Stadt Meißen
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung Meißen und nachgeordnete Einrichtungen
Die Stadt Meißen schreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung sowie ihre nachgeordneten Einrichtungen aus. Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Leistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, sicherheitstechnischer ...
No credit card · Instant access
Content at a glance
Die Stadt Meißen schreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung sowie ihre nachgeordneten Einrichtungen aus. Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Leistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, sicherheitstechnisch...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Meißen
- Published:
- March 05, 2026
- Deadline:
- March 19, 2026
Tender description
Die Stadt Meißen schreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung sowie ihre nachgeordneten Einrichtungen aus. Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Leistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, sicherheitstechnischer Beratung, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben.;
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- EVERGABE_DE_documents.zip
Related tenders
8- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von drei Behörden an deren Standorten in NRW. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Der Dienstleister muss einen den gesetzlichen Grundsätzen gleichwertigen Arbeitsschutz gewährleisten. Details sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. - Sächsischer RechnungshofDeadline: Mar 26
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Geschäftsbereich des Sächsischen Rechnungshofs
Nach dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist durch die Bestellung von Betriebsärzten und von Fachkräften für Arbeitssicherheit die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten im Geschäftsbereich des Sächsischen Rechnungshofs zu gewährleisten.; - Komm.ONE AöRDeadline: Mar 04
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und endica GmbH gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2. Umfasst Beratung, Untersuchungen und Anwendung aller Arbeitsschutzbestimmungen. Vertragslaufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2028, mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (max. bis 31.03.2030). Zuschlag mit ca. 4 Wochen Vorlaufzeit angestrebt; bei Verzögerung beginnt die Leistung mit Zuschlagserteilung. - Stadt BündeBündeDeadline: Jun 10
Stadtverwaltung Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde; arbeitsmedizinische Betreuung
Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung für die Stadt Bünde und die Kommunalbetriebe Bünde (ca. 455 Beschäftigte). Beauftragung eines Betriebsarztes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 für zwei Jahre mit Verlängerungsoption (1 Jahr). Leistungsumfang: Grund- und betriebsspezifische Betreuung, ASA-Mitwirkung, Schulungen, Impfungen sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.a. G20, G25, G37, G41, FeV). Erbringung vor Ort oder in max. 35 km Umkreis. - Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-OlmDeadline: Feb 23
Sicherheitstechnische (Fachkraft für Arbeitssicherheit/SiFa) und brandschutztechnische Betreuung (Brandschutzbeauftragte/r) in der VG Nieder-Olm
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gemäß § 5 ASiG i.V.m. DGUV Vorschrift 2 sowie Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten nach § 3 ArbSchG i.V.m. DGUV Information 205-003. Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst alle Aufgaben nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 inklusive betriebsspezifischer Betreuung. Die brandschutztechnische Betreuung beinhaltet die Erstellung von Brandschutzordnungen und -konzepten, Durchführung von Begehungen sowie Beratung und Kontrolle. - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland - Abwasserzweckerband Glattbach und Kreuzbach
Betriebsführung Gruppenkläranlage Glattbach u. Kreuzbach
II.2.4 Gegenstand der Beschaffung ist die Betriebsführung der Abwasserbeseitigungsanlagen des Zweckverbands Gruppenkläranlage Glattbach und Kreuzbach. Die Leistung umfasst die vollständige technische und operative Betriebsführung der Kläranlagen Großglattbach und Iptingen sowie der zu betreuenden abwassertechnischen Anlagen und Kanäle im Verbandsgebiet. Zu betreuen sind insbesondere: • Kläranlage Großglattbach mit einer Ausbaugröße von ca. 7.500 EW, • Kläranlage Iptingen mit einer Ausbaugröße von ca. 1.350 EW, • Regenüberlaufbecken Serres, Wiernsheim, Pinache und Iptingen, • Regenüberläufe Vaihinger Straße und Iptinger Straße, • Stauraumkanal Großglattbach, • Kanalnetzabschnitte mit einer Netzlänge von ca. 9,5 km. Die Leistungen beinhalten insbesondere Betrieb, Unterhalt und Kontrolle der genannten Anlagen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik und unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen und technischen Regelwerke, insbesondere Abwasserverordnung, Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg, Wasserhaushaltsgesetz/Wassergesetz, DIN-EN-Normen sowie DWA-Regelwerk. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem: • technische Betriebsführung einschließlich ingenieurtechnischer Betreuung, • operative Betriebsführung mit regelmäßigen Kontrollgängen, Laboruntersuchungen, Probenahmen, Betriebsüberwachung und Dokumentation, • Führung der Betriebstagebücher und der erforderlichen Nachweise zur Eigenüberwachung, • Wartung, Instandhaltung, Organisation notwendiger Reparaturen und Unterstützung bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, • Schlamm- und Trübwassermanagement einschließlich Organisation der mobilen Schlammentwässerung und des Schlammtransports, • Kontrolle und Dokumentation der Regenwasserbehandlungsanlagen nach EKVO, • Organisations- und Betriebsmanagement einschließlich Rechnungsprüfung, Bestellwesen, Berichtswesen, Investitions-/Handlungsempfehlungen und Teilnahme an Verbandsterminen, • Störfallmanagement, Rufbereitschaft und schnell verfügbare Entstörung, • Übernahme der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, • Sicherstellung einer ständigen telefonischen Erreichbarkeit sowie Rufbereitschaft. Der Vertrag soll für die Dauer von vier Jahren geschlossen werden. Der Beginn der Betriebsführung ist für den 01.02.2027 vorgesehen. Eine Verlängerungsoption ist vorgesehen. Die Vergütung erfolgt als jährlicher Pauschalpreis mit monatlicher Zahlung. Eine Ortsbegehung ist zur ordnungsgemäßen Preisbestimmung zwingend erforderlich und wird als Teilnahmebedingung vorgegeben. III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Bieter haben ihre Befähigung zur Berufsausübung nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot bzw. auf gesondertes Verlangen vorzulegen: 1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung vorgeschrieben ist. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Betriebsführungsleistungen berechtigt ist und über die hierfür erforderliche gewerbliche, berufliche und organisatorische Befähigung verfügt. 4. Eigenerklärung zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften, insbesondere der abwasser-, wasser-, arbeitsschutz-, unfallverhütungs- und abfallrechtlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik. 5. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer ausreichenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung einschließlich Deckung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden oder Erklärung, dass ein entsprechender Versicherungsschutz im Auftragsfall vor Leistungsbeginn abgeschlossen bzw. angepasst wird. 6. Benennung etwaiger Unterauftragnehmer sowie Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsbestandteile, sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Relaunch und Betreuung der Webseite der DSEE
Leistungsgegenstand ist der Relaunch der mit WordPress betriebenen Websites www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de auf Basis des Government Site Builder (GSB) der Bundesverwaltung auf Grundlage der aktuellen technischen Ist-Gegebenheiten (Details siehe 2.1.3). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist in zwei Phasen gegliedert: Leistungsphase 1: Sie beginnt mit Vertragsschluss, beinhaltet den Go-Live von www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de spätestens zum 12.12.2026 (Stufe 1, siehe Kapitel 3.5) und endet mit deren Abnahme. Diese Phase umfasst folgende Leistungen: -konzeptionelle Weiterentwicklung der beiden Websites in inhaltlicher, redaktioneller, gestalterischer, struktureller und technischer Hinsicht sowie die Einbindung sich ergebender neuer Funktionalitäten -Umsetzung der konzeptionellen Weiterentwicklung und Go-Live beider Websites -Die spezifischen Anforderungen hierfür sind in Kapitel 3.5 aufgeführt. Leistungsphase 2: Sie beginnt mit Go-Live der beiden Websites spätestens zum 12.12.2026 und erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate und verlängert sich anschließend automatisch bis zu zweimal um jeweils weitere 12 Monate. Die Phase 2 umfasst folgende Leistungen: -Erbringung der erforderlichen technischen Betreuungsleistungen (Hosting, Betrieb und Wartung) -Beratung und Support durch den Auftragnehmer bedarfsbezogene konzeptionelle und technische Weiterentwicklung der Websites redaktionelle --Betreuung und Unterstützung bei der Erstellung von Content Weiterentwicklung (Stufe 2 gemäß Kapitel 3.5 aufgeführt) Die Live-Schaltung der aktualisierten Websites hat in Abstimmung mit der Auftraggeberin spätestens zum 12.12.2026 zu erfolgen. Zum Zeitpunkt der Live-Schaltung noch offene Arbeitspakete aus Leistungsphase 1, die der Durchführung des Go-Live nicht entgegenstehen, sind unverzüglich im Anschluss abzuschließen. Die vollständige Abnahme der Websites erfolgt nach Abschluss sämtlicher Aufgaben aus Leistungsphase 1. Hierdurch wird es zu einer zeitlichen Überschneidung der Leistungsphasen 1 und 2 kommen. Für die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen steht ein maximaler Budgetrahmen von bis zu 500.000 € brutto im Jahr 2026 zur Verfügung. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgetrahmens besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Leistungsbestandteile zu priorisieren, zu reduzieren oder optional abzurufen. Das Budget umfasst sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte einschließlich Nebenleistungen. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen beschreiben den wesentlichen Leistungsumfang des Projekts. Sie sind im Sinne einer funktionsfähigen, vollständigen und betriebsbereiten Umsetzung der Websites auszulegen. Alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen Umsetzung der beschriebenen Funktionen, zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Datenschutz und IT-Sicherheit) sowie zu einem stabilen Betrieb der Websites erforderlich sind, gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Detail aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin frühzeitig auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende technische Voraussetzungen hinzuweisen. Ziel ist eine vollständige und funktionsfähige Umsetzung der Websites im Sinne der Zielsetzungen dieser Leistungsbeschreibung. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 19. März 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Meißen.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.