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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Minoxidil, ATC C02DC01 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind e...
Pharmaceuticals
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sin...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DAK-Gesundheit
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (letztere als Excel-Datei).
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-Gesundheit
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