Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V.Müncheberg
Auftragsvergabe "Konzeption, Erprobung und wissenschaftliche Analyse eines reallaborübergreifenden Innovations- und Co-Design-Ansatzes"
1. Problemstellung Das ZALF wurde im Januar 2026 um ein "Innovationszentrum für Agrarsystemtransformation" (IAT) erweitert, das sich auf die Forschung in, mit, und über regionalen Reallaboren im Agrarlandschaften konzentriert. In zunächst fünf Pilotregionen in Brandenburg und Hessen sollen diese Reallabore entstehen. Sie zielen darauf ab,...
Research Contracts
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1. Problemstellung Das ZALF wurde im Januar 2026 um ein "Innovationszentrum für Agrarsystemtransformation" (IAT) erweitert, das sich auf die Forschung in, mit, und über regionalen Reallaboren im Agrarlandschaften konzentriert. In zunächst fünf Pilotregionen in Brandenburg und Hessen sollen diese Reallabore entstehen. Sie zielen darauf ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V.
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 26, 2026
- Topic:
- Research Contracts
Tender description
1. Problemstellung Das ZALF wurde im Januar 2026 um ein "Innovationszentrum für Agrarsystemtransformation" (IAT) erweitert, das sich auf die Forschung in, mit, und über regionalen Reallaboren im Agrarlandschaften konzentriert. In zunächst fünf Pilotregionen in Brandenburg und Hessen sollen diese Reallabore entstehen. Sie zielen darauf ab, Synergien zwischen einer Vielzahl von Akteuren und Interessengruppen zu fördern, um gemeinsame Innovationen und Fortschritte in landwirtschaftlichen Systemen voranzutreiben. Mit dem IAT kann sich Forschung dauerhaft und systematisch in diese Reallabore einbringen und konkrete Innovationsfälle im Co-Design bearbeiten. Die Reallabore befinden sich bis Ende 2027 in der Aufbauphase. Zentrale Innovations- und Transformationsvorhaben sollen gemeinsam mit Praxis, Forschung, Verwaltung und weiteren Stakeholdern entwickelt und umgesetzt werden. Diese transdisziplinären Co-Design-Prozesse sind jedoch methodisch anspruchsvoll: Sie erfordern strukturierte Interaktionen, geeignete Formate, gemeinsame Problemverständnisse sowie Werkzeuge, um unterschiedliche Wissensformen und Interessen produktiv zu integrieren. Erste Erfahrungen (z. B. Ideenwerkstätten in einzelnen Reallaboren) zeigen das Potenzial partizipativer Innovationsformate, machen aber zugleich deutlich, dass bislang kein reallaborübergreifend konsistenter Innovations- und Co-Design-Ansatz existiert, der den gesamten Prozess abdeckt, von der Ideenidentifikation über Auswahl, Matching und Umsetzung bis hin zur Evaluation und zum Transfer. Mit diesem ausgeschriebenen Auftrag soll daher ein auf das IAT zugeschnittenes Konzept eines Innovations- und Co-Design-Ansatz entwickelt und erprobt werden. 2. Aufgabenbeschreibung Ziel des Projekts ist die Konzeption, Erprobung und wissenschaftliche Analyse eines reallaborübergreifenden Innovations- und Co-Design-Ansatzes, der transdisziplinäre Zusammenarbeit entlang des Innovationsprozesses in den Reallaboren unterstützt. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Forschung im Bereich transdisziplinäre Reallaborforschung, Innovations- und Designforschung, sowie zur Weiterentwicklung von Co-Design-Methoden im Kontext gesellschaftlicher Transformation geleistet werden. Insbesondere sollen Co-Design Methoden auf den Kontext adaptiert und durch eine praxisnahe Anwendung in laufenden Reallaborprozessen erprobt werden. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Wie können Co-Design-Formate und Designartefakte gestaltet und eingesetzt werden, um transdisziplinäre Innovationsprozesse in Reallaboren wirksam, anschlussfähig und skalierbar zu unterstützen? Konkrete Arbeitsaufgaben sind: - Konzeption und Weiterentwicklung eines reallaborübergreifenden Innovations- und Co-Design-Frameworks zur Unterstützung transdisziplinärer Forschungs- und Innovationsprozesse im IAT - siehe AP 1 - Entwicklung, Adaption und Dokumentation partizipativer Co-Design-Formate, Methoden und Designartefakte entlang verschiedener Phasen des Forschungs- und Innovationsprozesses - siehe AP 2 - Operative Begleitung und methodische Unterstützung der Reallabore und Netzwerkmanager:innen (z. B. Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Workshops, u.a. zur Projektanbahnung) - siehe AP 3 - Wissenschaftliche Begleitforschung zur Rolle von Co-Design-Formaten und Designartefakten als Boundary Objects sowie Aufbereitung der Ergebnisse für Publikationen und Konferenzen - siehe AP 4 - Transfer der entwickelten Methoden in Lehre, Weiterbildung und Capacity-Building-Formate (z. B. Toolkits, Lehrmaterialien, IAT-Akademie) - siehe AP 5 Folgende Arbeitspakete sind zur Umsetzung der Aufgabenstellung vorgesehen: AP 1: Begleitung bei der Konzeption eines Innovations- und Co-Design-Frameworks - Analyse bestehender Innovationsmanagement-, Design- und transdisziplinärer Forschungsansätze - Begleitung bei der Auswahl und Adaption eines leitenden Innovationsverständnisses (z. B. nutzer-/praxiszentriert, missionsorientiert) für das IAT, sowie die Entwicklung eines Schemas für Innovationsprozesse in den Reallaboren (Ideenfindung, Auswahl, Matching, Umsetzung, Evaluation) in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber - Begleitung bei der Entwicklung eines Zielbildes bzgl. der Rollen und des Zusammenwirkens zwischen dem IAT, der Reallabore und weiteren Akteure (Governance-Einbettung) - Ableitung von Anforderungen aus Reallabor-Prinzipien (z. B. AELL-Prinzipien) Gefordertes Ergebnis: Schriftliche Aufbereitung bestehender Innovationsmanagement-, Design- und transdisziplinärer Forschungsansätze, einschließlich eines Innovationsverständnisses (Frist: Monat 4). Ein auf das IAT zugeschnittener Innovations- und Co-Design-Framework (der Auftraggeber hat hierfür die Räume geschaffen und das IAT-Team fachlich begleitet) (Frist: Monat 5). AP 2: Entwicklung von Co-Design-Formaten und Methoden für den IAT-Kontext - Systematische Sichtung und Nutzung vorhandenen Design-Wissens (Toolboxes, Methoden, LL-Erfahrungen) - Entwicklung und Adaption partizipativer Formate (z. B. Visioning, Systemanalyse, Problemframing, Matching) und gezielter Einsatz von Kreativmethoden und Designartefakten - Entwicklung von Templates, Leitfäden und Workshop-Designs - Konzeption mobiler und flexibler partizipativer Infrastrukturen Gefordertes Ergebnis: Ein auf das IAT zugeschnittener Methodenbaukasten (bspw. in Form eines Handbuches) mit einem ausgearbeiteten methodischen Set modularer, skalierbarer Co-Design-Formate, einschließlich mit dem Auftraggeber abgestimmten Anleitungen zu deren Verwendung (Frist: Entwurf Monat 12; Finale Version Monat 17) AP 3: Erprobung & iterative Weiterentwicklung der entwickelten Formate und Methoden in den Reallaboren - Reallaborübergreifende Unterstützung der regionalen Netzwerkmanager:innen bei der Durchführung und Begleitung von Workshops in unterschiedlichen Projektphasen - Iterative Anpassung und Verbesserung der Formate anhand von Praxisfeedback (Evaluation) Ergebnis: Mindestens 10 durchgeführte halbtägige Workshops bei denen Formate und Methoden erprobt und schriftlich evaluiert wurden. Es ist ein schriftlicher Bericht über die Durchführung, Evaluierung und den Anpassungsempfehlungen vorzulegen (Frist: Monat 17). AP 4: Forschung zu Designartefakten als Boundary Objects - Begleitforschung zur Rolle und Wirkung von Co-Design-Formaten und Designartefakten in transdisziplinären Prozessen - Vorbereitung von Fachpublikationen und Konferenzbeiträgen (z. B. Reallabor-, Design-, TD-Kontexte) Ergebnisse: 1. Ein einreichungsfähiges Manuskript für eine wissenschaftliche Zeitschrift (Frist: Monat 18); 2. Mindestens ein Beitrag auf einer wissenschaftlichen Konferenz/Fachveranstaltung, z. B. IF-ALL (Frist: Monat 18) AP 5: Transfer, Capacity Building & Lehre - Aufbereitung der Ergebnisse für die im Aufbau befindliche IAT-Akademie - Entwicklung praxisorientierter Lehr- und Lernmaterialien - Schulungs- und Capacity-Building-Angebote für IAT-Mitarbeitende zu transdisziplinären Methoden Ergebnisse: 1. Schriftlich aufbereitete Lehr- und Lernmaterialen in Form von Modulbeschreibungen und Foliensätzen zur Verwendung im Rahmen der IAT-Akademie und darüber hinaus (Frist: Monat 17). 2. Durchführung von mindestens zwei Schulungen für IAT-Mitarbeitende zu transdisziplinären Methoden. 3. Anforderungen an die Durchführung des Projektes Das Projekt dient dem Aufbau von Fähigkeiten zur Gestaltung transdisziplinärer Forschungs- und Innovationsprozesse in den fünf Reallabore. Eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer ist daher unerlässlich. Bei der Angebotsbeschreibung und dem darauf aufbauenden Zeitplan sind daher regelmäßige Jour Fixe, die vom Auftragnehmer vorbereitet, moderiert und protokolliert werden, einzuplanen. Alle Veranstaltungen sind eng mit den Netzwerkmanagerinnen und -managern abzustimmen bzw. gemeinsam zu konzipieren. Innerhalb der ersten zwei Wochen des Vorhabens findet eine Kick-off Veranstaltung zum gegenseitigen Kennenlernen und Abstimmung der Arbeits- und Kommunikationsprozesse statt. 4. