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Anmietung einer versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlage
Anmietung einer Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus, die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen inklusive Durchführung von Standortwechseln. (Mietzeit: 48 Monate) Detai...
Measurement Technology
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- Measurement Technology
Tender description
Anmietung einer Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus, die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen inklusive Durchführung von Standortwechseln. (Mietzeit: 48 Monate) Details siehe Vergabeunterlagen.
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Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10MettmannDeadline: Sep 08Anmietung einer Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus, die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen inklusive Durchführung von Standortwechseln. (Mietzeit: 48 Monate) Details siehe Vergabeunterlagen.Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen
Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenDeadline: Aug 25Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: - Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter, - Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen
Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenDeadline: Aug 25Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: - Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter, - Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.Verwaltungsbedarf - Los 2 Maschinen- und Kopierpapier
Landkreis Anhalt-BitterfeldKöthen (Anhalt)Deadline: Jul 06Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/ 220-26/be 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 349660-1296 Telefaxnummer: +49 349660-1193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Verwaltungsbedarf für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (ohne FB 55) Los 2 - Maschinen- und Kopierpapier Menge und Umfang: siehe Leistungsverzeichnis "NEU LV BM Los 2_2026_2.0" Ort der Leistung: 06366 Köthen (Anhalt) und 06749 Bitterfeld-Wolfen (Ortsteil Bitterfeld) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ecef8f8ff-6ff06d315e815e85 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 06.07.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 10.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnungslegung hat bis 14 Tage nach Lieferung, spätestens 14 Tage nach dem Endtermin der Ausführungsfrist zu erfolgen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz e) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Regis-tereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. g) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeit-raum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auf-tragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. h) Formblatt 236 i) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre j) Angabe, ob Liquidation oder Insolvenz vorliegt k) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen l) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft m) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung wird ab dem Ausstellungsjahr 2025 akzeptiert) n) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers o) Nachweis entsprechender Betriebshaftpflicht p) 1 Ries Papier zu Pos. 1, welches nicht gesondert vergütet wird q) Nachweise Papier: Weiße ISO 11475, Opazität ISO 2471, Dicke ISO 534, Alterungsbe-ständigkeit ISO 9706, ECF Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalen-dertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalender-tage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor-derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungs-nachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Form-blatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Papier (Büro)
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- The submission deadline is 08. September 2026.
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- The contracting authority is Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.