Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWien
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu Tischlerarbeiten für die Jahre 2027-2030 für die Austro Control GmbH
Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für Tischlerarbeiten für die Jahre 2027-2030 in der Unternehmenszentrale, im Air Traffic Control Centre Vienna (ATCCV) Wien sowie der Flugsicherungsstelle
Joinery
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- August 11, 2026
- Topic:
- Joinery
Tender description
Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für Tischlerarbeiten für die Jahre 2027-2030 in der Unternehmenszentrale, im Air Traffic Control Centre Vienna (ATCCV) Wien sowie der Flugsicherungsstelle
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Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWiendar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.Pensionsversicherungsanstalt - Mietzinshäuser Wien - Objektsanierungen - Tischlerarbeiten (Rahmenvereinbarung)
PensionsversicherungsanstaltWienDeadline: Aug 31Für die im Eigentum der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) befindlichen und von dieser durch die eigene Hausverwaltung betriebenen Mietzinshäuser in Wien im 1., 2., 3., 5., 8., 18. und 19. Bezirk werden derzeit Objektsanierungen (großteils Wohnungen, aber in seltenen Fällen auch Geschäftsbereiche) bei Bedarf laufend gesondert je Sanierung, Umbau, Adaptierung o.ä. durch diverse Fremdfirmen über Abrufe aus bestehenden Rahmenvereinbarungen umgesetzt.Da die Rahmenvereinbarung bzw. die diesbezüglichen Leistungen für das Tischlergewerk im Zusammenhang mit diesen Objektsanierungen für alle Mietzinshäuser in Wien im Frühjahr 2027 ausläuft, wird hiermit eine neue auf etwa 3 1/2 Jahre (mit 2 Jahre Verlängerungsoption) befristete neue Rahmenvereinbarung (mit 3 Rahmenvereinbarungspartnern) ausgeschrieben.Vom diesbezüglich gegenständlich ausgeschriebenen Gewerk der Tischlerarbeiten sind u.a. Leistungen wie Böden, Türen, Fenster, Fensterbänke, Möblierung, Küchen etc. umfasst.Rahmenvereinbarungen IT-Dienstleistungen 2027ff.
Offenbach am MainGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen u.a. im Rahmen von IT-Projekten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem Beratung, Softwareentwicklung, Softwarekonfiguration und Tests. Im Fokus stehen dabei Leistungen zu (Weiter)-Entwicklung und Betrieb von Anwendungen im Flugsicherungsumfeld (Air Traffic Services ATS, Operations Support Systems OSS, Business Support Systeme BSS und COM-Umfeld), sowie weiteren IT- Systemen (IT-Inbetriebhaltung, Cloud Dienste, Business Intelligence (BI), Lizenzmanagement, Kollaborative Entwicklungsplattform Services (KEP), Projekt- und Portfoliomanagement-Tools). Es ist vorgesehen, mit den wirtschaftlichsten Bietern Rahmenvereinbarungen (RV) abzuschließen, die durch alle Unternehmen des DFS-Konzerns bedient werden können. Vor einem Abruf aus den Rahmenvereinbarungen in den jeweiligen Losen wird es einen sogenannten Mini-Wettbewerb geben. Die Rahmenvertragspartner sind nicht verpflichtet, bei jedem Mini-Wettbewerb ein Angebot abzugeben. Mittels dieser Mini-Wettbewerbe wird entschieden, welcher Rahmenvertragspartner einen Abruf aus dem Rahmenvertrag erhält. Umfang Los 1 (Dienstleistungen ATS Systeme): bis zu 15.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 2 (Dienstleistungen BSS-, OSS-Systeme und COM-Umfeld): bis zu 4.500 Personentage / Jahr. Umfang Los 3 (Umfassende System-/Produkt-SW-Entwicklung, sowie bzw. Durchführung von Projekten und Inbetriebhaltungsvorhaben): bis zu 10.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 4 (Dienstleistungen im Umfeld der IT-Inbetriebhaltung, Betrieb und IT- Projektmaßnahmen für die DFS administrativen IT): bis zu 1.300 Personentage / Jahr. Umfang Los 5 (Dienstleistungen im Umfeld DFS Cloud – Data Center für ATS- Systeme): bis zu 1.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 6 (Dienstleistungen im BI-Umfeld (Business-Intelligence)): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 7 (Dienstleistungen im Bereich Software Lizenzmanagement): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 8 (Dienstleistungen im Umfeld der zentralen Softwareentwicklungsinfrastruktur der DFS („Kollaborative Entwicklungsplattform Services“, KEP-Services), sowohl im OnPrem-Systemhaus als auch in der Cloud (Azure)): bis zu 1.200 Personentage / Jahr. Umfang Los 9 (Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb eines bestehenden Projekt- und Portfoliomanagement-Tools (PPM-Tool)): bis zu 60 Personentage / Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung aus den Rahmenverträgen besteht nicht. Weitere Details zu den benötigten Leistungen befinden sich in den einzelnen Beschreibungen der jeweiligen Lose.Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KGLeverkusenDeadline: Aug 17Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt.Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KGLeverkusenDeadline: Aug 17Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
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