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer muss nachweisbare praktische und theoretische Erfahrung in der Konzeption und Durchführung partizipativer Formate bzw. Co-Design- oder Reallaborprozesse sowie Interesse an methodischer und wissenschaftlicher Weiterentwicklung haben. Wir erwarten darüber hinaus nachgewiesene Erfahrung mit und Motivation für partizipative, transdisziplinärer und/oder transformativer Forschung und Arbeit in inter- und multi-disziplinären Teams, sowie in direkter Interaktion mit lokalen und regionalen Akteuren. Sehr gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten setzen wir voraus. 5. Rahmenbedingungen Für diesen Auftrag steht ein Budget von maximal 100.000 Euro brutto zur Verfügung, einschließlich Reise- und Materialkosten. Die einzelnen Arbeitsschritte werden mit Projektbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt und zeitlich festgelegt. Die Termine für Veranstaltungen zur Anwendung und Evaluierung der entwickelten Methoden stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest und müssen gemeinsam mit den Netzwerkmanagerinnen und -managern festgelegt werden. Hier wird Flexibilität von Seiten des Auftragnehmers vorausgesetzt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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3- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenN/A
Rahmenvertrag Innovation
Gegenstand des Loses ist die Stärkung der langfristigen und nachhaltigen Innovationskraft der Bundesbank. Der Bedarf liegt hier vor allem in der übergreifenden Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements allgemein und im Besonderen auf der Beratung zu strategischen Fragestellungen im Kontext von Innovationen und der Generierung von Wissen über Zukunftstrends und -technologien, vor allem mit Relevanz für Zentralbanken. Konkret ergeben sich derzeit die nachfolgend genannten, grundlegenden Bedarfe und Handlungsfelder. Diese können sich, sofern weitere Schritte erfolgt sind, weiter ausdetaillieren. - Entwicklung einer Innovationsstrategie inklusive einer Steuerungsmethodik, immer in Abstimmung mit der Gesamtbankstrategie. - Weiterentwicklung der internen Prozesse und Fähigkeiten des Innovationsmanage-ments inklusive Identifizierung von Lücken in der Innovationskraft. - Etablierung sinnvoller Erfolgsmessungen (z. B. anhand des Digital Maturity Model), um den Reifegrad der Digitalisierung sowie auch die Durchdringung von Innovationen bewertbar zu machen. - Beratung bei der Implementierung eines dauerhaften, systematischen und partizipativen Prozesses zur Verfolgung gesellschaftsweiter Trends mit strategischer Relevanz für die Bundesbank und ihre Kernleistungen sowie methodische Unterstützung für vertiefende fachbereichsübergreifende Szenario-Analysen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden Ansätzen bzw. Tools und deren Prozessen ist zu berücksichtigen. - Scanning von innovationstreibenden Trends und Einflüssen in diversen Bereichen, wie z. B. Digitalisierung, Demografischer Wandel, Nachhaltigkeit und allgemeinen Heraus-forderungen der VUCA-Welt oder auch auf Basis der PESTEL-Kategorien. - Aufbau und Weiterentwicklung eines lebendigen Ökosystems aus Partnern, um z. B. Potenziale von Open Source nachhaltig nutzbar zu machen und entsprechend in die Innovationsarbeit der Bundesbank zu integrieren. - Konzeption, Planung und Durchführung von Innovationsworkshops gestützt durch den Einsatz von Kreativmethoden (z. B. kreative Mikro- und Makromethoden, Innovation-Digging, Visual Facilitating, Value-Proposition-Design etc.), ggf. ergänzt durch Low Fidelity Prototyping (z. B. über Lego Serious Play, Paper Prototyping etc.), aber vor allem auch in Anwendung auf übergreifende Themen. Die Rahmenbedingungen der Workshops können je Einzelabruf variieren: o Kleine, mittlere oder auch große Gruppen aus unterschiedlichen Fachgebieten oder auch Hierarchieebenen der Bank. o Durchführung remote, hybrid oder in Präsenz. o Workshop-Dauer von 1/2 Tag bis zu einer geplanten Workshop-Reihe. - Unterstützung in der Verkettung der internen Innovationsbemühungen mit der Innovationsgovernance im ESZB und BISIH zur Sicherung der Bundesbank-Position. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 1: (Strategische) Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 1: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 1 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 7.475 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 6.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 975 PT / ~15%). - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 26. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V..
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.