Gemeinde Kurort Seiffen als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - HeidersdorfKurort Seiffen
Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf
Die Verwaltungsgemeinschaft Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf vergibt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß WPG für die drei Kommunen. Ziel ist eine rechtssichere, strategische und umsetzungsorientierte Entscheidungsgrundlage für die langfristige Transformation der Wärmeversorgung zur Klimaneutralität, ohne unmittelbare Ansc...
Energy Consulting
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Die Verwaltungsgemeinschaft Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf vergibt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß WPG für die drei Kommunen. Ziel ist eine rechtssichere, strategische und umsetzungsorientierte Entscheidungsgrundlage für die langfristige Transformation der Wärmeversorgung zur Klimaneutralität, ohne unmittelbare A...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Kurort Seiffen als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- June 12, 2026
- Topic:
- Energy Consulting
Tender description
Die Verwaltungsgemeinschaft Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf vergibt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß WPG für die drei Kommunen. Ziel ist eine rechtssichere, strategische und umsetzungsorientierte Entscheidungsgrundlage für die langfristige Transformation der Wärmeversorgung zur Klimaneutralität, ohne unmittelbare Anschluss- oder Investitionspflichten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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8- Gemeinde Kurort Seiffen als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - HeidersdorfKurort SeiffenDeadline: Jun 12
Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf
Der Auftraggeber Gemeinde Kurort Seiffen als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer SN26-001 zu der am 19.05.2026 15:56 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3338896) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf" folgendes bekannt: Bieteranfragen haben die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen ergeben. Die Ausschreibung zur Vergabe wird hiermit aufgehoben. Es ist beabsichtigt, Überarbeitungen an der Ausschreibung vorzunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben. Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Städtebauplanung - Landkreis Wolfenbüttel für die Gemeinde Schladen-WerlaDeadline: Jul 21
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schladen-Werla
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schladen-Werla gemäß WPG (spätestens 30.06.2028). Ziel: Strategiepapier für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 mit Zwischenzielen 2030/2035. Umfasst Erhebung des Wärmeverbrauchs/-bedarfs (ggf. aus KEAN-Karte) und Darstellung von Zielszenarien aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. - Gemeinde GroßbeerenGroßbeerenDeadline: Jun 10
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Großbeeren
Die Gemeinde Großbeeren (9.628 Einwohner, 51,89 km²) schreibt Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung aus. Ziel ist ein Konzept zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Brandenburgischer Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV). Die Fertigstellung ist bis zum 30. Juni 2028 verpflichtend. Die Leistungen umfassen Bedarfsplanung, Potenzialanalyse und die Entwicklung eines Zielszenarios basierend auf dem KWW-Musterleistungsverzeichnis. - Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb.Deadline: Jun 01
Kommunale Wärmeplanung für die Kommunen Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für den Konvoi der Gemeinden Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf. Die genannten Kommunen beabsichtigen aufgrund der räumlichen Nähe, ähnlicher Infrastruktur und bereits vorhandener Zusammenarbeit die KWP gemeinsam zu erstellen. Die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. übernimmt im Konvoi die Ausschreibung, Beauftragung und Koordination des Dienstleisters zur Erstellung der KWP und verrechnet die anfallenden Kosten auf Basis abgeschlossener Vereinbarungen mit den anderen Kommunen. Für jede der drei Kommunen ist eine separate Wärmeplanung zu erstellen. Gleichzeitig sind Synergien über die Gebietsgrenzen dieser hinweg zu nutzen, um zum einen den Prozess der Wärmeplanung finanziell günstiger zu gestalten und zum anderen den Gesamtkontext der Region bestmöglich zu berücksichtigen. Die Wärmeplanungen sollen alle gesetzlich vorgesehenen Inhalte umfassen und als strategisches Instrument dienen, um die zukünftige Ausgestaltung der lokalen und ggf. interkommunalen Wärmeversorgung strukturiert und nachhaltig zu gestalten. Es ist insbesondere der vorhandene, regionalen Bestand und die zukünftige demografische Entwicklung bei der Erstellung zu berücksichtigen.; Orte der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung 1: Postleitzahl: 09387; Ort: Jahnsdorf; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 2: Postleitzahl: 09221; Ort: Neukirchen/Erzgeb.; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 3: Postleitzahl: 09366; Ort: Niederdorf; Land: Deutschland - Stadt LautaLauta
Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Lauta
