Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Kyritz
B 1, DE Jeserig - BW Gollwitz
Straßenbaumaßnahme auf der B 1 im Abschnitt zwischen Jeserig und dem Bauwerk Gollwitz. Der betroffene Bereich erstreckt sich von Betriebskilometer 2,125 bis 4,270.
Road Construction, Engineering Structures
No credit card · Instant access
Content at a glance
Straßenbaumaßnahme auf der B 1 im Abschnitt zwischen Jeserig und dem Bauwerk Gollwitz. Der betroffene Bereich erstreckt sich von Betriebskilometer 2,125 bis 4,270.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Kyritz
- Published:
- April 14, 2026
- Deadline:
- May 11, 2026
- Topic:
- Road Construction
Tender description
Straßenbaumaßnahme auf der B 1 im Abschnitt zwischen Jeserig und dem Bauwerk Gollwitz. Der betroffene Bereich erstreckt sich von Betriebskilometer 2,125 bis 4,270.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
No files listed yetThe contracting authority has not yet published any attachments, or they are only accessible after registration.
Open all documents in workspaceRelated tenders
6- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte KyritzKyritzDeadline: May 12
B 1, DE Jeserig - BW Gollwitz (Abschnitt 890; Betr.-km 2,125 bis 4,270)
Sanierung der B 1 zwischen Jeserig und BW Gollwitz (Abschnitt 890, Betr.-km 2,125 bis 4,270). Umfang: 4.250 m Bankett schälen und profilgerecht herstellen, 1.840 m Muldenprofil wiederherstellen, 18.060 m² Asphalt fräsen, Einbau von 150 t Asphaltbinderschicht (AC 16 B S) und 13.300 m² Asphaltdeckschicht (SMA 8 S). Zudem 200 m Randabdichtung sowie 5.070 m Markierungsarbeiten. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte KyritzDeadline: May 12
B 1, DE Jeserig - BW Gollwitz (Abschnitt 890; Betr.-km 2,125 bis 4,270)
Sanierung der B 1 zwischen Jeserig und BW Gollwitz (Abschnitt 890, Betr.-km 2,125 bis 4,270). Umfang: 4.250 m Bankett schälen und profilgerecht herstellen, 1.840 m Muldenprofil wiederherstellen, 18.060 m² Asphalt fräsen, Einbau von 150 t Asphaltbinderschicht (AC 16 B S) und 13.300 m² Asphaltdeckschicht (SMA 8 S). Zudem 200 m Randabdichtung sowie 5.070 m Markierungsarbeiten. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbusDeadline: Jul 03
B1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Erneuerung der Oderbrücke Küstrin. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Planung die Anbindung an das bestehende Netz sowie den Rückbau des Altbestands. In diesem Zuge ist für das vom Projekt betroffene deutsche Hoheitsgebiet ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Als besondere Leistungen treten u.a. hinzu: - Zuarbeit zur Voruntersuchung im Rahmen der Vorplanung - Zuarbeit zum Feststellungsentwurf und Genehmigungsverfahren Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge sind zu erstellen und einzubinden: - Artenschutzbeitrag - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen Für diese begleitenden Fachbeiträge liegen den Ausschreibungsunterlagen separate Leistungsbeschreibungen bei. Der Planungsraum (blaues Polygon) mit einer Größe von ca. 13 ha erstreckt sich in der Länge vom Kietzer Vorflutkanal bis zur Oder und in der Breite vom Bahndamm bis zur Detlefsenstraße. Mit roten Strichen ist die Lage der neuen Trasse dargestellt. Der Planungsraum weist Überschneidungen mit den umliegenden Schutzgebieten NSG bzw. FFH-Gebiet Oderinsel Küstrin-Kietz (rot eingefärbt) und SPA-Gebiet Mittlere Oderniederung (schraffiert) auf. 2. Beschreibung des Bauvorhabens Projektbezeichnung: B 1, Oderbrücke Küstrin Brückenbauwerk Die Vorzugsvariante sieht eine zweifeldrige Balkenbrücke über die gesamte Flussaue vor. Das Flussbett der Oder wird dabei vom Widerlager auf deutscher Seite bis zum Mittelpfeiler auf polnischer Seite durch ein Feld komplett überspannt. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil am Bauwerk umfasst ein Widerlager und 57 m Überbau. Fahrbahn Die B 1 ist im Planungsbereich der Verbindungsfunktionsstufe II nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zugeordnet. Die Ausbauparameter erfolgen für den außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegenden Straßenabschnitt nach der Entwurfsklasse 2 der Richtlinien für Landstraßen (RAL), hier mit einer Gesamtbreite von 11,50 m. Für die Trassierung der Rampe steht der Bereich zwischen den Zwangspunkten Bauwerk der B 1 über den Vorflutkanal und der geplanten Brücke zur Verfügung. Stützwand Wegen der Näherung zum Bahndamm soll der Straßendamm der B 1 auf der nördlichen