teilweise der bestehende Oberbau und Bankettbereiche rückzubauen. Die Randbereiche, in denen die Rückbaumaßnahmen erfolgen, sind neu auszubilden. Um ordnungsgemäß aufzubrechen und das anfallende Material zu entsorgen, ist die genaue Kenntnis über die Beschaffenheit und eine evtl. Schadstoffbelastung des Bestandes erforderlich. Der Gutachter wird beauftragt, für die Rückbaubereiche die chemischen Analysen nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erstellen. Dabei sind für die Rückbaubereiche vollständige Untersuchungen durchzuführen. Dies umfasst u.a. die Feststellung der physikalischen Parameter und der Tragfähigkeit durch geeignete Felduntersuchungen (Kleinbohrungen, 1m tief). Insbesondere ist zwingend eine umweltchemische Deklarationsanalyse nach EBV vorzunehmen, um eine lückenlose Einstufung des Abbruchmaterials zu gewährleisten. Alle Ergebnisse sind in einem umwelttechnischen Bericht zusammenzufassen, der die chemische Verwertungssituation nach aktuellem Recht bewertet. Beschreibung der Trasse: Geplant ist der Teilrückbau der B 400 (K 9) zum RQ 9,5 von Abzweig Unhausen bis zur Halbanschlussstelle (HAS) Wommen - FB-Breite im Bestand 8,00 m (RQ 11) ist auf eine FB-Breite nach Rückbau 6,50 m (RQ 9,5) zurück- zubauen. - Die Rückbaulänge beträgt ca. 4,3 km - ebenfalls geplant: der Teilrückbau am Knotenpunkt der geschlossenen HAS Wommen Sonstige relevante Angaben für die Erkundung: Das Gebiet ist als "Kampfmittelunbedenklich" eingestuft. Vermessungsunterlagen und ein ermitteltes Leitungskataster liegen vor und werden nach der Beauftragung an den AN übergeben. Der Rückbau ist einseitig geplant. Eine Erkundung des Aufbaus soll jedoch über die gesamte Breite der vorandenen Verkehrsfläche (Fahrbahn links, rechts, mitte), in festzulegenden Abständen, vorgenommen werden. Für die Anzahl der Aufschlüsse in der Fahrbahn durch Kernbohrungen, werden 50 Stück kalkuliert. Die Lage und Abstände der Beprobungen werden gemeinsam mit dem AG im Zuge der Konzepterstellung und letztlich vor Ort abgestimmt und festgelegt. Über die Planungsleistungen nach HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3 (Stand 2023) hinaus sind auch Leistungen zur Überwachung der Bohrarbeiten zu erbringen.Rahmenvereinbarung 110kV, 16,7Hz Leistungsschalter - 110kV, 16,7Hz Leistungsschalter
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Gemeinde OfterdingenBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Ofterdingen im Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Ofterdingen am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Ofterdingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Ofterdingen Rathausgasse 2 72131 Ofterdingen zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Ofterdingen auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Simon Wagner, 28.08.2026 BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde OffenauBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Offenau im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Offenau am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Offenau beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Offenau z. Hd. Frau Sarah Frank Jagstfelder Straße 1 74254 Offenau zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Offenau auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Offenau, 01.09.2026 Michael Folk Bürgermeister
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