Zweckverband Breitband AltmarkHansestadt Salzwedel
[AUFGEHOBEN] Vergabe Netzbetriebs- und Pachtvertrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zum Betrieb des noch zu planenden und auszubauenden Netzes.
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- Zweckverband Breitband Altmark
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- July 17, 2026
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zum Betrieb des noch zu planenden und auszubauenden Netzes.
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6Vergabe Netzbetriebs- und Pachtvertrag
Zweckverband Breitband AltmarkHansestadt SalzwedelDer Zweckverband Breitband Altmark (ZBA) verfolgt die Strategie, die insbesondere dezentral gelegenen und unterversorgten Orte der 4.700 Quadratkilometer großen Altmark mit einem zukunftsfähigen und flächendeckenden Glasfasernetz zu erschließen. Als Zweckverband ist der ZBA ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften zur Erledigung der festgesetzten Aufgabe der Erschließung des Zweckverbandsgebietes mit Breitbandinternetanschlüssen. Damit bewältigen die Mitglieder des ZBA gemeinschaftlich die Aufgabe der Daseinsvorsorge der Internetinfrastrukturentwicklung in der Altmark. Einen Großteil des Verbandsgebietes hat der ZBA bereits im Rahmen eines Betreibermodells und unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln ausgebaut. Hierbei wurden 29.532 Haushalte mit FTTB mit Bandbreiten bis zu 1000 Mbit/s in Download versorgt. Zusätzlich wurden 874 Unternehmen mit FTTB mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch, sowie 512 Institutionelle Nachfrager (Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) mit Bandbreiten bis zu 1000 Mbit/s angeschlossen. Detaillierte Informationen über den ZBA sind unter "https://breitband-altmark.de/cms" abrufbar. Mit Beschluss vom 06. Juni 2023 haben sich die Mitglieder des ZBA für die Fortsetzung des geförderten Breitbandausbaus ausgesprochen. Im November 2024 wurden für das weitere Ausbauvorhaben unter der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 zwei Bescheide über eine Zuwendung in vorläufiger Gesamthöhe von knapp 13 Mio. EUR erlassen. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilenVergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Gemeinde GermaringenGermaringenVergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes. Die Konzession erfolgt im Rahmen der Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 13.01.2025. Grundlage sind die Projektgebiete laut beigefügter Karte und die geltenden Nebenbestimmungen.Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgDeadline: Aug 12Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von miVergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 3) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgDeadline: Aug 05Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 3. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 3 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 3.1 Ottenhöfen; Los 3.2 Fischerbach; Los 3.3 Steinach; Los 3.4 Hofstetten. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.Gemeinde Wallersdorf Gigabit-RL 2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Markt WallersdorfWallersdorfDeadline: Sep 11Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: c) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Betrieb eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.3 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch d) Darstellung eines aktuellen Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger Angaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere VerfahrensbedingungenVergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgDeadline: Aug 12Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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