Gemeinde Henndorf am Wallersee
Architektenleistungen
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
Architecture
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- Contracting authority:
- Gemeinde Henndorf am Wallersee
- Published:
- July 21, 2026
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- Topic:
- Architecture
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7Stundenhonorarvertrag für Architektenleistungen
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)MünchenGegenstand des Architektenvertrags ist die umfassende Erbringung von Architektenleistungen für bauliche Maßnahmen im Bestandsgebäude Bibliotheksbau. Diese können je nach Bedarf und Maßnahme einzelne, mehrere oder alle Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 (HOAI) sowie ggfs. sonstiger Leistungen und Beratungsleistungen beinhalten. Aufgrund der zahlreichen Nutzer und Projektbeteiligten wird insbesondere auf eine intensive Koordination wert gelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt, beginnend voraussichtlich in den Jahren 2029/2030, ist eine umfassende Sanierung und Modernisierung des Gebäudes vorgesehen; diese Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Bis dahin sind zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis bis zum vollständigen Auszug die in den Anlagen aufgeführten Sofortmaßnahmen umzusetzen, der insbesondere brandschutztechnische und statische Maßnahmen umfasst. Diese Sofortmaßnahmen sind kurzfristig und im laufenden Betrieb umzusetzen und stellen den Schwerpunkt der Beauftragung dar. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen übernimmt der Auftragnehmer alle während der Vertragslaufzeit anfallenden Planungs- und Überwachungsleistungen.Architektenleistung
Gemeindeverwaltung Oberhausen-RheinhausenOberhausen-RheinhausenSanierung Sport- und Mehrzweckhalle, Dach Schwimmhalle Die bestehende Mehrzweckhalle (Schwimm- und Sporthalle) stellt eine zentrale öffentliche Einrichtung für den Schul- und Vereinssport sowie für weitere gemeinschaftliche Nutzungen in der Gemeinde dar. Sie wurde im Jahr 1977 errichtet. Die Halle wird regelmäßig von mehreren örtlichen Vereinen, wie dem Turn-, Radsport-, Fußball-, Modellsport-, und Musikverein, etc. sowie für den Schulsport genutzt und ist an allen Tagen der Woche (montags-freitags von 7.00-23.30 Uhr) belegt. Damit besteht ein hoher quantitativer Bedarf an der dauerhaften Nutzbarkeit der Halle als wichtiger Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Im Rahmen der laufenden Nutzung haben sich erhebliche bauliche und technische Defizite gezeigt, die eine Sanierung zwingend erforderlich machen. Insbesondere werden die aktuellen brandschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Zusätzliche Forderungen nach BMA- und ELA sind vorhanden. Dies stellt ein wesentliches Risiko für den sicheren Betrieb der Halle dar und schränkt die Nutzungsmöglichkeiten bereits heute ein. Die Dächer des gesamten Komplexes aus Mehrzweck- Schwimmhalle und Foyer sind stark undicht, wodurch es zu Feuchtigkeitseintritten kommt. Diese beeinträchtigen sowohl die Bausubstanz als auch die sichere Nutzung der Halle und führen zu weiteren Schäden am Gebäude. Im Inneren sind nahezu alle Abwasserleitungen undicht und schadhaft, was sowohl aus baulicher als auch aus hygienischer und umweltrelevanter Sicht nicht mehr vertretbar ist. Außerdem ist eine Barrierefreiheit nicht vollständig gegeben. Weshalb auch in diesem Bereich Maßnahmen erforderlich sind. Qualitativ entspricht die Mehrzweckhalle in ihrem derzeitigen Zustand damit nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Barrierefreiheit und einen nachhaltigen Betrieb. Eine Sanierung ist dringend geboten, um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb sicherzustellen, Folgeschäden zu vermeiden und die Halle als zentrale Sport- und Begegnungsstätte für Schule, Vereine und Bürgerschaft langfristig zu erhalten. Das Dach der Sporthalle einschließlich der Tragkonstruktion ist komplett zu demontieren und neu zu errichten. Der Hallenboden soll ebenfalls ausgebaut und neu eingebaut werden, die Tribüne und die Wände sollen erhalten bleiben und sind daher während der Baumaßnahmen zu schützen. Die Sport- und Schwimmhalle werden brandschutztechnisch überarbeitet und an die bestehenden Forderungen seitens