Landkreis OstallgäuMarktoberdorf
Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße OAL 23 im Norden von 87484 Nesselwang (Ostallgäu).
Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße OAL 23 im Norden von Nesselwang (Landkreis Ostallgäu) über ca. 120 m sowie des nördlichen Kreisverkehrs inkl. beider Äste der OAL 23 je ca. 50 m.
Road Maintenance
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Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße OAL 23 im Norden von Nesselwang (Landkreis Ostallgäu) über ca. 120 m sowie des nördlichen Kreisverkehrs inkl. beider Äste der OAL 23 je ca. 50 m.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Ostallgäu
- Published:
- May 29, 2026
- Deadline:
- June 25, 2026
- Topic:
- Road Maintenance
Tender description
Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße OAL 23 im Norden von Nesselwang (Landkreis Ostallgäu) über ca. 120 m sowie des nördlichen Kreisverkehrs inkl. beider Äste der OAL 23 je ca. 50 m.
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7- Landkreis OstallgäuMarktoberdorfDeadline: Jun 25
Kreisstraße OAL 18 Deckensanierung Buchloe mit Bundesautobahn A 96 Rampensanierung AS Buchloe-Ost (86807 Buchloe, Landkreis Ostallgäu).
Deckensanierung der Kreisstraße OAL 18 in Buchloe sowie Rampensanierung der Bundesautobahn A 96 am Anschluss Buchloe-Ost (86807 Buchloe, Landkreis Ostallgäu). Hauptmassen: Bankettarbeiten ca. 2.270 m, Pflasterarbeiten ca. 50 m, Fräsarbeiten ca. 16.700 m², Asphalttragschichten ca. 170 m², Asphaltbinderschichten ca. 3.500 m², Asphaltdeckschichten ca. 13.030 m², Fahrbahnmarkierungsarbeiten ca. 5.980 m. - Deadline: May 11
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnDeadline: Jul 14
BLB NRW / NL DO / JVA Iserlohn (WE1384) / Haftmauer / Abbruch & Neubau / 010-26-00189
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Dortmund beabsichtigt für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Iserlohn einen vorgezogenen Neubau der umlaufenden Haftmauer. Das Baugrundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen, im Märkischen Kreis, Stadt Iserlohn, Ortsteil Drüpplingsen, Gemarkung Hennen, Flur 25. Die Adresse lautet: Heidestraße 41, 58640 Iserlohn. Die Gebäude der freigezogenen Anstalt wurden im Jahr 1972 errichtet und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Sie sollen im Rahmen des Justizvollzugs-Modernisierungsprogrammes (JVMoP) erneuert werden, um zeitgemäße Arbeits- und Haftbedingungen zu realisieren. Das Gesamtprojekt "Neubau JVA Iserlohn" mit 320 Haftplätzen besteht aus einzelnen Funktionsgebäuden, der umlaufenden Haftmauer, sowie übergeordneten Maßnahmen (Außenanlagen, technische Anlagen). Um den gesamten Projektablauf zu beschleunigen, wird eine vorgezogene Realisierung der Haftmauer angestrebt, welche Bestandteil dieser Maßnahme ist. Diese Baumaßnahme umfasst den Rückbau der bestehenden Gefängnismauer sowie den Neubau der Haftmauer als vorgezogene Maßnahme auf dem Sondergebiet inkl. Baustraßen. Der Rückbau der auf dem Grundstück bereits bestehenden Anstaltsgebäude, ist vorgezogen beantragt bei der Stadt Iserlohn und erfolgt parallel. Das Grundstück ist westlich, südlich und östlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Es grenzt an ein nördlich gelegenes Wohngebiet an. Die Hauptzufahrtsstraße "Heidestraße" befindet sich auf der Westseite des Grundstücks, südlich liegt die Straße "Zum Schmerbruch", die sich im Besitz des Landes NRW befindet. Östlich des Grundstücks grenzt hinter einer temporär bauseitig vorhanden Baustraße, direkt eine Ackerfläche, an die weiter im Osten der "Abbabach" angrenzt. Im Norden wird das Grundstück durch den "Gemarkenweg" abgeschlossen. Das Grundstück fällt von West nach Osten und Norden nach Süden