Rettungsdienst Kreis Düren (RDKD) AöRKreuzauTED
Auswahlverfahren Durchführung qualifizierter Krankentransport 2027 ff.
Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen mit der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransport nach RettG NRW im Versorgungsbereich des Kreises Düren gegen Zahlung einer pauschalen (einsatzunabhängigen) Vergütung (Pauschalfestpreis). Dem Durchführenden wird das Fahrz...
Ambulance & Rescue
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Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen mit der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransport nach RettG NRW im Versorgungsbereich des Kreises Düren gegen Zahlung einer pauschalen (einsatzunabhängigen) Vergütung (Pauschalfestpreis). Dem Durchführenden wird das Fa...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Rettungsdienst Kreis Düren (RDKD) AöR
- Published:
- June 17, 2026
- Deadline:
- July 20, 2026
- Topic:
- Ambulance & Rescue
Tender description
Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen mit der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransport nach RettG NRW im Versorgungsbereich des Kreises Düren gegen Zahlung einer pauschalen (einsatzunabhängigen) Vergütung (Pauschalfestpreis). Dem Durchführenden wird das Fahrzeug einschließlich medizinisch-technischer Ausstattung von der Auftraggeberin unentgeltlich für die Nutzung zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer muss fachlich geeignetes Rettungsfachpersonal sowie eine geeignete Rettungswache zur Verfügung stellen, von der aus die Leistungen des qualifiziertern Krankentransports durchzuführen sind. Alle Einzelheiten sind der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und der Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag zu entnehmen. Der Kreis Düren ist Träger des Rettungsdienstes. Die Auftraggeberin wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes gegründet und vergibt im vorliegenden Verfahren diejenigen Rettungsdienstleistungen an Dritte, die sie nicht selbst mit eigenen Kräften erbringt. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 13 RettG NRW im Wege eines zweistufigen verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb". Die Durchführenden werden als Verwaltungshelfer als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von §§ 52 ff. AO beschränkt, sodass die Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet. Nicht gemeinnützige Anbieter in diesem Sinne sind von der Teilnahme ausgeschlossen, dies gilt auch für einen Einsatz als Nachunternehmer / Unterauftragnehmer, sonstiger Beteiligung oder im Rahmen einer Eignungsleihe (siehe hierzu Dokument Bewerbungsbedingungen). Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Diese Bestimmungen sind einschließlich der Vorschriften nach dem GWB und der VgV ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des vorliegenden Auswahlverfahrens. Die vorliegende Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss unter Verwendung des Bekanntmachungsformulars für Auftragsbekanntmachungen erfolgt freiwillig zwecks größtmöglicher Transparenz sowie mangels Vorliegens einer passenden gleich geeigneten Alternative.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Related tenders
8- Stadt WuppertalWuppertalDeadline: Aug 27
Stadt Wuppertal - Vergabe der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes
Die Stadt Wuppertal, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 13 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die Durchführung der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst sowie die Unterhaltung bzw. teilweise der Stellung der hierzu benötigten Rettungswachen. Die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes erfolgt nach der Festlegung der Aufgabenträgerin an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW i.V.m. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufgabenträgers in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren nach transparenten und objektiven Kriterien. Der 4. Teil des GWB und die VgV finden keine Anwendung. - Stadt Dortmund - FeuerwehrDortmundDeadline: Jun 24
Auswahlverfahren Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes in der Stadt Dortmund
Die Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Kalouti, hier handelnd durch die Feuerwehr Dortmund, FB 37/6-1 Rettungsdienstorganisation, (nachfolgend hier und in den gesamten Verfahrensunterlagen bezeichnet als „Aufgabenträgerin“), Steinstraße 25, 44122 Dortmund beabsichtigt, (mittels Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge) Beauftragungen für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes durch die personelle Besetzung und den Betrieb von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich der Stadt Dortmund zu vergeben. Hierzu führt die Aufgabenträgerin gemäß § 13 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) ein transparentes und diskriminierungsfreies verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch. Näheres ist den Verfahrensunterlagen zu entnehmen. - Hansestadt Herford- Die Bürgermeisterin-, WirtschaftsförderungHerfordDeadline: Jun 15
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss- Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im -Lückenschluss-Gebiet- in der Hansestadt Herford. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit\/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5\/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1\/SVK\/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9\/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Portal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. - Humboldt-Universität zu BerlinBerlin
Optischer Frequenzkamm
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Menlo Systems GmbH selbst mit dem Produkt des optischen Frequenzkamms einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Menlo Systems GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Das zu beschaffende Produkt ist Teil des Quantenrepeater.Net – QR.N-Projekts. Dieses Netzwerk soll verschiedene Quantentechnologien der Quantenoptik, die bei unterschiedlichen Wellenlängen („Farben“) arbeiten, miteinander verbinden. Zu diesem Zweck ist ein präziser Zugriff auf verschiedene optische Frequenzen unerlässlich. Die beteiligten Gruppen haben sich darauf geeinigt, ein hochpräzises Frequenzmess- und Stabilisierungssystem gemeinsam zu nutzen, das die individuellen Anforderungen der verschiedenen Labore abdeckt – einschließlich Telekommunikationswellenlängen, atomarer Übergänge und Übergänge in Festkörperdefekten. Der aktuelle Stand der Technik für diese Anwendung ist ein Frequenzkammgenerator, ein System, das von Menlo Systems erfunden und entwickelt wurde. Bis heute ist Menlo Systems der einzige Anbieter, der Geräte mit einem breiten Spektralbereich und konstanter Stabilität anbietet. Dies wird dadurch gestützt, dass die Technologien, die diese hohe Qualität gewährleisten, durch europäische und internationale Patente geschützt sind, die sich im Eigentum des Herstellers befinden. [Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"] - Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung" - Landratsamt HildburghausenWeimarDeadline: Jul 28
