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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Molsidomin, ATC C01DX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Molsidomin (ATC C01DX12) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich ist ...
Pharmaceuticals
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Molsidomin (ATC C01DX12) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich i...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DAK-Gesundheit
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Molsidomin (ATC C01DX12) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich ist die Einreichung des Angebotsschreibens, der unterzeichneten Vertragsunterlagen sowie der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste).
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Molsidomin (ATC C01DX12) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin, ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Trientin (ATC A16AX12) für den Zeitraum 01.05.2024-30.04.2026. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich: Angebotsschreiben, unterzeichnete Vertragsanerkennung, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (mit Arzneimittelliste, Anlage 2 als Excel). Einreichung per E-Mail an [email protected]. Vertrag endet automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Minoxidil, ATC C02DC01 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin, ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Trientin (ATC A16AX12), Laufzeit 01.05.2024-30.04.2026. Offen für alle pharmazeutischen Unternehmen zu gleichen Bedingungen. Voraussetzung: Einreichung von Angebot, unterzeichnetem Vertrag inkl. vorgegebener Rabatte sowie Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) per E-Mail an [email protected]. Vertragsbeginn erstmals am 01.05.2024. Automatische Beendigung mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pimecrolimus, ATC D11AH02 für die Zeit 01.05.2025 - 30.04.2027
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Pimecrolimus (ATC D11AH02) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2025 und endet am 30.04.2027 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Megestrol, ATC L02AB01 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung zum Wirkstoff Megestrol (ATC L02AB01) für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026. Pharmazeutische Unternehmen können sich jederzeit und zu den gleichen Bedingungen beteiligen. Die erforderlichen Vertragsunterlagen stehen zum Download bereit. Die vollständige und rechtzeitige Übersendung von Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag ist erforderlich. Die Unterlagen sind per E-Mail an [email protected] einzureichen. Verträge werden erstmalig mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft treten. - DAK-Gesundheit
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dexketoprofen (ATC M01AE17) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.03.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die unterzeichnete Vertragsanerkennung sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) per E-Mail. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dexketoprofen, ATC M01AE17 für die Zeit 01.03.2024 - 31.03.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dexketoprofen (ATC M01AE17) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.03.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Megestrol, ATC L02AB01 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Megestrol (ATC L02AB01). Laufzeit: 01.05.2024–30.04.2026. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich: Angebotsschreiben, Anerkennung der Vertragsmaßgaben (inkl. Rabatte), ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelauflistung). Einreichung per E-Mail an [email protected]. Verträge erstmalig ab 01.05.2024. - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Daridorexant (ATC N05CJ03) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrages. Allen pharmazeutischen Unternehmen ist der Beitritt jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste).
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