innerhalb der Haftmauer um ca. 2 m ab. Der Neubau der Haftmauer von ca. 950lfm verläuft zum überwiegenden Teil ca. 10m nach innen versetzt zum bisherigen abzubrechenden Verlauf der Bestandsmauer und wird den gesamten Sicherungsbereich der Justizvollzugsanstalt umgeben. Um eine harmonische Eingliederung in das Erscheinungsbild zu den angrenzenden Wohngebieten zu gewährleisten, sollen die Außenseiten West und Nord der Mauer mit einem Verblender-Riemchen verkleidet werden, was in einer separaten späteren Maßnahme erfolgt. Die entsprechenden Vertiefungen sind im Zuge dieser Maßnahme herzustellen. Die Haftmauer wird entsprechend den Vorgaben des "Technischen Raumbuchs der Justiz NRW" sowie den statischen Anforderungen errichtet. Sie besteht aus Betonfertigteilen (Einzelbreite Tafel ca. 2,5m/ Höhe ca. 6,5 - 9,0m) und Mauerstärke von 25-30cm. Hinweis: Aufgrund von unterschiedlichen Geländehöhen zwischen Innen- und Außenbereich wird stets das jw. höhere Bezugsmaß genommen. Im Bereich der Haftmauerelemente mit Klinkerriemchenverblendung ist Mauerstärke auf 25cm verringert. Die Sichtbetonflächen der Haftmauer sind durchgängig in Sichtbeton SB3, schalungsglatt ausgeführt. Die abgerundete Mauerkrone (d=52cm) ein nach innen ausladendes Rucksackprofil als Übersteigsicherung. Am obersten Punkt des Rucksackprofils ist im Bereich der Fugenausbildung längs zum Mauerverlauf in einer beidseitigen Aussparung der Kuppe ein massives Edelstahlrohr eingebracht, als Maßnahme gegen den Missbrauch der Dehnungsfuge. Preisbildende Massen: Ca 1.100lfm Konstruktiver Rückbau der bestehenden Haftmauer aus STB Fertigteilen inkl. Fundamente Ca. 950lfm Haftmauertafeln aus Betonfertigteilen inkl. Sonderteile je Standard- Stück ca. 2,50m Länge Ca. 950lfm Schlitzfundamente je Standard-Stück 2,50 m Länge Ca. 313 St Haftmauerelemente Standard je Stück 2,50 m Länge u. 6,685 m Gesamthöhe - Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, BauverwaltungKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landkreis KarlsruheKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbHStuttgartDeadline: Aug 17
ProWST - Europaweite Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung, Modernisierung u. bauliche Erweiterung d. Württembergischen Staatstheater Stuttgart am Standort Oberer Schlossgarten
Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) betreiben und finanzieren die Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST), das größte Dreispartenhaus der Welt und die größte Kultureinrichtung von Stadt und Land. Die Staatsoper Stuttgart zählt zu den bedeutendsten europäischen Opernhäusern, das Stuttgarter Ballett gehört zu den international renommiertesten Ballettensembles. Mit jährlich rund 900 Vorstellungen und Veranstaltungen erreichen die Württembergischen Staatstheater Stuttgart im Durchschnitt über mehrere Spielzeiten hinweg ein Publikum von rund 450.000 Besucherinnen und Besuchern. Die Staatstheater melden derzeit über alle Sparten hinweg eine Rekordnachfrage, die deutlich über die Zahlen der Zeit vor Corona hinausgeht. Diese Nachfrage hat sich über mehrere Spielzeiten hinweg aufgebaut; es ist also davon auszugehen, dass es sich um ein mittelfristig stabiles Phänomen handelt. Der Gebäudekomplex der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) am Standort Oberer Schlossgarten, bestehend aus dem denkmalgeschützten Opernhaus, dem denkmalgeschützten Verwaltungs- und dem Kulissengebäude, muss dringend saniert, modernisiert und erweitert werden. Die Arbeitsbedingungen der ca. 1.450 Mitarbeitenden entsprechen nicht mehr heutigen Standards und Vorschriften. Darüber hinaus führen die Einschränkungen durch veraltete Technik und aufgrund von fehlenden Flächen und Funktionen zu erheblichen Einschränkungen