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Areal A - Projektmanagementleistungen mit BIM
Projektmanagementleistungen mit BIM für folgendes Projekt: Das Projekt Areal A umfasst den Neubau eines Laborgebäudes, einer Pforte und eines Parkhauses. Im Laborgebäude sollen das chemische/verfahrenstechnische sowie das mikrobiologische Labor untergebracht werden. Bestandteil des Gebäudes sind außerdem Lager- und Büroflächen. Die Pforte...
BIM, Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
- Published:
- September 03, 2026
- Deadline:
- October 02, 2026
- Topic:
- BIM
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Projektmanagementleistungen mit BIM für folgendes Projekt: Das Projekt Areal A umfasst den Neubau eines Laborgebäudes, einer Pforte und eines Parkhauses. Im Laborgebäude sollen das chemische/verfahrenstechnische sowie das mikrobiologische Labor untergebracht werden. Bestandteil des Gebäudes sind außerdem Lager- und Büroflächen. Die Pforte soll als zentraler Zutrittspunkt zum Werksgelände auf dem Sipplingen Berg dienen. Um den Stellplatzbedarf für Mitarbeitende und Besuchende decken zu können soll hier in zentraler Lage ein Parkhaus errichtet werden. 2. BAUFELD Das in der untenstehenden Darstellung markierte Baufeld stellt eine verbindliche Außenkante dar, welche mit Einreichung eines finalen und verbindlichen Angebotes eingehalten werden muss. Das Baufeld setzt sich zusammen aus einem ca. 5.500 m² großen Grundstück, das von den Betriebsstraßen eingefasst wird und die sogenannte Windkesselanlage beinhaltet. Hinzu kommt eine ca. 900 m² große Fläche linkerhand der sogenannten Betriebsstraße West. Das Baufeld wird zu allen Seiten von Betriebs- und Zufahrtsstraßen umgrenzt. Aktuell befindet sich neben befestigten Parkierungsflächen und Vegetationsflächen das Windkesselanlagengebäude auf dem Gelände. Die Windkesselanlage beherbergt mehrere Druckausgleichsbehälter. Diese erfüllen den Zweck, die Druckstöße, die von der 1. Hauptleitung ausgehen, abzufangen. Es führen mehrere Strom- und Wasserleitungen in das Gebäude und aus diesem heraus. Insbesondere die Eigenwasserversorgung für den Sipplinger Berg mit Trinkwasser und der Zuführung des Kühlwassers für die Ersatzstromanlagen läuft über das Windkesselanlagengebäude. Die Wasserversorgung des Areal A ist über die nicht überplant werden. Die Zufahrt zum Windkesselgebäude muss mindestens in den aktuell vorhandenen Dimensionen erhalten bleiben. Angrenzend an die Baufeldgrenze im südöstlichen Bereich wird die Anschlussleitung Überlingen Haldenhof, im Straßenbereich, neben einem Schmutz- und Abwasserkanal geführt. Die Abwasserentsorgung des Areal A ist über diesen Kanal herzustellen. Des Weiteren verlaufen diverse Strom-, Mess-, Steuerund Telekomkabel innerhalb des Baufelds sowie Leitung der Oberflächenentwässerung. Die Baufeldfreimachung stellt eine Leistung dar, die nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben, sondern vom Aufraggeber selbst durchgeführt wird. Für die Planungsaufgabe kann daher davon ausgegangen werden, dass die Leitungs- und Kabelführung zukünftig neu organisiert wird und das Areal weitestgehend überplant werden kann. Abstimmungen zwischen Planer und Auftraggeber zur Schnittstellenklärung sind in jedem Fall erforderlich. Baugrund und Umgebungsbebauung, einschließlich aller dazugehöriger Leistungen, sind im Zusammenhang mit der Einbindung in den Grund bei der Planung von Verbau und Baugrube für die neu zu errichtenden Gebäude zu berücksichtigen. Die geotechnischen Berichte liegen vor. Die Ergebnisse sind Anlage S zu entnehmen. Eine detaillierte Übersicht zu den oben beschriebenen Leitungsverläufen und Betriebsanlagen ist der Anlage E Lageplan zu entnehmen. Windkesselanlage zu realisieren. Es hat daher eine herausgehobene Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage und darf nicht überplant werden. Die Zufahrt zum Windkesselgebäude muss mindestens in den aktuell vorhandenen Dimensionen erhalten bleiben. Angrenzend an die Baufeldgrenze im südöstlichen Bereich wird die Anschlussleitung Überlingen Haldenhof, im Straßenbereich, neben einem Schmutz- und Abwasserkanal geführt. Die Abwasserentsorgung des Areal A ist über diesen Kanal herzustellen. Des Weiteren verlaufen diverse Strom-, Mess-, Steuer und Telekomkabel innerhalb des Baufelds sowie Leitungen der Oberflächenentwässerung. Die Baufeldfreimachung stellt eine Leistung dar, die nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben, sondern vom Aufraggeber selbst durchgeführt wird. Für die Planungsaufgabe kann daher davon ausgegangen werden, dass die Leitungs- und Kabelführung zukünftig neu organisiert wird und das Areal weitestgehend überplant werden kann. Abstimmungen zwischen Planer und Auftraggeber zur Schnittstellenklärung sind in jedem Fall erforderlich. Baugrund und Umgebungsbebauung, einschließlich aller dazugehöriger Leistungen, sind im Zusammenhang mit der Einbindung in den Grund bei der Planung von Verbau und Baugrube für die neu zu errichtenden Gebäude zu berücksichtigen. Die geotechnischen Berichte liegen vor.
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Handwerkskammer für München und OberbayernMünchenDeadline: Sep 18Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.BIM-Projektsteuerung und BIM-Management
Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnProjektbeschreibung: Die Stadt Köln plant zur besseren Erschließung des Kölner Nordens zwei zusätzliche Haltestellen für die Linie 13 zu errichten. Die beiden zukünftigen Haltestellen Boltensternstraße /Gürtel und Niehler Straße /Gürtel sind im Hochbahnbereich, im nördlichen Kölner Stadtbezirk Nippes zwischen den bisherigen Haltestellen Slabystraße und Amsterdamer Straße /Gürtel (Boltensternstraße/Gürtel) sowie den Haltestellen Amsterdamer Straße /Gürtel und Neusser Straße /Gürtel (Nielhlerstraße / Gürtel ) geplant. Die Stadtbahntrasse wird in diesem Streckenabschnitt auf einem besonderen Bahnkörper als Hochbahn geführt und ausschließlich von der Linie 13 befahren. Die Projektsteuerung umfasst folgende Leistung: BIM-Projektsteuerung BIM-Management
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