GESIS Leibniz-Institut für SozialwissenschaftenMannheimTED
ALLBUS/ISSP Erhebung 2027
Im Jahr 2027 wird die Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) zum sechsundzwanzigsten Mal durchgeführt. Neben dem ALLBUS 2027 sollen auch die deutschen Teile des International Social Survey Programme (ISSP) 2026, 2027 und 2028 erhoben werden. Beim ALLBUS 2027 handelt es sich um eine Mixed-Mode Studie, die in den s...
Research Contracts, Social Research
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- GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 16, 2026
- Topic:
- Research Contracts
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Im Jahr 2027 wird die Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) zum sechsundzwanzigsten Mal durchgeführt. Neben dem ALLBUS 2027 sollen auch die deutschen Teile des International Social Survey Programme (ISSP) 2026, 2027 und 2028 erhoben werden. Beim ALLBUS 2027 handelt es sich um eine Mixed-Mode Studie, die in den selbstadministrierten Modi CAWI und schriftlich-postalisch (Mail) durchgeführt werden soll. Das ISSP wird jeweils in Folgewellen zum ALLBUS, ebenfalls in den selbstadministrierten Modi CAWI und Mail, durchgeführt, und zwar in drei getrennten Erhebungen für die Module 2026, 2027 und 2028. Sowohl der ALLBUS als auch das ISSP haben sehr hohe Qualitätsmaßstäbe. Transparenz und umfassende Dokumentation der gesamten Studiendurchführung sind essenziell.
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7Schülerbeförderung zur Grundschule Fürstenstein (Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028)
Schulverband FürstensteinSchülerbeförderung zur Grundschule Fürstenstein (Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028)(26095) 805 Erhebung Energieverbrauch in der Industrie und im Dienstleistungssektor der Jahre 2027 bis 2031
Bundesamt für Energie BFEIttigenDeadline: Oct 18Das Bundesamt für Energie (BFE) erhebt jährlich den Energieverbrauch in der Industrie und im Dienstleistungssektor. Die Statistik wird seit 1999 jährlich publiziert.Bisher umfasste die Erhebung eine Stichprobe von rund 14‘000 Arbeitsstätten pro Jahr, die direkt erhoben wurden, und knapp 5‘000 Arbeitsstätten, deren Daten von zentralen Stellen geliefert werden (sogenannte „Spezialfälle“: Unternehmungen mit Arbeitsstättenliste, Bundesbetriebe, Grossverbraucher des Bundes).Für die Ziehung der Arbeitsstätten aus dem Betriebs- und Unternehmensregister der Schweiz (BUR) und für das Hochrechnungsverfahren ist seit 2002 das Bundesamt für Statistik (BFS) verantwortlich.Das Mandat für diese Erhebung wurde letztmals im Dezember 2015 ausgeschrieben und wird nun nach Ablauf der Vertragsdauer erneut ausgeschrieben.Ab Referenzjahr (RJ) 2027 soll der Energieverbrauch jährlich weiterhin bei rund 14‘000 Arbeitsstätten direkt erhoben werden.Die Vertragsdauer des hier ausgeschriebenen Mandates beträgt fünf Jahre mit Option auf jährliche Verlängerung für maximal weitere fünf Jahre. Die Vorbereitungen beginnen in der Regel im August des Referenzjahres. Für die erste Erhebungsrunde muss mit einem erhöhten Aufwand gerechnet werden.Lieferung von Auftausalz 2026/2027 und 2027/2028
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-PfalzKoblenzBeschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2026/2027 und 2027/2028 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz - Gesamtmenge 105.850 Tonnen - unterteilt in 14 LoseOrganisation und Hochrechnung VRR-EA-Erhebungen 2027 bis 2030
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchenDeadline: Aug 26Durchführung von Leistungen für die Organisation und Hochrechnung der VRR-EA-Erhebungen 2027 bis 2030. Dies umfasst folgende Leistungen: Aufbereitung von Fahrplandaten, Stichprobenplan und Linienbänder für die Erhebungsinstitute, Überwachung der Erhebung im Spitzausgleichverfahren (Organisation und Durchführung von Erheberkontrollen, Plausibilisierung der Erhebungsdaten, Überprüfung des Erfüllungsgrades und der Befragungsquote), Jährliche Einnahmenaufteilungsrechnung (Hochrechnung, Bewertung und Aufbereitung der Erhebungsdaten), - Erstellung einer Web-Anwendung für die Einnahmenaufteilungsrechnung sowie Analysedaten und Beratung. Die Vertragslaufzeit umfasst 4 Jahre zuzüglich Tätigkeiten in der Vorbereitungsphase in 2026 und in der Aufbereitungsphase in 2031.ÖFS Biotoptypenkartierung 2027