Die Stadt Lauta ist eine Kleinstadt im Norden des Landkreises Bautzen in Sachsen, gehörend zur Niederlausitz. Die Landschaft ist geprägt durch das Lausitzer Seenland. Zum Gebiet der Kommune gehören 6 Ortsteile. Erstmals erwähnt wurde der Ort im 14. Jahrhundert. Seit dem 19. Jahrhundert ist Lauta stark durch den Bergbau geprägt, der in der umliegenden Region extensiv betrieben wurde und die Entwicklung der Stadt stark geprägt hat. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der mehr dörflich geprägte Charakter des Ortes in eine der bevölkerungsreichsten Städte der Region. Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Stadt Lauta spielt unter anderem die Errichtung des Aluminiumwerkes zu Beginn des 20 Jahrhunderts. Dies führte zur Entwicklung der angrenzenden Wohnsiedlungen südlich und nördlich davon. Damit einhergehend entwickelten sich dort auch eine Reihe von Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Weiterhin entwickelten sich „Gartenstädte“, wie „Lauta Nord“ und „Erika“ die wegen ihrer architektonischen Besonderheiten heute Flächendenkmäler sind. Die Industrialisierung unter anderem mit der Entwicklung der Grube „Erika“ führte in der Folge aber nicht nur zur Errichtung des Ortsteiles „Erika“, sondern auch zu weiteren Wohnsiedlungen einschließlich dort entstandener moderner Geschosswohnblöcke. Nach der politischen Wende wurde im Jahr 1996 zunächst eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Leippe-Torno gegründet, in deren Folge dann die Eingemeindung im Jahr 2007 erfolgte. Der Ort Laubusch wurde bereits 2001 eingemeindet. Die Stadt Lauta steht nunmehr einhergehend mit dem erneut anstehenden Strukturwandel im Zuge des Ausstieges aus der Braunkohlenförderung und -verstromung bis zum Jahr 2038 und der politisch gewollten Energiewende insgesamt sowie den daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor diversen Herausforderungen. Der Kohleausstieg, der nun gesetzlich zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, nach dem politischen Willen möglichst aber noch früher realisiert werden soll, ist ein besonders einschneidendes Merkmal der Energiewende. Damit einhergehend müssen sich alle Kommunen, und eben auch die Stadt Lauta, mit der Senkung des Energiebedarfs, gleichzeitig aber mit der Deckung des verbleibenden Energiebedarfs und der Bezahlbarkeit von Energie für die breite Bevölkerung auseinandersetzen und damit einhergehend natürlich mit der Frage des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energien. Um die vorgenannten Themen qualifiziert und fachlich fundiert untersuchen zu können, bedarf es einer sog. kommunalen Wärmeplanung. Eine Kommunale Wärmeplanung soll dann ein strategisches Instrument sein, um die Energiewende konkret vor Ort darzustellen und im Anschluss umsetzen zu können. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristig angelegte Koordinierungsaufgabe der Kommunen. Ihr Ziel ist es, für jede Kommune den vor Ort am besten geeigneten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle Beteiligten hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung darstellen, und zwar bestmöglich. Für diese Beratungsleistung soll im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Dienstleister gefunden werden. Die Bieter sind auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die den rechtlichen Rahmen bilden. Dabei handelt es sich um das Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025 (SächsGVBl 9/2025). Die Förderung der Leistung ergibt sich aus § 2 Sächs. Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Sämtliche auch damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen sind von dem Bieter einzuhalten.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Lauta; Straße, Hausnummer: Karl-Liebknecht-Straße 18; Postleitzahl: 02991; Ort: Lauta; Land: Deutschland - Stadt LautaLautaDeadline: Aug 10
Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Lauta
Die Stadt Lauta ist eine Kleinstadt im Norden des Landkreises Bautzen in Sachsen, gehörend zur Niederlausitz. Die Landschaft ist geprägt durch das Lausitzer Seenland. Zum Gebiet der Kommune gehören 6 Ortsteile. Erstmals erwähnt wurde der Ort im 14. Jahrhundert. Seit dem 19. Jahrhundert ist Lauta stark durch den Bergbau geprägt, der in der umliegenden Region extensiv betrieben wurde und die Entwicklung der Stadt stark geprägt hat. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der mehr dörflich geprägte Charakter des Ortes in eine der bevölkerungsreichsten Städte der Region. Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Stadt Lauta spielt unter anderem die Errichtung des Aluminiumwerkes zu Beginn des 20 Jahrhunderts. Dies führte zur Entwicklung der angrenzenden Wohnsiedlungen südlich und nördlich davon. Damit einhergehend entwickelten sich dort auch eine Reihe von Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Weiterhin entwickelten sich „Gartenstädte“, wie „Lauta Nord“ und „Erika“ die wegen ihrer architektonischen Besonderheiten heute Flächendenkmäler sind. Die Industrialisierung unter anderem mit der Entwicklung der Grube „Erika“ führte in der Folge aber nicht nur zur Errichtung des Ortsteiles „Erika“, sondern auch zu weiteren Wohnsiedlungen einschließlich dort entstandener moderner Geschosswohnblöcke. Nach der politischen Wende wurde im Jahr 1996 zunächst eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Leippe-Torno gegründet, in deren Folge dann die Eingemeindung im Jahr 2007 erfolgte. Der Ort Laubusch wurde bereits 2001 eingemeindet. Die Stadt Lauta steht nunmehr einhergehend mit dem erneut anstehenden Strukturwandel im Zuge des Ausstieges