des LRA angepasst. Da alle Gebäude über ein gemeinsames Heizsystem versorgt werden, ist für die Dauer der Bauzeit ein Provisorium zu schaffen. Im Innenausbau erfolgen keine Sanierungen (wie Duschen, WC oder Umkleiden). Diese sind bereits erneuert und daher nicht Teil der Maßnahme. Jedoch müssen die Abwasserleitungen erneuert werden. Die Grundleitungen im Außenbereich sind ebenfalls zu untersuchen und ggfs. sanieren. Die Lüftungsanlage wurde bereits erneuert, im Zuge der Maßnahmen muss diese zurückgebaut, eingelagert und anschließend wieder eingebaut sowie angeschlossen werden. Gleiches gilt für die Solaranlagen auf den Dächern Foyer, Zwischenbau und Schwimmhalle. Die Dächer weisen ebenfalls Undichtigkeiten auf. Diese sollen ebenfalls rückgebaut und erneuert werden. Hierbei ist eine Dachform vorzusehen, die stehendes Wasser vermeidet. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei der Sanierung der Mehrzweckhalle wird auf den Einsatz nachhaltiger, langlebiger und ressourcenschonender Baumaterialien geachtet. So werden Materialien verwendet, die eine hohe Energieeffizienz unterstützen, die Umweltbelastung minimieren und eine lange Lebensdauer gewährleisten. Darüber hinaus wird bei der Auswahl der Baustoffe auf Recyclingfähigkeit, Umweltverträglichkeit und niedrige Emissionen geachtet. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck der Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren und die Halle langfristig nachhaltig instand zu halten.Architektenleistungen 20202
Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgartDeadline: Aug 241. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, wird mit den Beratungsleistungen beauftragt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen und die Leistungen unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt TübingenTübingenDeadline: Sep 1772076 Tübingen, Tübingen, Universitätsklinikum, Masterplanung Schnarrenberg, Erschließung Neubaumaßnahmen Klinik Berg, 2. BA, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Amt Tübingen, planen den Neubau einer Neuen Medizinischen Klinik (NMK) in zwei Bauabschnitten. Vorbereitend bzw. parallel zum Baubeginn müssen die Bestandsgebäude auf dem Baufeld abgebrochen werden. Die Gebäude sind bauzeittypisch mit verschiedenen Schadstoffen belastest. Der Schadstoffrückbau muss vor dem Gebäudeabbruch erfolgen. Die Leistung umfasst den Abbruchantrag bis zur Bauleitung des Abbruchs einschließlich Bauleitung des Schadstoffrückbaus.Architektenleistung für Objektplanung, Erweiterungsbau KGS Nombericher Str. 74, Duisburg
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgArchitektenleistung für die Objektplanung des Erweiterungsbaus an der KGS Nombericher Straße 74, Duisburg. Geplant ist ein 2‑geschossiger Neubau (≈1.090 m²) mit Mensa, Küche, Nebenräumen und Betreuungsräumen für den offenen Ganztag. Vorab sind Baumfällungen, Abbruch der WC‑Anlage, Fluchttreppe, Spielgeräte sowie Aufstellung eines Ersatz‑WC‑Containers durchzuführen. Nach Fertigstellung werden angrenzende Flächen bearbeitet und geschlossen. System‑ bzw. Teil‑Fertigteilbauweisen sind als möglicheNeubau Bauhof Marktsteinach Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9, -vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen -weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag Besondere Leistungen: -LPH 2: Einarbeitung, Überprüfung und verantwortliche Übernahme der vorliegenden Machbarkeitsstudie -LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist -LPH 9: Erstellen einer Gebäudedokumentation Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Machbarkeitsstudie einschl. Kostenprognose liegt vor. Der AG geht davon aus, dass mit den vorliegenden Unterlagen die LPH 1 abgeschlossen ist. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße
Stadt SchwelmSchwelmAuftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 ( Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 2 Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine Der Architektenvertrag wird nachgereicht. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Künd
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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- The contracting authority is Gemeinde Henndorf am Wallersee.
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