AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornTED
Aufhebung der nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Das Open House Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Aflibercept -nur in der Wirkstärke 40mg/ml (ATC-Code: S01LA05) und Ranibizumab (ATC-Code S01LA04) wird mit sofortiger Wirkung zum 31.07.2026 insgesamt aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann ...
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- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- November 04, 2026
Tender description
Das Open House Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Aflibercept -nur in der Wirkstärke 40mg/ml (ATC-Code: S01LA05) und Ranibizumab (ATC-Code S01LA04) wird mit sofortiger Wirkung zum 31.07.2026 insgesamt aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann dann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung erfolgt zeitnah.
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2Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornDeadline: Jul 01Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse ([email protected]) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte Unternehmen fordern Teilnahmeunterlagen an und legen sie vollständig ausgefüllt vor. Vertragsabschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen ohne Exklusivität. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge.
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