im Proben- und Spielbetrieb. Lediglich das bereits in Teilen modernisierte Schauspielhaus, welches ebenfalls Teil des Gebäudeensembles ist, ist von der anstehenden Maßnahme nicht betroffen. Geplant ist ein zukunftsweisendes städtebauliches und architektonisches Konzept für die Erweiterung der Württembergischen Staatstheater (WST) in Stuttgart zu umzusetzen. Das Gebäudeensemble der Staatstheater soll ein offener, identitätsstiftender Ort sein, ohne die Funktionalitäten des Theaterbetriebes einzuschränken - ein "Haus ohne Rückseiten", das sich durch Adressbildung und Offenheit zu allen Seiten auszeichnet. Das Konzept soll positiv sowohl zur "Stuttgarter Kulturmeile" beitragen als auch zur Aufenthaltsqualität in der Stadt. Die Integration ins Umfeld - insbesondere im Kontext der Bundesstraße B14 - soll durch die Neuordnung und die gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums erfolgen. Das Projekt soll ein neues Kulturensemble im Herzen der Stadt schaffen, das Denkmalschutz, Stadtentwicklung und öffentliche Raumgestaltung in einem nachhaltigen Gesamtkonzept integriert. Ein stadtplanerisches Ziel soll die Öffnung und Durchlässigkeit des Opernhauses im übertragenen Sinn sein, um das Gebäudeensemble als offenen Ort für die gesamte Stadtgesellschaft erlebbar zu machen. Der Schwerpunkt der Sanierungsmaßnahme sind die Verbesserung der künstlerischen und betrieblichen Arbeitsbedingungen für die ca. 1.450 Mitarbeitenden, der Funktionalität der Bühne im Opernhaus und sämtlicher umgebender Funktionsräume im Kontext, sowie der Besucherbereiche des Opernhauses und der Gastronomie. Wichtigste Maßnahmenpakete der Baudurchführung sind die Sanierung des denkmalgeschützten Opernhauses und Verwaltungstrakts inkl. Versetzen des Seitenportals des Opernhauses (Erweiterung Kreuzbühne) sowie der Erweiterungsbau an Stelle des bestehenden rückzubauenden Kulissengebäudes. Die besonderen Rahmenbedingungen liegen in den Denkmalschutzvorgaben für Opern-haus, Verwaltungsgebäude und Schnittstelle zum Schauspielhaus, in den notwendigen strukturellen Eingriffen im denkmalgeschützten Opernhaus, in Abbruch und Baudurchführung im laufenden Betrieb des Schauspielhauses und Verwaltungsbaus, sowie in der beengten hocherschlossenen Innenstadtlage und erschwerten Gründung (B14, Stadtbahntunnel, Fernwärmeleitung, Heilwasserschutzgebiet). Der wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung des Projekts kommt eine sehr hohe Bedeutung zu. Dabei ist dem verantwortungsbewussten Einsatz finanzieller, materieller und energetischer Mittel Rechnung zu tragen und von besonderer Relevanz. Zudem sind die notwendige Sanierung und Erweiterung des Opernhauses von großer kulturpolitischer, gesellschaftspolitischer und städtebaulicher Bedeutung und stehen im Fokus von Öffentlichkeit, Presse und Politik. Das Gesamtvorhaben der Sanierung der WST umfasst auch die Errichtung eines Interimsstandorts in Stuttgart-Nord sowie den Neubau eines Werkstattgebäudes in Stuttgart-Bad Cannstatt, die jedoch beide nicht Teil dieser Ausschreibung sind. Zur Planung und Durchführung dieser Baumaßnahmen haben das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart die ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH gegründet, an der sie zu je 50 Prozent beteiligt sind. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung, Modernisierung und bauliche Erweiterung der Württembergischen Staatstheater am Standort Oberer Schlossgarten, Stuttgart. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Planungen erfolgen unter Einsatz von BIM, sodass auch seitens der Projektsteuerung entsprechende Kompetenzen erwartet werden. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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