aus der Braunkohlenförderung und -verstromung bis zum Jahr 2038 und der politisch gewollten Energiewende insgesamt sowie den daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor diversen Herausforderungen. Der Kohleausstieg, der nun gesetzlich zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, nach dem politischen Willen möglichst aber noch früher realisiert werden soll, ist ein besonders einschneidendes Merkmal der Energiewende. Damit einhergehend müssen sich alle Kommunen, und eben auch die Stadt Lauta, mit der Senkung des Energiebedarfs, gleichzeitig aber mit der Deckung des verbleibenden Energiebedarfs und der Bezahlbarkeit von Energie für die breite Bevölkerung auseinandersetzen und damit einhergehend natürlich mit der Frage des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energien. Um die vorgenannten Themen qualifiziert und fachlich fundiert untersuchen zu können, bedarf es einer sog. kommunalen Wärmeplanung. Eine Kommunale Wärmeplanung soll dann ein strategisches Instrument sein, um die Energiewende konkret vor Ort darzustellen und im Anschluss umsetzen zu können. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristig angelegte Koordinierungsaufgabe der Kommunen. Ihr Ziel ist es, für jede Kommune den vor Ort am besten geeigneten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle Beteiligten hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung darstellen, und zwar bestmöglich. Für diese Beratungsleistung soll im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Dienstleister gefunden werden. Die Bieter sind auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die den rechtlichen Rahmen bilden. Dabei handelt es sich um das Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025 (SächsGVBl 9/2025). Die Förderung der Leistung ergibt sich aus § 2 Sächs. Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Sämtliche auch damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen sind von dem Bieter einzuhalten.; - Gemeinde CrottendorfDeadline: Aug 24
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden: Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Crottendorf; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230C; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: P296 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Verfahren unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Geheimwettbewerbs und der Vertraulichkeit. Antworten auf als vertraulich eingestufte Fragen werden daher auch inhaltlich nur anonymisiert beantwortet. Bieterinformationen und sonstige Hinweise der verfahrensleitenden Stelle, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Die Bieter sind zudem gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich auf Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen sowie Rügen gegen das Verfahren unverzüglich im laufenden Verfahren geltend zu machen. 5) Art und Umfang der Leistung: Die Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal haben sich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung als „Konvoi oberes Erzgebirge“ zusammengeschlossen. Der Konvoi beabsichtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung für das Verbundgebiet zu erstellen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung eines strategischen, technologieoffenen und langfristigen Konzeptes für eine sichere, wirtschaftliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Sie bildet die Grundlage für eine koordinierte Transformation der lokalen Wärmeversorgung und dient als Orientierungs- und Planungsinstrument für Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vergeben werden. Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeitsschritte gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes sowie der einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben und Förderbestimmungen. Hierzu gehören insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien und Transformationspfaden, die Ausweisung von Eignungsgebieten für unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs. Der Auftragnehmer hat die kommunale Wärmeplanung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Einbindung der relevanten Akteure, insbesondere Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Behörden, Unternehmen und weiterer betroffener Institutionen, zu erarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete Beteiligungs- und Kommunikationsformate für politische Gremien und die Öffentlichkeit vorzusehen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Konvoi oberes Erzgebirge bestehend aus den Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal ; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230c; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 28.02.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3418611/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 24.08.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaf - Gemeinde CrottendorfDeadline: Aug 24
