Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle GöppingenRegierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Göppingen Willi-Bleicher-Straße 3 73033 Göppingen DE
B14 Unterführung Erbchhof bei Korb - Fachlos Verkehr
Verkehrssicherungen für die Unterführung Erbchhof bei Korb: Verkehrszeichenpläne, Stauwarnanlagen, temporäre Schutzeinrichtungen, Gelbmarkierung, Baustelleninformationsschilder, Straßensperrungen und Umleitungsbeschilderung.
Road Construction
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Verkehrssicherungen für die Unterführung Erbchhof bei Korb: Verkehrszeichenpläne, Stauwarnanlagen, temporäre Schutzeinrichtungen, Gelbmarkierung, Baustelleninformationsschilder, Straßensperrungen und Umleitungsbeschilderung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Göppingen
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- July 14, 2026
- Topic:
- Road Construction
Tender description
Verkehrssicherungen für die Unterführung Erbchhof bei Korb: Verkehrszeichenpläne, Stauwarnanlagen, temporäre Schutzeinrichtungen, Gelbmarkierung, Baustelleninformationsschilder, Straßensperrungen und Umleitungsbeschilderung.
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Verkehrssicherung Atzlbachtalbrücke BW 182
Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie die hierfür notwendigen Gelbmarkierungen und Straßenausstattung mit transportablen Schutzeinrichtungen, Beschilderung und Leitelementen, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme "Sanierung Atzlbachtalbrücke" entstehen - Baustelleneinrichtung - Anpassung von Verkehrszeichenplänen zur Beantragung aller verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer - Abstimmung der Verkehrszeichenpläne im Zuge von Verkehrsbesprechungen und Überarbeitung der Verkehrszeichenpläne. - Einholung sämtlicher verkehrsrechtlicher Anordnungen bei den zuständigen Straßenbau- und -verkehrsbehörden - Herstellung aller Verkehrssicherungen für Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer einschließlich Vorhalten, Warten, Betreiben und Kontrollieren sowie die vorübergehenden Verkehrssicherungen für den Auf-, ggf. Um- und Abbau der Verkehrssicherung - Abbau von Verkehrssicherungen - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Bauzeitliche Verkehrssicherung
Bauzeitliche Verkehrssicherung Des Weiteren sind für folgende Leistungen die erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen auszuführen: für die Herstellung und den Rückbau von Nothaltebuchten am Fahrbahnrand sowie im Mittelstreifen, für die Herstellung und den Rückbau zweier prov. Mittelstreifenüberfahrten zwischen Bau-km 97,500 bis 97,635 und 98,810 bis 98,890. Die Einrichtung, Vorhaltung und Kontrolle sowie den Um- und Abbau von Verkehrsführungen auf der A45 insbesondere vorübergehende Markierungen einschl. Demarkierungen, der Auf-, Um- und Abbau von Beschilderungen, transportabler Schutzeinrichtungen mit Notöffnungen, Absperr-/Warneinrichtungen sowie die Einrichtung, Kontrolle und Wartung der mobilen Stauwarnanlagen und Verkehrsbeobachtungssysteme und deren Abbau. Die Durchführung der technischen Bearbeitung (Erstellung von Verkehrszeichenplänen), die erforderlichen Abstimmungen mit den im Baubereich tätigen AN’s, dem AG sowie den zuständigen Verkehrsbehörden. Das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Dafür entstehende Kosten sind in die Position "Baubegleitenden Leistungen - Verkehrsrechtliche Anordnung einholen" einzurechnen. Den Ab- und Umbau bzw. das Außer-Betrieb-Nehmen vorhandener Markierung und Beschilderung. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen provisorischer wegweisender Beschilderung (Behelfsschilder) entsprechend Baufortschritt und in Abstimmung mit dem AG und den anderen AN's. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von zwei Baustelleninformationsschildern in Abstimmung mit dem AG. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer nachts im Zuge von Nachmarkierungsarbeiten. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer im nachgeordneten Netz im Zuge von Sperrungen einer Richtungsfahrbahn und Vollsperrung bei Abbrucharbeiten. Zu den Leistungen des AN gehört des Weiteren die Erstellung und ggf. Fortschreibung der erforderlichen Zuarbeiten für den SiGe-Plan an den bestellten SiGe-Koordinator. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit v - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestfalenHamm
Bauzeitliche Verkehrssicherung
Bauzeitliche Verkehrssicherung Des Weiteren sind für folgende Leistungen die erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen auszuführen: für die Herstellung und den Rückbau von Nothaltebuchten am Fahrbahnrand sowie im Mittelstreifen, für die Herstellung und den Rückbau zweier prov. Mittelstreifenüberfahrten zwischen Bau-km 97,500 bis 97,635 und 98,810 bis 98,890. Die Einrichtung, Vorhaltung und Kontrolle sowie den Um- und Abbau von Verkehrsführungen auf der A45 insbesondere vorübergehende Markierungen einschl. Demarkierungen, der Auf-, Um- und Abbau von Beschilderungen, transportabler Schutzeinrichtungen mit Notöffnungen, Absperr-/Warneinrichtungen sowie die Einrichtung, Kontrolle und Wartung der mobilen Stauwarnanlagen und Verkehrsbeobachtungssysteme und deren Abbau. Die Durchführung der technischen Bearbeitung (Erstellung von Verkehrszeichenplänen), die erforderlichen Abstimmungen mit den im Baubereich tätigen AN’s, dem AG sowie den zuständigen Verkehrsbehörden. Das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Dafür entstehende Kosten sind in die Position "Baubegleitenden Leistungen - Verkehrsrechtliche Anordnung einholen" einzurechnen. Den Ab- und Umbau bzw. das Außer-Betrieb-Nehmen vorhandener Markierung und Beschilderung. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen provisorischer wegweisender Beschilderung (Behelfsschilder) entsprechend Baufortschritt und in Abstimmung mit dem AG und den anderen AN's. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von zwei Baustelleninformationsschildern in Abstimmung mit dem AG. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer nachts im Zuge von Nachmarkierungsarbeiten. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer im nachgeordneten Netz im Zuge von Sperrungen einer Richtungsfahrbahn und Vollsperrung bei Abbrucharbeiten. Zu den Leistungen des AN gehört des Weiteren die Erstellung und ggf. Fortschreibung der erforderlichen Zuarbeiten für den SiGe-Plan an den bestellten SiGe-Koordinator. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit von den Strecken- und Brückenbauarbeiten auszuführen. Mit dem AN Los 1 und 3 sind rechtzeitig alle erforderlichen Abstimmungen über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie des Rückbaus der Verkehrsführungen entsprechend den Bauphasen zu treffen.
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