Bund
Angebot K142985
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
Vehicles
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bund
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €11,994,000
- Topic:
- Vehicles
Tender description
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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Burgenlanddar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Oct 05Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Bewegung und Ernährung". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 05.10.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.Energiespar-Contracting Weil der Stadt Abgabe indikativer Angebote
Stadtverwaltung Weil der StadtWeil der Stadt2. Änderungen gegenüber dem zurückgesetzten Verfahren 2.1. Vertragslaufzeit Die maximale Vertragslaufzeit wird von 12 auf maximal 15 Jahre angehoben. 2.2. Kap. 1. Unterpunkt "Alle Liegenschaften" & Bieterinneninformation vom 18.11.2024 Die Nachricht lautete: "Sehr geehrte Damen und Herren, die Vergabestelle möchte Sie auf folgendes hinweisen. Nr. 12 Hinweis der Vergabestelle: in Bezugnahme auf unsere Nachricht vom 30.10.2024 möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass vorbehaltlich einer Entscheidung des Gemeinderates, welche voraussichtlich Ende November getroffen wird, wir Ihnen nach aktuellem Verfahrensstand bereits folgende Baukostenzuschüsse in Aussicht stellen können.- MFH Münklingen: 2x350.000EUR (Tranche auf zwei Jahre verteilt)- JKG: 200.000EUR- Stadthalle/Hallenbad: 100.000 EUR Mit freundlichen Grüßen Max Knecht" Für die Abgabe des indikativen Angebots ist von einem Gesamtbetrag an Baukostenzuschüssen in Höhe von 3.000.000,- netto auszugehen. Mit Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots wird die verbindliche Höhe der Baukostenzuschüsse mitgeteilt. 2.3. Kap. 1. Unterpunkt 01.01 "Stadthalle/Mensa" Die lüftungstechnischen Anlagen zur Versorgung der Stadthalle sind nicht in Gänze zu erneuern/auszutauschen. Es bleibt den Bieterinnen allerdings unbenommen, Optimierungsmaßnahmen an den lufttechnischen Anlagen vorzusehen. 2.4. Kap. 4.3. Unterpunkt 01 "Schulzentrum Jahnstraße" Ein Fenstertausch entfällt hier. 2.5. Kap. 4.3. Unterpunkt 02 "Johannes-Kepler-Gymnasium" 1. Zum Bereich Sporthalle: Der Austausch von Dachkuppeln ist nicht länger auf das ganze Dach zu beziehen, sondern umfasst nur noch die mittlere Bahn die ganze Länge der Halle betreffend (siehe Anlage 10 der Leistungsbeschreibung). Die Dachkuppeln sind hierbei weiterhin in thermisch verbesserter Qualität und mit RWA- und Nachtauskühlungs-Funktion zu kalkulieren. 2. Zum Bereich Mensa: Die lüftungstechnischen Anlagen zur Versorgung der Mensa sind nicht in Gänze zu erneuern/auszutauschen. Es bleibt den Bieterinnen allerdings unbenommen, Optimierungsmaßnahmen an den lufttechnischen Anlagen vorzusehen. 3. Zum Bereich Bauteil 4: Die Sanierung der Dachhaut inkl. Photovoltaikanlage ist nicht länger Wunschmaßnahme. 2.6. Kap. 8.2.1. Entstörmanagement und Zusagen zur Zeit bis zum Einsatz vor Ort und bis zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit Konkretisiert wird dieses Zuschlagskriterium dahingehend, dass nunmehr von dem Bieter darzulegen ist, mittels welcher Einrichtungen er sowohl organisatorisch (welche Betriebsstelle bzw. Organisationseinheit), geografisch (von welchem Ort wird die Entstörung vorgenommen) als auch personell (Anzahl der in der Störannahmestelle, in der Störungsbeseitigung sowie vor Ort einsetzbaren Personen) auf Störmeldungen reagieren wird. Ebenso sind anzugeben, mit welchen Qualitätssicherungsinstrumenten die organisatorische, personelle und terminliche Bearbeitung von Entstöreinsätzen (innerbetrieblich und fortlaufend) sichergestellt werden wird. Weiterhin hat im Angebot eine Darstellung darüber zu erfolgen, wie über durchgeführte Entstörungen informiert wird und welche Dokumentation hierüber erfolgt. Die Bewertungsgegenstände für die Zusagen zu Reaktions- und Entstörungszeiten wurden unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Fernwartung angepasst. So erfolgt keine Bewertung der mitgeteilten Reaktionszeiten sondern ausschließlich die Zeit bis zum Einsatz vor Ort und die Zeit bis zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit. Die Maximalvorgaben zur Ankunft vor Ort werden weiter als bislang gefasst.3-1-av-26-000 Achtung: Dies ist eine Testvergabe, bitte weder bewerben, noch ein Angebot abgeben.
