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Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Ersatzneubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle - Grundschule Aufderhöhe [Solingen]
Die Stadt Solingen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Abbruch und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle [Grundschule Aufderhöhe] zu vergeben. Für das Projekt wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in verschiedenen Varianten erstellt, bei denen der Bestand teilweise erhalten werden sollte. In einem...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Landscape Architecture, Hazardous Materials Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Solingen
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Die Stadt Solingen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Abbruch und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle [Grundschule Aufderhöhe] zu vergeben. Für das Projekt wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in verschiedenen Varianten erstellt, bei denen der Bestand teilweise erhalten werden sollte. In einem weiteren Schritt wurde die Variante A-10.1 entwickelt, die einen vollständigen Abbruch der Schule vorsieht. Die Stadt Solingen hat sich für diese Variante entschieden. Es soll ein Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle entstehen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans H753 in einem Sondergebiet Schule. Der B-Plan weist folgende Festsetzungen auf: III-geschossige Bebauung, GRZ: 0,4, GFZ: 1,2. Zudem gibt es eine Baugrenze, die ein großzügiges Rechteck umfasst. Im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahmen spielt die Errichtung nach dem pädagogischen Schulbaukonzept nach Pratt von 2020 eine wesentliche Rolle. Die Grundschule soll weiterhin zweizügig bleiben. Insgesamt umfasst der Neubau eine Fläche von rund 3.900 qm Brutto-Grundfläche. Da der in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Neubau nicht genug Abstand zum Gebäude 01 aufweist, kann dieses während der Bauphase nicht als Interimslösung erhalten bleiben und müsste vorab abgerissen werden. Daher ist zu prüfen, ob durch eine Verschiebung des Baukörpers, oder eine Abweichung von der Machbarkeitsstudie eine Interimsnutzung ermöglicht werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob das Gebäude 01 erhalten werden kann. Die Inbetriebnahme ist derzeit im Jahr 2029 vorgesehen. Die Kosten [KG 200 - 600] werden derzeit mit rund 26,6 Mio. Euro / brutto angenommen.
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