Stadt LandshutLandshut
Anmietung einer Hubarbeitsbühne für das Stadtgartenamt der Stadt Landshut
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Durchführung der jährlich anstehenden Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet der Stadt Landshut einen Langzeitmietvertrag für eine Hubarbeitsbühne abzuschließen. Anmietung einer Hubarbeitsbühne für das Stadtgartenamt der Stadt Landshut
Tree Care, Agricultural Machinery
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Landshut
- Published:
- August 10, 2026
- Deadline:
- September 14, 2026
- Topic:
- Tree Care
Tender description
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Durchführung der jährlich anstehenden Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet der Stadt Landshut einen Langzeitmietvertrag für eine Hubarbeitsbühne abzuschließen. Anmietung einer Hubarbeitsbühne für das Stadtgartenamt der Stadt Landshut
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Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der Stadt
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