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausenDeadline: Oct 02Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.Lieferung der preisgebundenen Lernmittel für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Zentrale Submissionsstelle Minden-LübbeckeMindenVollständiger Titel: Lieferung der preisgebundenen Lernmittel für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit für die Schuljahre 2028/2029 und 2029/2030 Die Stadt Porta Westfalica ist Schulträger von 5 Grundschulen an 8 Standorten sowie 3 weiterführenden Schulen und beabsichtigt pro Schuljahr eine Bestellung mit einem geschätzten Gesamtbestellwert von ca. 175.000 € netto (ohne berüchsichtigten Preisnachlass) zu beauftragen. Der Auftragswert wird in 2 Losen vergeben. Die Lieferung muß zwingend frei Verwendungstelle an die einzelnen Standorte der Schulen bis spätestens in der letzten Sommmerferienwoche NRW erfolgen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine Unterlagen nachgefordert werden (§ 56 Abs.2 VgV). Bitte achten Sie deshalb darauf, ein vollständiges Angebot abzugeben.Digitales Meldescheinsystem zur Erhebung und Abrechnung der Gästetaxe
Gemeinde ElsterheideElsterheide OT BergenDeadline: Sep 011. 1.1 Ausschreibungsgegenstand und Leistungsumfang Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung eines digitalen Meldescheinsystems zur effizienten Erhebung und Abrechnung der Gästetaxe in der Gemeinde Elsterheide. Die Gästetaxe wird im Jahr 2027 erstmalig eingeführt und von den Übernachtungsgästen in Elsterheide erhoben. 1.2 Informationen zur Gemeinde Elsterheide Die Gemeinde Elsterheide ist ein Gemeindeverbund bestehend aus neun Ortschaften im Landkreis Bautzen im Freistaat Sachsen und ist mit ca. 3.300 Einwohnern verteilt auf ca. 128 km2 sehr großflächig. Elsterheide ist eine touristische Attraktion im Lausitzer Seenland. Be-sondere Anziehungspunkte sind u.a. der Geierswalder und Partwitzer See. 1.3 Gastgeber und Übernachtungszahlen Die Gemeinde Elsterheide verfügt über ca. 60 Beherbergungsbetriebe und hatte im Jahr 2025 ca. 75.000 Übernachtungen. Die Mehrheit der Gastgeber arbeitet mit Hotel-Reservierungssystemen und / oder mit Online-Buchungsportalen. Zusätzlich kommen Buchungen über den Tourismusverband Lausitzer Seenland über dessen Buchungssoftware. Einige Vermieter arbeiten nur analog und nehmen die Buchungen telefonisch und / oder per E-Mail und ohne Software-Nutzung entgegen. 1.4 Gästekarte Wie in vielen anderen Kommunen üblich, erhalten die Übernachtungsgäste als Gegenleistung für die Zahlung der Gästetaxe eine Gästekarte. Die Gästekarte enthält eine Übersicht mit den Leistungen, z.B. ermäßigte Eintritte in Einrichtungen. Die Integration von ÖPNV Leistungen ist nicht geplant. 1.5 Anforderungen an das Angebot Im Rahmen der Angebotsabgabe bitten wir um Berücksichtigung folgender Schwerpunkte: • Detaillierte Ausführungen zur Funktion der Software inklusive der Anwendung aus Sicht aller Anwender wie Vermieter, Abrechnende, Administratoren • Detaillierte Darstellung der Leistungen und Leistungsverfügbarkeit im Rahmen des Anwender-Support (Hotline-Service/Service-Desk, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Ticketsystem, Chatfunktionen, Onlinetreffen, Schulungsmaterial, etc.) • Umfassende Stellungnahme im Umgang mit Datensicherheit, ggf. Sicherheitskonzept • Darstellung zum Umgang mit Software-Updates, Systempflege und -weiterentwicklung und Systemverfügbarkeiten • Ausführungen zur Kompatibilität des Systems mit der im Leistungsverzeichnis benannten Schnittstellen zu den Hotel-Reservierungssystemen, bei bislang fehlender Schnittstelle ist zu erklären, inwiefern eine Einrichtung möglich ist • Parallele Anwendung des Meldescheins mit integrierter Gästekarte in Papierform sowie auch die digitale Variante • Angaben zu Kooperationspartnern und Netzwerkbeteiligungen sowie Aussagen zur Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung • Ausführung zur Umsetzung des Projektes inklusive Zeitplan, Informationsveranstaltungen, Schulungskonzepte und Unterstützung der Anwender insbesondere im Einführungszeitraum. 1.6 Leistungsverzeichnis Neben dieser Leistungsbeschreibung existiert ein von der Gemeinde Elsterheide vorgegebenes Leistungsverzeichnis, in dem die einzelnen Kostenpositionen aufgeführt sind. Es sollen die im Leistungsverzeichnis farblich hellgelb gekennzeichneten Felder ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie insbesondere, dass alle Preisfelder auszufüllen sind. Sollten Leistungen nicht berechnet werden, da sie z. B. bereits in anderen Positionen enthalten sind, tragen Sie hier bitte „0 €“ oder „- €“ ein und machen Sie eine Ergänzung im Feld Erläuterung. 1.7 Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit dem Konzept einzureichen: • Darstellung von mindestens drei Referenzen mit Nennung der Kontaktdaten der Ansprechpartner, • Vorlage eines Verfahrensverzeichnisses nach EU DSGVO, • Vorlage eines Datenschutzzertifikats, • Nach den Vorgaben ausgefülltes Leistungsverzeichnis. 