Deadline: Jun 26Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme sind Arbeiten zur Baufeldfreimachung sowie zur Herstellung der Baugrube und des Baufeldes für die Errichtung einer neuen Behälterhalle auszuführen. Die Leistungen umfassen insbesondere Erdarbeiten in Hanglage, einschließlich Abtrag, Zwischenlagerung und Wiedereinbau bzw. Abfuhr von Bodenmassen. Insgesamt ist mit einer Erdbewegung von ca. 1.200m³ zu rechnen. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist der Rückbau des vorhandenen Bestandsbehälters, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Materialien gemäß den geltenden Vorschriften.Modernisierung Großmarkt Hamburg - Planungsleistungen Baufeldfreimachung - 1. Angebot
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation c/o ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbHHamburgGegenstand der Leistung ist die Erbringung der erforderlichen Gutachter- und Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung in Bezug auf die drei zu erarbeitenden Varianten der Machbarkeitsstudie (MBS) sowie in enger Koordination und Abstimmung mit den Planern der Machbarkeitsstudie und dem Ersteller der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dazu sind technisch und wirtschaftlich funktionsfähige Konzepte zu entwickeln sowie für die Varian-ten entsprechende Kosten- und Terminrahmen aufzustellen. Besonderes Augenmerk liegt auf den im Untergeschoss befindlichen, hohlraumüberbrückenden Bauteilen, die aus Resten der ehemaligen Hochwasserschutzwände bestehen. Diese Bauteile müssen nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen aufgewertet werden. Es ist eine wirtschaftliche, technisch umsetzbare Planung zu erstellen, welche eine spätere Genehmigungsfähigkeit dieser Planung sicherstellt. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Teilbereiche bzw. Leistungsdisziplinen: - Rückbau und Freimachung des Bestandes (Baufeldfreimachung), - Altlastensanierung, - Erdarbeiten und Geländemodellierung, - Kampfmittelsondierung In einem gesonderten Projekt (nicht Planungsbestandteil) soll die westlich des Großmarktes gelegene "Fläche Hammerbrook-Schleuse (ca. 1,25 ha)" zu einem Übergangsbereich entwickelt werden, der eine stärkere Öffnung des Areals zur Stadt ermöglicht. Diese Fläche soll jedoch in einer Variante nur als eine mögliche Zusatzoption mitbetrachtet werden. Ziel der vertieften Machbarkeitsstudie ist es, die Durchführbarkeit einer Modernisierung des Groß-marktes für Obst, Gemüse und Blumen samt einer Flächen- und Sortimentserweiterung Fleisch unter Einbeziehung der bisherigen Magnus-Hall Fläche umfassend zu analysieren und zu untersuchen, entsprechende Varianten dafür auszuarbeiten sowie fundierte Entscheidungsgrundlagen für eine Realisierung zu liefern. Dabei sollen sowohl technisch-funktionale Aspekte untersucht werden als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsstudie unter-sucht werden. Neben der Planung der Freimachung und Herrichtung des Geländes zur Realisierung des modernisierten Großmarkts ist ein wesentliches Ziel die Entwicklung einer wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Lösung für den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und den Altlasten. Der Auftragnehmer (AN) hat sich im Zuge seiner Leistungserbringung mit dem Planungsteam Machbarkeitsstudie (MBS) zur zeitlich parallelen Variantenentwicklung eng abzustimmen und die Ergebnisse in seine eigene Planung zu berücksichtigen sowie eigene Ergebnisse für die MBS und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Um die vielzähligen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen der avisierten Modernisierung des Großmarkts Hamburg vorzubereiten und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitzuplanen, wird eine umfassende Betrachtung einer abschnittsweisen Baufeldfreimachung erforderlich werden. Sowohl die Neustrukturierung als auch die dafür erforderliche Baufeldfreimachung erfolgen abschnittsweise im laufenden Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren). Der laufende Betrieb ist dabei so gering wie möglich einzuschränken. Im Zuge der angedachten Neustrukturierung der Bauwerke, wird voraussichtlich ein Großteil der Bestandsbauten rückgebaut werden. Die unter Denkmalschutz stehenden Objekte (z.B. Großmarkthalle) sind möglichst zu erhalten. Weiter sind die freiwerdenden Baufelder für die anschließen-de Neubebauung vorzubereiten. Die Baufeldfreimachung bildet somit einen zentralen Baustein für die Realisierung eines zukunftsfähigen Großmarkts und sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung parallel mitbetrachtet und vorgeplant werden. Als übergeordnete Aufgaben sind u.a. die Verifizierung und erforderlichenfalls Vervollständigung der vorliegenden Planungsgrundlagen zu verstehen (vgl. Anlagen). Hierbei sind insbesondere die heterogenen Baugrundverhältnisse, Leitungsbestände und Bestandsbebauung (über- und unterirdisch) mit uneinheitlichem Umfang an Bestandsdokumenten zu beachten. Innerhalb seines Leistungspaketes ist der AN für die Terminplanung und Koordination seiner Gutachter- und Planungsleistungen verantwortlich. Unter Berücksichtigung übergeordneter Rahmentermine und Meilensteine der Machbarkeitsstudie (Fremdleistung) hat er zu Beginn seiner Tätigkeit einen Planungsterminplan zu entwickeln, der auf den übergebenen Terminplan (siehe Vertragsanlage) des AG aufbaut. Für die Ausführungsphase der Maßnahmen zur Baufeldfreimachung im laufen-den Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren) ist ein Grobterminkonzept im Austausch mit den Planern der Machbarkeitsstudie (MBS) zu entwickeln. Für die Maßnahmen der Baufeldfreimachung ermittelt der AN für die drei erarbeiteten Varianten BE-Flächenkonzepte sowie zugehörige Kosten- und Terminrahmen aufgeteilt nach Bauwerken sowohl für das Großmarktgelände als auch separat für die Magnus-Hall-Fläche. Die Planungsergebnisse und Konzepte für die möglichen drei Varianten der MBS sind durch den AN in einem abschließenden Bericht mit dazugehörigen Unterlagen zusammenfassend an den Auftraggeber (AG) zu übergeben.
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