BARMER Beschaffung und VergabeTED
Abschluss von Rabattvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel und Arzneimittel mit drohender Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Mehrpartnermodell unter Berücksichtigung des § 130a Abs. 8a SGB V (ALBVVG). Die Ausschreibung umfasst 56 Lose (EU- und Welt-Lose), die paarweise korrespondieren (gleiche Z...
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Abschluss von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel und Arzneimittel mit drohender Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Mehrpartnermodell unter Berücksichtigung des § 130a Abs. 8a SGB V (ALBVVG). Die Ausschreibung umfasst 56 Lose (EU- und Welt-Lose), die paarweise korrespondieren (gleich...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Published:
- April 12, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel und Arzneimittel mit drohender Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Mehrpartnermodell unter Berücksichtigung des § 130a Abs. 8a SGB V (ALBVVG). Die Ausschreibung umfasst 56 Lose (EU- und Welt-Lose), die paarweise korrespondieren (gleiche Ziffer, Zusatz a/b). EU- und Welt-Lose werden einheitlich betrachtet mit identischen VGG und Packungen. Die Werte sind nicht additiv, sondern beziehen sich auf einen Wirkstoff im Dreipartnermodell: Im Welt-Los bis zu 2 Bieter, im korrespondierenden EU-Los maximal 1 Bieter bei Erfüllung der Wirtschaftlichkeitskriterien.
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8- BARMER Beschaffung und VergabeWuppertal
Vancomycin-Standard (Welt)
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28b Vancomycin-Standard (Welt)
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28b- GWQ ServicePlus AG
Generikaausschreibung (Antibiotika+BMG) - Auftragsbekanntmachung
Abschluss wirkstoffselektiver Rabattvereinbarungen (§ 130a Abs. 8 SGB V) für Fertigarzneimittel. Die Vergabe erfolgt in wirkstoffbezogenen Fachlosen. Gemäß ALBVVG werden patentfreie Antibiotika in EU-Lose (ein Vertragspartner) und Global-Lose (zwei Vertragspartner) unterteilt (§ 130a Abs. 8a SGB V). Details zu den Losen, Vertragsbedingungen und Preisblättern sind den elektronischen Vergabeunterlagen und der Angebotsdatei (Anlage 1) zu entnehmen. - Techniker KrankenkasseDeadline: Apr 14
Ersatzkassen-Generika Nr. 30
Ausschreibung von Rabattverträgen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, unterteilt in 48 Lose. Die Vergabe erfolgt wirkstoffbezogen. Es gelten vertraglich vereinbarte Höchstmengen (siehe Anlage A2). Für patentfreie Antibiotika werden jeweils zwei Lose gebildet: EU-Lose (Wirkstoffproduktion in EU/EWR erforderlich) und Welt-Lose. Die EU-Lose erfüllen die Vorgaben gemäß § 130a Abs. 8a SGB V zur Sicherung der Wirkstoffproduktion in der EU/EWR. - Techniker KrankenkasseDeadline: Apr 14
Ersatzkassen-Generika Nr. 30
Ausschreibung von Rabattverträgen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, unterteilt in 48 Lose. Die Vergabe erfolgt wirkstoffbezogen. Es gelten vertraglich vereinbarte Höchstmengen (siehe Anlage A2). Für patentfreie Antibiotika werden jeweils zwei Lose gebildet: EU-Lose (Wirkstoffproduktion in EU/EWR erforderlich) und Welt-Lose. Die EU-Lose erfüllen die Vorgaben gemäß § 130a Abs. 8a SGB V zur Sicherung der Wirkstoffproduktion in der EU/EWR. - Techniker KrankenkasseDeadline: Apr 14
Ersatzkassen-Generika Nr. 30
Ausschreibung von Rabattverträgen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, unterteilt in 48 Lose (Vergleichsgruppen). Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge je Los und Krankenkasse (siehe Anlage A2). Für patentfreie Antibiotika werden jeweils zwei Lose (EU-Los und Welt-Los) gebildet. Bei EU-Losen müssen die Wirkstoffe gemäß § 130a Abs. 8a SGB V in der EU oder einem EWR-Vertragsstaat produziert worden sein. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 AMG. Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.- GWQ ServicePlus AGDüsseldorfDeadline: Nov 10
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.07.2026
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)
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