Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöRLeipzigTED
ARD/ZDF Microsoft Unified Supportvertrag Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028
Erbringung von herstellerseitigem Microsoft Unified Support (reaktiv und proaktiv) für 17 Microsoft Tenants mit ca. 60.000 Anwendern der Rundfunkanstalten BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR, ZDF und Deutschlandradio sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Supportzeiten: Severity A 24x7, sonst 8x5. Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR
- Published:
- May 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Erbringung von herstellerseitigem Microsoft Unified Support (reaktiv und proaktiv) für 17 Microsoft Tenants mit ca. 60.000 Anwendern der Rundfunkanstalten BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR, ZDF und Deutschlandradio sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Supportzeiten: Severity A 24x7, sonst 8x5. Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028. Nicht enthalten: Managed Services und Implementierungs-/Migrationsprojekte.
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Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungZiel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Dienstvertrages über die Beschaffung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen der E-Versorgungsauskunft als SAP-Lösung zur Integration in das bestehende Landesreferenzmodell Personalwesen ((LRM PW), SAP HCM und SAP S4/HANA (H4S4)). Die Entwicklung muss unverzüglich (max. 2-4 Wochen) nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Beschaffungsgegenstand umfasst sowohl die abschließende Entwicklung des Frontends und einer dem Backend vorgelagerten Berechnungslogik nebst der während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen. Dazu soll auch im jeweils zu vereinbarenden Umfang die Durchführung von Weiterentwicklungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) gehören. Die bereitgestellte Lösung muss jedoch mindestens für ein Customizing (Anpassung und Überarbeitung für die Belange der Hessischen Landesverwaltung) durch den Landesdienstleister Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) geöffnet sein. Die Implementierung der Lösung in die Systemlandschaft der Hessischen Landesverwaltung erfolgt federführend durch das HCC im Auftrag des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). Die Implementierung in die hessische Landesverwaltung muss ebenfalls durch den zukünftigen Auftragnehmer unterstützt werden. Sie soll unmittelbar nach Abschluss der Entwicklungsleistungen beginnen und ca. 6-9 Monate dauern. Damit soll ein erster Wirkbetrieb ab Anfang 2027 sichergestellt sein. Für die Entwicklungs- und Implementierungsleistungen legt der Auftraggeber einen Aufwand von 500 Personentagen und für Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen einen Aufwand von 200 Personentagen für die maximale Vertragslaufzeit (siehe Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) zugrunde. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die derzeitige Fallzahl für jährlich - bislang manuell - zu bearbeitende Versorgungsauskünfte liegt bei etwa 4.000. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle etwa 100.000 Beamten der hessischen Landesverwaltung. Bislang ist die Anzahl an Auskunftsanträgen insgesamt pro Person limitiert. Mit Einführung der E-Versorgungsauskunft wird diese Begrenzung aufgehoben werden, da das neue elektronische Verfahren im Versorgungsdezernat des RP Kassel keinen manuellen Mehraufwand mehr erzeugen wird. Somit ist von deutlich steigenden Abfragen von E-Versorgungsauskünften auszugehen. Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungEs wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Münsing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Gemeinde MünsingEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
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