Münchner Wohnen GmbHTED
Architektenleistungen, Objektplanung gem. Paragraph 34 HOAI, Leistungsphase 8
Bauleitung gemäß HOAI Leistungsphase 8 inklusive besonderer Leistungen für die Bauabschnitte 3 bis 7. Gegenstand ist die Sanierung von insgesamt 58 Wohnungen, verteilt auf 18 Stränge.
Construction Supervision
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- Contracting authority:
- Münchner Wohnen GmbH
- Published:
- April 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Construction Supervision
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Bauleitung gemäß HOAI Leistungsphase 8 inklusive besonderer Leistungen für die Bauabschnitte 3 bis 7. Gegenstand ist die Sanierung von insgesamt 58 Wohnungen, verteilt auf 18 Stränge.
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Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas RingleHeilbronnDas Auftragsvolumen umfasst verschiedene Ingenieurleistungen, die in drei Lose aufgeteilt und jeweils separat EU-weit ausgeschrieben werden: Los 1 – Rad- und Fußwegtrasse Dieses Los beinhaltet die Planung und Bauüberwachung für den eigentlichen Rad- und Fußweg. Konkret geht es um die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5–8), die Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Entwässerung und die Treppenanlagen (Leistungsphasen 1–8), die Planung der Freianlagen (Leistungsphasen 5–8) sowie die örtliche Bauüberwachung und die Leitungskoordination als besondere Leistung.Objektplanung Gebäude gem. Paragraf 34 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9
Münchner Wohnen GmbHGeneralsanierung eines Frauenobdachs (Baujahr 1957) in der Karlstraße 51, München. Umfang: 40 Wohneinheiten (747 m²) und 370 m² Gewerbefläche. Ziel ist die Wiederherstellung der Wohnqualität, energetische Sanierung auf Effizienzhausstandard (EH 100 oder besser) zur CO2-Reduktion sowie brandschutztechnische Ertüchtigung aufgrund schlechter Bausubstanz. Das Gebäude wird hierfür vollständig entmietet. Beauftragt werden die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI.Los Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Anlage 10.1 HOAI
Landratsamt Landkreis LeipzigObjektplanung von der Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 8 1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1 bis 3 (nicht Bestandteil dieses Vertrages!) 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 4 bis 5 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 6 bis 8 - Betreuung des Auftraggebers in Fragen und Aufgaben des Fördermittelgebers entsprechend Beschreibung Planeraufgabe - Aufstellung eines Farbkonzeptes - Abgleich LP 1-3 auf Vollständigkeit und ggf. verfolständigen - Über die HOAI hinaus erforderliche Bauleitungs-/Baubetreuungstätigkeit während der LPH 8 zur Abwicklung der Baumaßnahme - Brandschutzplanung - BauphysikGrundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementDie Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
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