Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von BerlinBerlinTED
Ausführung des Winterdienstes 2026 bis 2028
Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit vom 01.11.2026 bis 31.03.2028 den Winter-dienst für die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses benannten Objekte und Flächen im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Winter Service
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
- Published:
- August 24, 2026
- Deadline:
- September 22, 2026
- Topic:
- Winter Service
Tender description
Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit vom 01.11.2026 bis 31.03.2028 den Winter-dienst für die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses benannten Objekte und Flächen im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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BTE Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbHWeyheDeadline: Sep 14Durch den Auftragnehmer ist der Winterdienst im Streckennetz der BSAG durchzuführen. Die Leistung umfasst insbesondere die Räumung und Sicherung der Straßenbahn- und Omnibushaltestellen sowie der Geschäftsstellen, Betriebshöfe und Umsteigeanlagen. Der Winterdienst umfasst derzeit rund 1200 Haltestellen der BSAG; diese sind in sieben Bezirke aufgeteilt. Davon befinden sich sechs Bezirke im Stadtgebiet Bremen und ein Bezirk in Bremen Nord. Die Auftragsvergabe erfolgt losweise unter Berücksichtigung der Bezirksaufteilung. Der Vertrag für den Winterdienst auf BSAG - Haltestellen und den Geschäftsstellen / Betriebshöfen gilt für die Winterdienstperiode vom 01.11.2026 bis einschl. 31.03.2027 sowie vom 01.11.2027 bis einschl. 31.03.2028. Der AG behält sich eine einmalige optionale Verlängerung für die beiden Winterperioden 2028/2029 und 2029/2030 vor. Die optionale Vertragslaufzeit beginnt zum 01.11.2028 bis 31.03.2029 sowie zum 01.11.2029 bis 31.11.2030. LOS 1 - Winterdienst Bezirk 1 - Nord - West LOS 2 - Winterdienst Bezirk 2 - Nord- Ost LOS 3 - Winterdienst Bezirk 3 - Mitte LOS 4 - Winterdienst Bezirk 4 - Süd- Ost LOS 5 - Winterdienst Bezirk 5 - Süd LOS 6 - Winterdienst Bezirk 6 - Süd- West LOS 7 - Winterdienst Bezirk 7 - Bremen - Nord Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.Winterdienst 2026-2028
Bremer Straßenbahn AGBremenDeadline: Sep 14Durch den Auftragnehmer ist der Winterdienst im Streckennetz der BSAG durchzuführen. Die Leistung umfasst insbesondere die Räumung und Sicherung der Straßenbahn- und Omnibushaltestellen sowie der Geschäftsstellen, Betriebshöfe und Umsteigeanlagen. Der Winterdienst umfasst derzeit rund 1200 Haltestellen der BSAG; diese sind in sieben Bezirke aufgeteilt. Davon befinden sich sechs Bezirke im Stadtgebiet Bremen und ein Bezirk in Bremen Nord. Die Auftragsvergabe erfolgt losweise unter Berücksichtigung der Bezirksaufteilung. Der Vertrag für den Winterdienst auf BSAG - Haltestellen und den Geschäftsstellen / Betriebshöfen gilt für die Winterdienstperiode vom 01.11.2026 bis einschl. 31.03.2027 sowie vom 01.11.2027 bis einschl. 31.03.2028. Der AG behält sich eine einmalige optionale Verlängerung für die beiden Winterperioden 2028/2029 und 2029/2030 vor. Die optionale Vertragslaufzeit beginnt zum 01.11.2028 bis 31.03.2029 sowie zum 01.11.2029 bis 31.11.2030. LOS 1 - Winterdienst Bezirk 1 - Nord - West LOS 2 - Winterdienst Bezirk 2 - Nord- Ost LOS 3 - Winterdienst Bezirk 3 - Mitte LOS 4 - Winterdienst Bezirk 4 - Süd- Ost LOS 5 - Winterdienst Bezirk 5 - Süd LOS 6 - Winterdienst Bezirk 6 - Süd- West LOS 7 - Winterdienst Bezirk 7 - Bremen - Nord Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.LOS 7 - Winterdienst Bezirk 7 - Bremen - Nord
Bremer Straßenbahn AGBremenDeadline: Sep 14Durch den Auftragnehmer ist der Winterdienst im Streckennetz der BSAG durchzuführen. Die Leistung umfasst insbesondere die Räumung und Sicherung der Straßenbahn- und Omnibushaltestellen sowie der Geschäftsstellen, Betriebshöfe und Umsteigeanlagen. Der Winterdienst umfasst derzeit rund 1200 Haltestellen der BSAG; diese sind in sieben Bezirke aufgeteilt. Davon befinden sich sechs Bezirke im Stadtgebiet Bremen und ein Bezirk in Bremen Nord. Die Auftragsvergabe erfolgt losweise unter Berücksichtigung der Bezirksaufteilung. Der Vertrag für den Winterdienst auf BSAG - Haltestellen und den Geschäftsstellen / Betriebshöfen gilt für die Winterdienstperiode vom 01.11.2026 bis einschl. 31.03.2027 sowie vom 01.11.2027 bis einschl. 31.03.2028. Der AG behält sich eine einmalige optionale Verlängerung für die beiden Winterperioden 2028/2029 und 2029/2030 vor. Die optionale Vertragslaufzeit beginnt zum 01.11.2028 bis 31.03.2029 sowie zum 01.11.2029 bis 31.11.2030. LOS 1 - Winterdienst Bezirk 1 - Nord - West LOS 2 - Winterdienst Bezirk 2 - Nord- Ost LOS 3 - Winterdienst Bezirk 3 - Mitte LOS 4 - Winterdienst Bezirk 4 - Süd- Ost LOS 5 - Winterdienst Bezirk 5 - Süd LOS 6 - Winterdienst Bezirk 6 - Süd- West LOS 7 - Winterdienst Bezirk 7 - Bremen - Nord Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.Winterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Fachstelle Maschinenwesen Süd beim Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDKNürnbergDeadline: Sep 22Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein. Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen: Schleuse Leerstetten Schleuse Eckersmühlen Schleuse Hilpoltstein Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028. Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen. Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.Winterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Fachstelle Maschinenwesen Süd beim Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDKNürnbergDeadline: Sep 22Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein. Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen: Schleuse Leerstetten Schleuse Eckersmühlen Schleuse Hilpoltstein Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028. Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen. Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN beschaffen und bei sich lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall in Boxen o. ä. zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nach der Winterperiode ist das angefallene Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen abzukehren, aufzunehmen und der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Liegenschaften der Stadt Wesseling 2026/2028
Stadt WesselingWesselingDeadline: Aug 18Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung - Sonderreinigung Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hinweis: Die Losbezeichnungen lauten bewusst Los 7 und Los 8. Es handelt sich hierbei nicht um ein Versehen. Die anderen Lose sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los oder beide Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.Open-House-Rabattverträge 2026-03
Techniker KrankenkasseHamburgDeadline: Mar 31Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.03.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.Open-House-Rabattverträge 2026-03
Techniker KrankenkasseHamburgDeadline: Mar 31Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.03.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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