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden: Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Crottendorf; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230C; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: P296 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Verfahren unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Geheimwettbewerbs und der Vertraulichkeit. Antworten auf als vertraulich eingestufte Fragen werden daher auch inhaltlich nur anonymisiert beantwortet. Bieterinformationen und sonstige Hinweise der verfahrensleitenden Stelle, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Die Bieter sind zudem gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich auf Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen sowie Rügen gegen das Verfahren unverzüglich im laufenden Verfahren geltend zu machen. 5) Art und : Die Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal haben sich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung als „Konvoi oberes Erzgebirge“ zusammengeschlossen. Der Konvoi beabsichtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung für das Verbundgebiet zu erstellen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung eines strategischen, technologieoffenen und langfristigen Konzeptes für eine sichere, wirtschaftliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Sie bildet die Grundlage für eine koordinierte Transformation der lokalen Wärmeversorgung und dient als Orientierungs- und Planungsinstrument für Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vergeben werden. Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeitsschritte gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes sowie der einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben und Förderbestimmungen. Hierzu gehören insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien und Transformationspfaden, die Ausweisung von Eignungsgebieten für unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs. Der Auftragnehmer hat die kommunale Wärmeplanung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Einbindung der relevanten Akteure, insbesondere Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Behörden, Unternehmen und weiterer betroffener Institutionen, zu erarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete Beteiligungs- und Kommunikationsformate für politische Gremien und die Öffentlichkeit vorzusehen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Konvoi oberes Erzgebirge bestehend aus den Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal ; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230c; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 28.02.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3418611/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 24.08.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Siehe Ziffer B.1.4 Erläuterungen zum Verfahren 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Gemäß Vertrag § 8 1. Rechnungslegung und Fälligkeiten: Die Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungslegung durch den AN in Rücksprache mit dem AG. Der AG koordiniert das Gesamtprojekt. Es wird eine Einzelabrechnungen mit den jeweiligen Kommunen vereinbart. Nach Abschluss der Gesamtleistung erfolgt die Schlussrechnung. Die Vergütung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen jeweils nach Abschluss der Positionen sowie als Zahlung der Abschlussrechnung. Zu den vereinbarten Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils vorgeschriebenen Höhe zuzurechnen. Die Zahlung wird innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem die vereinbarten Leistungen erbracht und die prüffähige Rechnung vorliegt und eine Teil- bzw. Schlussabnahme erfolgt ist, fällig. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Es ist das Formblatt "Angebot inkl. Eignungsnachweis" auszufüllen und mit folgenden Eignungsnachweisen / Angaben zur Eignung einzureichen. Gemäß den "Erläuterungen zum Verfahren" (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) / Ziffer B.1 sind folgende Unterlagen zur formalen Eignung einzureichen bzw. anzugeben: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: siehe Dokument "Erläuterungen zum Vergabeverfahren") - Bietererklärung zu Wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen - Erklärungen zur Bietergemeinschaft - Erklärungen zu Leistungen Dritter, Nachweise, Eignungsleihe - Angaben zum Personal (mind. 2 Ingenieure) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 / § 124 GWB - Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland Zum Nachweis der technischen Eignung sind gemäß den "Erläuterungen zum Verfahren" Ziffer B.2 mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) nachzuweisen. Mindestens eins der drei Referenzprojekte oder ein weiteres Referenzprojekt muss auch folgende Anforderungen erfüllen: - Es erfolgte eine abgeschlossene Energieinfrastrukturplanung. - Ein Projekt beinhaltet eine ausgearbeitete Kommunikationsstrategie. Das anzugebende Projektteam besteht aus mindestens 2 verschiedenen Personen. Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen: - Projektleitende Person, - Stellvertretung. Mindestanforderung an die Eignung der benannten Teammitglieder sind: - Zertifizierte Fachkompetenz im Bereich Kommunale Wärmeplanung (z.B. zertifizierter Fachingenieur Kommunale Wärmeplanung der Ingenieurkammer Sachsen oder Vergleichbares) in den Punkten: Planungsleistung, Projektkoordination, Akteursbeteiligung / Öffentlichkeitsarbeit, Datenmanagement - Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs, - Angaben von persönlichen Referenzen, - Die Ausbildungsnachweise, Angaben zu den beruflichen Werdegängen und Beschreibungen zu den persönlichen Referenzen sind zu den Personen als Anlagen zum Angebot beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Umwelt),Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik)
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