Seite durch eine Stützwand begrenzt werden. Nebenanlagen Auf der südlichen Seite soll ein Geh-/Radweg in einer Ausbaubreite von 3,00 m über die Oderbrücke geführt werden. Die Weiterführung dieser Anlage bis zur kommunalen Detlefsenstraße ist ebenfalls Planungsbestandteil. Die zu planende Geh-/Radwegtrasse ist Teil des R1 Radweges mit Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg. Zur Ermöglichung von Einreisekontrollen durch die Bundespolizei sollen Aufstellflächen angeordnet werden. Einmündungen, Zufahrten, Zugänge Der Knotenpunkt B 1/Detlefsenstraße soll in seiner Geometrie überprüft und gegebenenfalls als Planungsbestandteil angepasst werden, ebenso wie die Erschließung benachbarter Flächen z. B. der Wartungsweg der DB sowie einiger privater Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Teilen der bestehenden B 1. Entwässerung Die Entwässerung der gesamten Oderbrücke erfolgt gesondert zur polnischen Seite. Für die Verkehrsanlagen auf deutscher Seite werden im Rahmen der Entwurfsplanung Entwässe-rungslösungen erarbeitet. Rückbau/Abriss Im Zuge des Vorhabens soll die Bestandsbrücke zurückgebaut werden. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil umfasst ein Widerlager, einen Pfeiler und 52 m Überbau. Die zur Bestandsbrücke führende Fahrbahn soll ebenfalls zurückgebaut werden. Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen. B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen. - Stadt Stadtlohn, Der BürgermeisterStadtlohn
Planung der Umgestaltung der L608 (Burgstraße/Pfeifenofen) hier Leistungsphase 1-3
Die geplante Umgestaltung der L 608 (Burgstraße / Pfeifenofen) in Stadtlohn umfasst verschiedene Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt und betrifft mehrere Abschnitte. 1. Straßenabschnitt: - Die Umgestaltung erstreckt sich von AN38.1, km 0+000, bis 38.2, km 0+658. - Dies umfasst den Bereich ab dem Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakel- straße / Kalterweg im Osten bis zum Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026) im Westen 2. Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakelstraße / Kalterweg: - Dieser Kreisverkehr wird durch den Kreis Borken umgestaltet und ist daher nicht Teil der aktuellen Maßnahme. - Die Umgestaltung dieses Kreisverkehrs könnte jedoch Auswirkungen auf die Ver- kehrsführung und Infrastruktur der angrenzenden Bereiche haben. 3. Kreisverkehr L 608 / Uferstraße / Webereistraße: - Dieser Kreisverkehr ist nur insoweit Teil der Umgestaltungsmaßnahmen, als dass eine Anpassung der Führung des Radverkehrs notwendig wird, die durch die Umgestaltung des zuvor genannten Kreisverkehrs durch den Kreis Borken ausgelöst wird. 4. Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026): - Der Knotenpunkt wird im Rahmen der Maßnahmen umgestaltet, um die Leistungs- fähigkeit und die Sicherheit zu verbessern. 5. Weitere Maßnahmen: - Erneuerung der Hausanschlüsse: Modernisierung der Abwasseranschlüsse entlang der betroffenen Straßenabschnitte. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Strom- anschlüsse sind bei den entsprechenden Anbietern/ Versorgern anzufragen und mit einzuplanen. - Verkehrsinseln und Fußgängerüberquerungen: Installation von Verkehrsinseln und fußgängerfreundlichen Überquerungen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu beruhigen. - Radverkehrsanpassungen: Anpassung der Radverkehrsführung im Bereich der Kreisverkehre, um eine sichere und effiziente Nutzung zu gewährleisten. - Infrastrukturverbesserungen: Verbesserungen an der Straßenoberfläche, Beleuchtung und möglicherweise Verbreiterung der Gehwege, um die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Es sind Leistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen: - Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung). - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Geotechnische Beratung und Bodenmanagement - Hydraulische Berechnungen - SiGeKo - Planungsbegleitende und baubegleitende Vermessung - Beweissicherung OPTIONALE LEISTUNGEN / STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG - Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 5 - 9 Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - geotechnische Beratung und Bodenmanagement in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend - SiGeKo in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 11. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Kyritz.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.