Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMITED
B 13.15 – 0861/19/VV : 1 - Luftsicherheitskontrollen §5 LuftSiG Flughafen Hannover
Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Hannover.
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- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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- February 22, 2026
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Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Hannover.
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Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für die vom RIM Düsseldorf betreuten Dienststellen. Der RIM hat das Recht, durch vorherige (mindestens 28 Kalendertage) Erklärung mind. in Textform gegenüber dem Auftragnehmer (AN) den Leistungsumfang (Anzahl der Liegenschaften sowie der einzusetzenden Sicherheitskräfte und Anzahl der Einsatzstunden) zu erhöhen bzw. zu verringern. Eine Erhöhung erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Anforderungen an den Auftragnehmer bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich in Anlehnung an die DIN 77200. Optional können auch Sicherheitsdienste für Veranstaltungen angefragt werden. Details sind im Artikel "Einsatzorte und -zeiten" in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Zum Nachweis und zur Sicherstellung der Tätigkeiten des Wachpersonals wird eine Vereinbarung in Anlehnung an die o.g. DIN zur Regelung der einzelnen Details (z. B. Kräfteeinsatz, Arbeitsinhalt (u. a. Dienstort und -ablauf), Dauer der Sicherheitsdienstleistung, Notfallverfahren, Kommunikationsregeln, Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter, Meldewesen) vom RIM erstellt. Diese Vereinbarung wird Bestandteil des Vertrages. Die Einsatzorte und Einsatzzeiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.3.3. Die Sicherheitskräfte werden ausschließlich mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: Separatwachdienst - siehe Leistungsbeschreibung Punkt I.3.1 : •Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden •Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) •Durchführung von Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen •Abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde •Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung v. Konfliktsituationen •Initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen •Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen •Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist •Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes •Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle •Regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen Zusätzliche Aufgabe Los 3: Springerdienst Einsatzorte: Jobcenter Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 103, 47051 Duisburg und Jobcenter Duisburg, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg Der AG bestimmt im Einsatzplan jeweils zwei Einsatzorte, an denen ein so genannter "Springerdienst" vorzuhalten ist. Der Springerdienst dient dazu, kurzfristig auftretende Bedarfe an anderen Dienststellen oder Orten, an denen der AG ihre Aufgaben wahrnimmt (z. B. Messen oder Veranstaltungen etc.), innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu decken. Hierzu sind an den beiden Standorten, an denen der Springerdienst eingerichtet ist, während der Einsatzzeiten auf Kosten des AN entsprechende Verkehrsmittel des Individualverkehrs wie z. B. PKWs oder autobahntaugliche Roller vorzuhalten. Hierbei kann es sich auch um Transportmittel des eingesetzten Personals handeln, soweit deren Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit sichergestellt ist. Park-/ Stellplätze hierfür sind entweder in ausreichender Anzahl und angemessener Entfernung im öffentlichen Verkehrsraum verfügbar oder werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wichtiger Hinweis: Der Springerdienst kommt ausdrücklich nicht zur Kompensation von Ausfällen oder Fehlzeiten in Hinblick auf die geschuldete Leistung gemäß Einsatzplan in Betracht. Die Einsatzplanung bzw. Steuerung des Springerdienstes erfolgt ausschließlich durch den AG. Objektbesichtigung: Vor Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter durch Besichtigung aller von den Sicherheits- und Schließdienstleistungen betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten informieren. Der Bieter bestätigt die räumliche Kenntnis mit Abgabe des Angebotsschreiben (Vordruck D.0). Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Besichtigungstermine können abgestimmt werden mit: JC Oberhausen: Herr Mayer, Tel.: 0208 - 62134 352Negotiated Procedure for the Provision of Security Services for the Active Ageing and Community Care
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