Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Ausstattung und Anbindung Kabelhaus Hormersdorf, A9
Für das Kabelhaus sind im Wesentlichen folgende Ausstattungen zu liefern und betriebsfertig zu montieren: - Niederspannungshauptverteiler - USV-Anlage 230V mit Batterieanlage Datenverteilerschränke: - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x800 - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x1200 - Glasfasermanagementgestell - Zugangskontrollsystem - Klima...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- August 18, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Rechenzentrum
Object classification
- RechenzentrumPrimary
Tender description
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Für das Kabelhaus sind im Wesentlichen folgende Ausstattungen zu liefern und betriebsfertig zu montieren: - Niederspannungshauptverteiler - USV-Anlage 230V mit Batterieanlage Datenverteilerschränke: - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x800 - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x1200 - Glasfasermanagementgestell - Zugangskontrollsystem - Klimaüberwachung - Kabelüberwachung - passive Datentechnik LWL und Kupfer Tiefbau- und Kabelverlegeleistungen außerhalb des Kabelhauses zur Anbindung an die vorhandenen Streckenkabelanlagen: - 1150m oberirdischen Bauprovisoriums mit KSR DA 50 und LWL-Kabel 72F herstellen - 13.200m Microducts 14x1,3 liefern und einbringen - 10.200 m LWL-Minikabel (Typ: A-DQS (ZN)(L)2Y 4x12 E9G.652.D+2x0,5) liefern und einblasen Messungen: Mess- und Prüfarbeiten an elektrischen Anlagen, sowie der Kupfer- und LWL- Kabelverlegungen
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Handwerkskammer MünsterMünsterDeadline: Aug 13Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Ausstattung für die Ausbildung im Elektrotechnikerhandwerk des Bildungszentrums der Handwerkskammer Münster. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Lieferung von: - 9 Stk. Zertifizierungs-Messsystem für strukturierte Kupferverkabelung, - 9 Stk. Transportkoffer für Messsystem, - 9 Stk. Multimode-Glasfaser-Messmodul, - 9 Stk. Multimode LC Referenz- und Messkabelset, - 9 Stk. Singlemode-Glasfaser-Messmodul, - 9 Stk. Singlemode LC Referenz- und Messkabelset, - 9 Stk. Glasfaser-Reinigungsset, - 9 Stk. OTDR-Erweiterungsmodul für das Zertifizierungs-Messsystem, - 18 Stk. Vorlauf- und Nachlauffasern für OTDR-Messungen, - 18 Stk. Vorlauf- und Nachlauffasern für OTDR-Messungen. Vollständige und detailliertere Angaben befinden sich im Leistungsverzeichnis. Das zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnis ist zu verwenden.Stadt Oberursel (Taunus) - Dunkelgraue Flecken: Zuschlagsbekanntmachung
Stadt Oberursel (Taunus)Oberursel (Taunus)Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Oberursel (Taunus) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die Stadt Oberursel (Taunus) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – LSP Böbingen und Obergröningen
Breitband Ostalb KAöRAalenDeadline: Aug 25Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Böbingen LSP: Im Förderverfahren beinhaltErrichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rhein-Pfalz-Kreis - Gewerbegebiete
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHamburgDeadline: Aug 28Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 9 Gewerbegebiete. Die Ausschreibung ist unterteilt in 9 Lose. Der Konzessionsgeber hat Anträge auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen“ gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide vom 21.09.2020 geändert am 17.12.2024, bzw. Änderungsbescheide vom 20.06.2025 und 27.03.2026 pro Los liegen bereits vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.Betrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl
OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Sep 04Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.Single Party Framework for the provision of Fixed Voice and Voice over IP (VoIP) Services and Associated Products and Services
Irish Prison ServiceLongfordDeadline: Aug 04Rahmenvereinbarung mit einem Partner für die Bereitstellung von Festnetz- und Voice-over-IP-Diensten (VoIP) sowie damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen für den irischen Strafvollzugsdienst (IPS), das Justizministerium, das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Asyl und dessen angeschlossene Behörden sowie die Rechtsbeihilfebehörde (Legal Aid Board).Kreis Warendorf - Dunkelgraue Flecken
Kreis WarendorfWarendorfBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell als Dienstleistungskonzession.Kreis Olpe - Dunkelgraue Flecken
Kreis OlpeOlpeBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbHJeverZur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw. Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 1 – weiße Flecken [832.5/3-19 09NI200322] vom 13.07.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12 ), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 1 vom 12.10.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 1 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 13 Mio. Euro Hausanschlüsse: 730 Stück Verlegestrecke: 96,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.Telephony services for FKN
Troms fylkeskommuneTromsøDeadline: Sep 02Background and purpose The contracting authority for this procurement is County North (FKN), consisting of the county municipalities Møre og Romsdal, Trøndelag, Nordland, Troms and Finnmark. The procurement also includes municipalities and external entities belonging to the participating counties, cf. SSA-R annex 1 Annex 3 - Business Overview. Cooperating municipalities and other affiliated entities are included under each county that is the contract party. Separate contracts can also be established for participating public entities. Legal responsibility and contractual follow-up in the individual organisation rests on each county or entity as the contract party. The procurement is for the establishment of a framework agreement for the purchase of telephony services to contracting authorities covered by the contract. The framework agreement will include the delivery of telephony services to counties, municipalities and other public institutions, total 98 entities. The delivery includes IP telephony and mobile telephony with associated functionalities, as well as administrative and commercial systems. The services concern subscriptions and traffic for landline and mobile telephony, as well as the accompanying services for the telephony area. As a starting point, this includes all parts of the entities' activities. The contracting authorities ́ main areas for service production are public administration, primary and secondary schools, vocational college, public transport, as well as health and care services. The services are to be carried out partly from fixed service locations, but also to a significant degree through mobile services, for example within public transport and municipal care services. A general objective of the agreement is to ensure the contracting authorities access to cost efficient communication systems for the service production throughout the entire contract period. The delivery shall be able to be developed in line with technological developments and at the same time support other technologies that will be used to cover concrete needs in the service production. Examples of such associated needs are welfare technology in the health sector as well as monitoring and remote follow-up connected to buildings, ferry quays, ticket machines, weather stations and other technical installations. It is therefore important that the requested services can be delivered in the geographical areas where the technology shall be used. The delivery must also contribute to establishing a foundation for further development after the contract expires, independent of the supplier. The framework agreement shall ensure the contracting authorities: Access to cost efficient, reliable and integrated telephony services in accordance with the contracting authorities ́ total needs. Access to telephony services that function independently of the contracting authorities ́ technical infrastructure. Access to capacity in developed fixed and mobile communication networks. Access to new communication technology and new delivery systems in line with market development. See the requirement specifications for a complete description of the delivery.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 18. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.