Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter
Das LANUK beabsichtigt die Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter zu vergeben. Gemäß den Vorgaben der Beobachtungsliste der EU-Kommission sind einige Stoffe in Oberflächenwasser zu untersuchen.
Environmental Research
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Das LANUK beabsichtigt die Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter zu vergeben. Gemäß den Vorgaben der Beobachtungsliste der EU-Kommission sind einige Stoffe in Oberflächenwasser zu untersuchen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Published:
- March 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Research
Tender description
Das LANUK beabsichtigt die Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter zu vergeben. Gemäß den Vorgaben der Beobachtungsliste der EU-Kommission sind einige Stoffe in Oberflächenwasser zu untersuchen.
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Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter
Das LANUK beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter. Die Untersuchungen erfolgen gemäß der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) an trinkwasserrelevanten Messstellen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen. - Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
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Rahmenvereinbarung zur Analyse von maximal 231 Proben (ca. 77/Jahr, ca. 20/Quartal). Die Probenübermittlung erfolgt unregelmäßig per DHL-Paketversand. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang per E-Mail und sendet Probenflaschen nach Analytik auf eigene Kosten zurück. Prüfberichte sind innerhalb von 4 Wochen nach Probeneingang zu übermitteln. Die zu analysierenden Stoffe sind in der Leistungsbeschreibung definiert. - Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter
Analyse von maximal 231 Proben über die Vertragslaufzeit (max. 77/Jahr, ca. 20/Quartal). Proben werden unregelmäßig per DHL in Styropor-Transportboxen gesendet; Versandkosten trägt der Auftraggeber. Auftragnehmer bestätigt Eingang per E-Mail und sendet Proben nach Analyse schnellstmöglich auf eigene Kosten zurück. Prüfberichte sind innerhalb von 4 Wochen nach Probeneingang zu übermitteln. Die zu analysierenden Stoffe sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenDeadline: Mar 31
Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von chemisch-toxikologischen Untersuchungen und forensischen Begutachtungen von Blut- und Urinproben für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen über chemisch-toxikologische Untersuchungen sowie forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben auf Alkohol oder andere, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol auf das Zentralnervensystem wirkende Stoffe (Medikamente, Drogen) in sechs (Gebiets-) Losen zu vergeben. Die Aufteilung der Gebietslose erfolgt wie - Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenLünenDeadline: Mar 31
Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von chemisch-toxikologischen Untersuchungen und forensischen Begutachtungen von Blut- und Urinproben für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen über chemisch-toxikologische Untersuchungen sowie forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben auf Alkohol oder andere, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol auf das Zentralnervensystem wirkende Stoffe (Medikamente, Drogen) in sechs (Gebiets-) Losen zu vergeben. Die Aufteilung der Gebietslose erfolgt wie - Landesamt für UmweltDeadline: Jun 23
Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmeverpflichtung über die Bestimmung Summe PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), des Summenparameters "Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor" (AOF) sowie des Einzelstoffs Trifluoressigsäure (TFA) über den Zeitraum von 4 Jahren ab Zuschlagserteilung. Der AN verpflichtet sich, jede Probe verbindlich auf die Parameter PFAS(20), AOF und TFA zu untersuchen. Das geschätzte Probenaufkommen pro Jahr verteilt sich wie folgt: 2026: max. 150 Proben 2027: max. 300 Proben 2028: max. 300 Proben 2029: max. 300 Proben 2030: max. 150 Proben Die Rahmenvereinbarung in Form eines Werkvertrags (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit gemäß der in Tabelle 1 genannten jährlichen Ober-grenzen geschlossen. Da es sich bei der genannten Probenanzahl nur um eine Schätzung des AG handelt und unter gewissen Umständen zusätzliche Analysen sinnvoll und notwendig sein können, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Ver-tragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Obergrenzen auf Basis der beste-henden Vergütungssätze und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 25 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. - Breitband Main-Kinzig GmbH
Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis. Standort: Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber
Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
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