Beförderungsleistungen für den Schwimmunterricht im Schuljahr 2026/2027
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: I-30/2-02-2026-0002 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Deutschland Telefonnummer: +49 3685-78183051 Telefaxnummer: +49 3685-78187000 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-hildburghausen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Personenbeförderungsleistungen für den Schwimmunterricht der Staatlichen Grundschulen des Landkreises Hildburghausen und des Staatlichen regionalen Förderzentrums Hildburghausen im Schuljahr 2026/2027 in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Menge und Umfang: Beförderung von (Grund-)Schülern und deren Betreuer zum Schwimmunterricht auf insgesamt 15 Routen (= Teillose) von div. (Grund-)Schulen im Landkreis Hildburghausen zum Werra-Sport- und Freizeitbad Hildburghausen und zurück in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Ort der Leistung: Landratsamt Hildburghausen Amt für Schulverwaltung 98646 Hildburghausen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 15 Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 bis 15 gem. beiliegendem Leistungsverzeichnis (LV) 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 31.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 09.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), insbesondere der als Vertragsmuster beiliegende Beförderungsvertrag. Ergänzend gilt die VOL/B. Nachfolgeklausel gem. § 47 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf. Für die Beauftragung zusätzlicher und/oder abweichender Leistungen gilt § 47 Abs. 2 UVgO. Im Übrigen gilt § 2 VOL/B. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f134e0f62-19ece32ba32b29ee 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Entfällt. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. des den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügten Beförderungsvertrags. Ergänzend gilt § 17 VOL/B. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Bewerber und Bieter haben im Hinblick auf deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Angaben gem. Formblatt 124 LD VHB (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) zu machen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter: https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4575_1.PDF?1644815397 Als vorläufiger Nachweis wird darüber hinaus auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (i. S. v. nachzureichen) sind. Anstatt einer Eigenerklärung kann der Nachweis von präqualifizierten Bietern auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. der durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden, wenn die dort hinterlegten Angaben und Nachweise den in diesem Verfahren gestellten (Eignungs-)Anforderungen genügen. In diesem Fall ist mit dem Angebot die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer zu dem amtlichen Verzeichnis anzugeben. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Bieter hat seinem Angebot zudem das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis befüllt mit seinen Preisangaben beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen: Angebotsformblatt mit Erklärung zum Bieter Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) Erklärung zu Nachunternehmerleistungen und Eignungsleihe (falls zutreffend) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach dem MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, LkSG und GWB sowie die Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG Eigenerklärung für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen nach ThürVgG (EVB ThürVgG) jeweils gem. den Vergabeunterlagen beigefügter/n Datei/Formblatts. Die verlangten Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung fehlende Unterlagen nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, wenn die dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise den gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form unter dem angegebenen Link auf www.evergabe.de zum Download bereitgestellt (vgl. Ziffer 9). Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform (www.evergabe.de) sowie die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (AI-Bietercockpit). Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen in ihrem Postfach des Vergabeportals hinterlegt sind. Eine postschriftliche Abforderung der Vergabeunterlagen bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle ist nicht möglich; eine postschriftliche Angebotsabgabe bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle nicht zulässig (§ 38 Abs. 1 UVgO). Bewerber bzw. Bieter erklären sich mit ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform auch bereit bzw. verpflichten sich im Falle einer Verfahrensteilnahme, etwaige Anhänge zu den von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung, die Benachrichtigungen auf dem Portal einzusehen bzw. auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter/Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Im Übrigen steht die Bezeichnung "(Vergabe-)Portal" oder "(Vergabe-)Plattform" einer vom Anbieter für Kommunikationszwecke bereitgestellten Anwendungssoftware (Bieter-Client) gleich. Im Übrigen gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Hinweise und Bedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform "eVergabe.de". Angebote werden nur berücksichtigt, wenn diese in elektronischer Form ordnungs- und fristgemäß über den Bieter-Client (AI Bietercockpit) der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe.de) über die Funktion "Angebot abgeben" eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung sowie in Schriftform direkt oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung in Textform (§ 126b BGB) beifügen, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen (siehe Formblatt "Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG"). Bieter haben sich mittels einer den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung mit der Abgabe eines Angebots zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG zu verpflichten. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und im Übrigen einzusehen unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen Es können nur Angebote gewertet werden, welchen die vorbenannte Eigenerklärung beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Lehrmittel/ Bücher/ Druckerzeugnisse,Transporte (Personen) - Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15
Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
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