1.8 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Maßgebend für die Bewertung der Angebote ist der Preis, wobei die Angebote, damit sie in die Bewertung einfließen können, den Anforderungen der Kostenpositionen des Leistungsverzeichnisses entsprechen müssen. Die niedrigste Brutto-Wertungssumme stellt das preislich günstigste Angebot dar. 1.9 Vertrag Im Falle der Zuschlagserteilung werden die vorliegenden Bewerbungsbedingungen/ Vertrags-unterlagen inklusive der Anlagen bindend. Diese Bewerbungsbedingungen/ Vertragsunterlagen stellen die Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern dar. 1.10 Änderungen an den Eintragungen des Bieters und an den Vergabeunterlagen Geänderte und/ oder ergänzte Vergabeunterlagen bzw. nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots. Unvollständige Angebote können ebenfalls zum Ausschluss führen. Vom Bieter übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen in jedem Fall eine Änderung dieser Vertragsunterlagen dar und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Sie führen dann nicht zum Ausschluss, wenn sie im Anschreiben deutlich und zweifelsfrei als gegenstandslos erklärt werden. 1.11 Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet. 1.12 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Umgang mit Daten des Bieters Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes damit einverstanden erklärt, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Selbstverständlich wird mit den Daten des Bieters vertraulich umgegangen. Im Übrigen gelten die Regelungen in § 5 VgV. 1.13 Datenschutz Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. 2. Nachweis der Eignung Die Bieter haben mit ihrem Angebot auf Nachfrage ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen. Für die Vergabe kommen nur Bieter in Betracht, die über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 33 UVgO sowie über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 33 UVgO verfügen und die keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 ff. GWB erfüllen. Bieter, welche die erforderliche Eignung nicht nachweisen können, werden aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 31 UVgO. Es gelten die in der Vergabeunterlagen definierten Eignungskriterien und Mindestanforderungen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 3. Vertragliche Grundlagen 3.1 Leistungszeitraum Das Auftragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Gästetaxe soll ab 01.04.2027 eingeführt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren. 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gelten für den Auftraggeber insbesondere: - die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse, - die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer. Stellt der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung fest, dass vom Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Bewerbungsbedingungen/ Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, ist der Auftraggeber ebenfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Liegen schwerwiegende Gründe vor, die es unmöglich machen, das Vertragsverhältnis – ab-gesehen von den sonstigen gesetzlichen Rechten – fortzusetzen, etwa bei mehr als zwei ab-gemahnten Vertragsverletzungen, kann der Vertrag durch beide Vertragspartner fristlos gekündigt werden. Im Übrigen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung unberührt. Ferner gelten gesetzliche Bestimmungen. 3.3 Rechnungslegung / Zahlungsmodalitäten Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung beim Auftraggeber. Die Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers statthaft. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur für die bis dahin ordnungsgemäße erbrachte Leistungen zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Zahlungen sind im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungs-betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. 3.4 Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch eine nicht vertragskonforme bzw. unsachgemäße Herstellung, Lagerung und/oder Zustellung durch ihn oder einem von ihm zur Erfüllung seiner Leistung beauftragten entstehen. Im Schadensfall ist durch den Auftragnehmer, soweit objektiv möglich, unverzüglich Ersatz zu schaffen. Eine Nichteinhaltung der Termine kann zur Ungültigkeit der Wahl führen. Der Auftragnehmer hat, im Falle des verschuldeten Eintritts, hierfür Schadensersatz zu leisten. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten. 3.5 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Hoyerswerda. Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten sind in deutscher Sprache zu führen.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Im gesamten territorialen Gebiet der Gemeinde Elsterheide; Postleitzahl: 02979; Ort: Elsterheide; Land: Deutschland
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 16. September 2026.
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- The contracting authority is GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.
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