Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
ARA Klagenfurt (Kapazitätserweiterung und Anpassung an Stand der Technik)
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der auf die Einreichplanung folgenden Planungsleistungen, der Ausführungsleistungen und sonstigen Leistungen für die Erweiterung und Anpassung der ARA Klagenfurt (GU+).
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Leistungsgegenstand ist die Erbringung der auf die Einreichplanung folgenden Planungsleistungen, der Ausführungsleistungen und sonstigen Leistungen für die Erweiterung und Anpassung der ARA Klagenfurt (GU+).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
- Published:
- March 17, 2026
- Deadline:
- May 06, 2026
Tender description
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der auf die Einreichplanung folgenden Planungsleistungen, der Ausführungsleistungen und sonstigen Leistungen für die Erweiterung und Anpassung der ARA Klagenfurt (GU+).
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ARA Klagenfurt (Kapazitätserweiterung und Anpassung an Stand der Technik) – Projektsteuerung und Baustellenmanagement
Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung, des Baustellenmanagements sowie sonstiger Dienstleistungen für die Kapazitätserweiterung und Anpassung der ARA Klagenfurt an den Stand der Technik. - Universitätsklinikum Essen (AöR)
Umzug und Anpassung eines Kommissionierautomaten
Die Firma Axon Machine Vision GmbH & Co. KG hat in der Apotheke des Auftraggebers ein Kommissionierautomaten inkl. Regalsysteme und sonstigem Zubehör aufgebaut und unterhält diesen als Hersteller des Gesamtsystems. Der Auftraggeber hat neue Räumlichkeiten in Essen angemietet, die nunmehr im Rahmen eines neuen Lager- und Logistikkonzeptes in selbiges mit aufgenommen werden sollen. Diese Räumlichkeiten sollen in Zukunft ebenfalls die Apotheke beinhalten, so dass diese sowie sämtliche für den Betrieb erforderlichen Gerätschaften mit umziehen müssen. Betroffen ist somit auch der Kommissionierautomat. Dieser muss ebenfalls in die neuen Räumlichkeiten umziehen und darüber hinaus an die neuen, deutlich veränderten und vergrößerten Bedingungen angepasst werden. Die Beauftragung dazu kann aufgrund einer technischen Alleinstellung gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. B VgV und zusätzlicher Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV ausschließlich durch den Hersteller, die Firma Axon Machine Vision GmbH & Co. KG, durchgeführt werden. Dies aus den folgenden Gründen: Der Hersteller bestätigt mit Schreiben vom 22.04.2026, dass sämtliche Leistungen rund um die gegenständliche AXON-Anlage ausschließlich im Direktvertrieb des Auftragnehmers am Markt angeboten und kein Vertriebs- bzw. Supportnetzwerk eingesetzt werden. Vorliegend soll die Bestandsanlage weiter eingesetzt werden. Der Abbau am derzeitigen Standort sowie der Aufbau am Neuen erfolgen nur dann sach- und fachgemäß, wenn dies durch den Auftragnehmer erfolgt. Um Beschädigungen auszuschließen sowie etwaige Gewährleistungsansprüche aufrechtzuerhalten, muss dies durch den Auftragnehmer erfolgen. Ist die Anlage am neuen Standort aufgebaut worden, muss diese an die neuen Gegebenheiten der Räumlichkeiten angepasst werden, um sie weiterhin sinnvoll einsetzen zu können. Hierfür sind teilweise Erweiterungen der Regal- und Zuführsysteme sowie einige weitere Anpassungen (kompatible Lagerungsbehälter; Neukonfiguration des Gesamtsystems) erforderlich. Auch diesbezüglich bestätigt der Hersteller, dass die gegenständlichen, kompatiblen Erweiterungen ausschließlich von diesem am Markt angeboten werden. Die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens (Offenes oder Nichtoffenes Verfahren) würden somit zu keinem anderen Ergebnis führen. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen gem. § 14 Abs. 6 VgV sind nicht ersichtlich. Die Neuanschaffung eines alternativen Systems steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den nunmehr in Rede stehenden Kosten für den Umzug sowie die Erweiterung und Anpassung des Systems an die neuen Räumlichkeiten. Insgesamt kommt für diese Beauftragung somit ausschließlich die Firma Axon Machine Vision GmbH & Co. KG in Frage.
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