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Auftragsänderung 2: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jew...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Schleiden
- Published:
- March 18, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Object classification
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudePrimary
Tender description
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden und zwar für die Mängelansprüchebürgschaft.
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Stadt SchleidenEs werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden und zwar für die Mängelansprüchebürgschaft.Auftragsänderung 3: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
Stadt SchleidenSchleidenNebenangebote sind nicht zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind erlaubt; Mehrfachangebote sind ausgeschlossen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist am 27.06.2025. Auf eine Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Sollte eine Sicherheit für Mängelansprüche durch Bürgschaft geleistet werden, ist zwingend das entsprechende Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden.Gebäudeautomation-Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
Stadt SchleidenSchleidenDeadline: Apr 16Gebäudeautomation: Integration von Heizungs-, Lüftungs- und Sicherheitsanlagen via BACnet/IP und Modbus RTU. Umfang: Automationsstationen ISP 01.1, 02, 03, 01 KGS an Standorten in Schleiden. Inkl. Schaltschrankbau (USV, Überspannungsschutz, M-Bus), Touchdisplays (≥7 Zoll) und Brandschutzklappen-Anbindung. Feld- und Busverkabelung gemäß DIN 18386. Anbindung an zentrale GLT vorbereitet. Fristen: Angebot 16.04.2026, Bindung 19.06.2026. Nachunternehmer/Bietergemeinschaften zugelassen.Wiederaufbau des Schulzentrums Rankestraße
Stadt ErkrathDeadline: May 07Wiederaufbau des Schulzentrums Erkrath (Rankestraße 4-6) nach Brand: Planung und schlüsselfertige Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums und einer dreizügigen Realschule (Totalunternehmer). Inklusive Außenanlagen, Aula, Mensa, pädagogischer Flächen und loser Möblierung. Rückbau der Außenanlagen erforderlich; Bestandsgebäude werden separat abgerissen. Modul-/Systembauweise möglich. Baufeld ca. 25.000 qm. Sporthallen/Hauptschule bleiben während der Bauzeit in Betrieb.Stahlbauarbeiten - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
CPV-Code:45262670-8 Metallbauarbeiten Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 10.04.2026 zugehen. nachträgliche Änderung aufgrund der Berichtigung des Bauzeitenplans zum 24.03.2026: Auf Grund der Verschiebung des Submissionstermins weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zuschlagerteilung sich ebenfalls verschiebt. Diese erfolgt wahrscheinlich in der 19 KW 26. Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif zu stellen) ist in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Wiederaufbau des Schulzentrums Schleiden bestehend aus einer Zweifachturnhalle, der Grundschule Schleiden und der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule). Der Gebäudekomplex wurde von der Flut im Sommer 2021 beschädigt. Betroffen waren das gesamte Untergeschoss und das gesamte Erdgeschoss mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 7.000qm. Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. Schulhofflächen müssen immer in Teilen zur Verfügung stehen und der Busverkehr darf durch die Baustellentätigkeiten nicht behindert werden. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die Baustelle geschlossen bleibt. Dies ist durch geeignete Bauzäune und Bauzauntore sicherzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus wurde die Grundschule in Teilbereichen aufgestockt. Hier werden zwei neue Stahlaussentreppen benötigt. Die Astrid-Lindgren-Schule benötigt aus Brandschutzgründen ein zusätzliches Treppenhaus. Diese Treppenhaus, sowie die bestehenden Treppenhäuser müssen teilweise mit neuen Geländern ausgestattet werden. Baustelleneinrichtung, Bauzeiten Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die Straße am Mühlenberg. Im Bereich der Parkplätze und Schulhöfe werden Baustelleneinrichtungsfläche abgegrenzt. Aufgrund des laufenden Schulbetriebs sind die Ferienzeiten für störende Baustellentätigkeiten zu nutzen. Folgende Bauzeiten sind aktuell vorgesehen: Geländer neues Treppenhaus ALS: März-April 2026 Stahlaussentreppe KGS: März-April 2026 Geländer KGS Bestand: Osterferien oder Sommerferien 2026 Stahlaussentreppe Aufstockung: März-April 2026 Geländer Aussentreppe Turnhalle: Juni 2026 Die angegebenen Ausführungszeiten stellen lediglich richtwerte dar und können je nach Termin der Auftragsvergabe abweichen. Berichtigung der Bauzeitplan zum 24.03.2024 Im Laufe der Ausschreibung haben sich Anpassungen in dem Bauzeitplan ergeben. Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule: Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand: Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juli 2026 Die Baustelleneinrichtung ist vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustelle ist täglich zu sichern. Die Absicherung von Lagerflächen obliegt dem AN.
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