Max-Planck-Institut für PsychiatrieMünchenTED
Arbeitnehmerüberlassung Verwaltungsleitung/Programmleitung
Gegenstand und Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von zwei Positionen in Arbeitnehmerüberlassung in mit einem oder mehreren Vertragspartnern um, die dem Aufraggeber Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen.
Temporary Staffing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Max-Planck-Institut für Psychiatrie
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Temporary Staffing
Tender description
Gegenstand und Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von zwei Positionen in Arbeitnehmerüberlassung in mit einem oder mehreren Vertragspartnern um, die dem Aufraggeber Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen.
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8Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung
Handelskrankenkasse (hkk)BremenZiel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Rahmenvertragspartnern zur zeitlich befristeten Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Deckung kurzfristiger Personalbedarfe der Auftraggeberin.Arbeitnehmerüberlassung im Straßenunterhaltungsdienst-Winterdienst
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung NiederrheinMönchengladbachDeadline: Aug 25Im Bereich des Straßenunterhaltungsdienstes sind Ausfälle aufgrund von Langzeiterkrankungen und durch reduzierte Einsatzmöglichkeiten beim vorhandenen Personal zu kompensieren. Insbesondere bei Wintereinbruch muss das vorhandene Personal auf den Straßenmeistereien unterstützt und verstärkt werden, um den gestiegenen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen gerecht zu werden. Mit diesem Rahmenvertrag soll zeitnah über Arbeitnehmerüberlassung zusätzliches Personal für die Straßenmeistereien eingesetzt werden, insbesondere bei den Winterdiensten. Zur Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben sucht der AG eine erfahrene Personalvermittlungsagentur, die über eine Rahmenvereinbarung zu Arbeitnehmerüberlassung den AG im Bereich des Straßenunterhaltungsdienstes im Winterdienst halbjährig unterstützt.Arbeitnehmerüberlassung Triebfahrzeugführer für die Arverio Baden-Württemberg
Arverio Baden-Württemberg GmbHStuttgartDeadline: Aug 21Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Vergabe von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen zum Einsatz von Triebfahrzeugführern für das Netz 35 des Auftraggebers in Baden-Württemberg. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und der Leistungsbeschreibung.Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 21Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufzeit besteht nicht. Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Kalkulatorische Stundenzahl für Los 3 1.600 Stunden pro Jahr Die Stundenzahl basiert auf der Annahme, dass aufgrund von bisherigen Erfahrungswerten durchschnittlich 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) monatlich benötigt werden (7,83 Stunden/täglich x rd. 220 Tagen/Jahr x 5 bzw. 6 MA). Ein Bedarf von bis zu 2 ungelernten Hilfskräften als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine zur gleichen Zeit kann zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel Zeiten hoher Krankheitsquote) anfallen und muss vom Auftragnehmer abgedeckt werden können. Diese Leistungsfähigkeit wird vom Auftragnehmer mit der Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung bestätigt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.RV Arbeitnehmerüberlassung
Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 21Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe zählt mit circa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe. Er bietet einen zuverlässigen und umwelttechnisch hochwertigen Entsorgungsservice für die Karlsruher Haushalte. Außerdem stellt das Team Sauberes Karlsruhe die Sauberkeit der Stadt Karlsruhe sicher, ist zuständig für das gesamte städtische Fuhrparkmanagement und erledigt durch die Fuhrparkpflege und -reparatur für alle städtischen Fahrzeuge und weitere wichtige Aufgaben für die Ämter der Stadtverwaltung Karlsruhe. Neben dem Winterdienst betreibt das Team Sauberes Karlsruhe zudem mehrere Wertstoffstationen und einige Grünsammelplätze im Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus werden eine Umladestation, eine Deponie und zwei Kompostierungsanlagen bewirtschaftet. Ziel der Abfallentsorgung und -bearbeitung beim Team Sauberes Karlsruhe ist es, möglichst viele Abfälle zu recyceln und wieder dem Stoffkreislauf zuführen zu können. Zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten besteht beim Team Sauberes Karlsruhe ein leistungsfähiger Verwaltungsapparat mit mehreren Abteilungen und Stabsstellen. Zur Unterstützung des Stammpersonals bei der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe werden zu unterschiedlichen Zeiten Arbeitskräfte benötigt. Der zeitliche Einsatz dieser Arbeitskräfte verteilt sich auf alle fünf Werktage sowie zum Teil regelmäßig auch auf Samstage. Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufzeit besteht nicht. Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Toll Collect GmbHBerlinDeadline: Sep 02Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 6 Wirtschaftsteilnehmern zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal. Das bereitgestellte Fremdpersonal soll vor allem zur Unterstützung der Agilen Funktionen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Rollen in den agilen Fachbereichen bzw. Domänen der Toll Collect. In diesem Fachlos 1 werden solche Rollen ausgeschrieben, die gemeinsam die strategische, architektonische, sicherheitsrelevante und serviceorientierte Ausrichtung der IT unterstützen. Sie bilden eine funktionale Einheit, die für Planung, Steuerung, Weiterentwicklung und sicheren Betrieb der IT-Landschaft verantwortlich ist. Im Rahmen dieses Fachloses sind qualifizierte Mitarbeiter in den folgenden Rollen zu überlassen: - Agile Coach / Agile Consultant - Portfoliomanager - Solution Manager - Intellectual Property Manager / Patentingenieur/in - Enterprise Architect - IT-Security Engineer - Service Management EngineerRahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Aug 31Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeCall-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Aug 31Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend gee
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