AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverTED
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Midazolam (ATC-Code (WHO): N05CD08).
Nicht exklusiver Rabattvertrag nach §130a Abs.8 SGB V für Midazolam (ATC N05CD08) für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Open-House-Modell mit einheitlichen Bedingungen. Vertragslaufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.07.2026, spätestes Ende 30.06.2028. Beitritt jeweils zum Monatsersten möglich. Erste Einreichfrist für Vertrag...
Pharmaceuticals
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Nicht exklusiver Rabattvertrag nach §130a Abs.8 SGB V für Midazolam (ATC N05CD08) für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Open-House-Modell mit einheitlichen Bedingungen. Vertragslaufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.07.2026, spätestes Ende 30.06.2028. Beitritt jeweils zum Monatsersten möglich. Erste Einreichfrist für Vert...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- April 27, 2028
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Nicht exklusiver Rabattvertrag nach §130a Abs.8 SGB V für Midazolam (ATC N05CD08) für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Open-House-Modell mit einheitlichen Bedingungen. Vertragslaufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.07.2026, spätestes Ende 30.06.2028. Beitritt jeweils zum Monatsersten möglich. Erste Einreichfrist für Vertragsunterlagen: 29.05.2026. Spätere Beitritte erfordern 35 Tage Vorlauf.
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Nicht exklusiver Rabattvertrag nach §130a Abs.8 SGB V für Sevofluran (ATC N01AB08) im open-house-Modell für Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Vertragslaufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.07.2026, Ende spätestens 30.06.2028. Beitritt monatlich möglich. Erste Antragsfrist: 29.05.2026. Kündigung 6 Wochen zum Monatsende. Einheitliche Bedingungen für alle pharmazeutischen Unternehmen. - AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.Deadline: Apr 27
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Open-House-Modell der AOK Niedersachsen für nicht exklusive Rabattverträge zum Wirkstoff Lenograstim (L03AA10). Vertragslaufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.07.2026, Ende spätestens 30.06.2028. Beitritt jeweils zum Monatsersten möglich. Kündigungsrecht 6 Wochen zum Monatsende. Verträge werden durch exklusive Rabattverträge ersetzt (Inkrafttreten ca. 6–8 Monate nach EU-Ausschreibung). Einheitliche Bedingungen für alle Unternehmen. - AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverDeadline: May 27
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fusidinsäure (ATC-Code: D06AX01).
Nicht exklusive Rabattverträge für Fusidinsäure (ATC D06AX01) im Open-House-Modell. Einheitliche Bedingungen, keine Verhandlungen. Laufzeit max. 24 Monate, frühester Beginn 01.08.2026, Ende spätestens 31.07.2028. Beitritt monatlich möglich. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Monatsende. Ersetzung durch exklusive Verträge vorbehalten. - AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverDeadline: Feb 26
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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Betamethason und Antibiotika (ATC-Code: D07CC01).
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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Propofol (ATC-Code: N01AX10).
Die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR (ARGE-SSB) beabsichtigt nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu dem Wirkstoff Propofol (ATC-Code: N01AX10) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen. Die ARGE-SSB wird keine Auswahlentscheidung treffen und jedem interessierten pharmazeutischen Unternehmen ein identisches Vertragsangebot unterbreiten. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2026. Alle Verträge enden spätestens am 31.08.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Propofol (ATC-Code: N01AX10) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.09.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.07.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der ARGE-SSB an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der ARGE-SSB notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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