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Abruf von Rahmenvereinbarung "Reinigung von ÖBB-Schienenfahrzeugen im Personenverkehr und zugehörige Leistungen"
Reinigung von ÖBB-Schienenfahrzeugen im Personenverkehr, einschließlich Tages-, Klein- und Hauptreinigung sowie Nebenleistungen.
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Reinigung von ÖBB-Schienenfahrzeugen im Personenverkehr, einschließlich Tages-, Klein- und Hauptreinigung sowie Nebenleistungen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bund
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Reinigung von ÖBB-Schienenfahrzeugen im Personenverkehr, einschließlich Tages-, Klein- und Hauptreinigung sowie Nebenleistungen.
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10- .WienDeadline: Jun 26
Technische Reinigung von Komponenten an Schienenfahrzeugen
Technische Reinigung instandhaltungsrelevanter Fahrzeugkomponenten von Schienenfahrzeugen an Standorten der ÖBB Technische Services GmbH, insbesondere Entfernung von Dichtnähten und Reinigung von Energieversorgungsanlagen. - Bund
Abruf aus DVK2020 - Rahmenvereinbarung Dezentrale Videokomponenten 2020
besteht in der Beistellung, Konfiguration und Parametrierung von vorab geprüften Videokomponenten für die Bauprojekte der ASFINAG sowie als Ersatz für überalterte Komponenten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Dabei sind als Leistungen zur Lieferung auch die Inbetriebsetzung und gewerkeübergreifende Inbetriebnahme sowie die Instandhaltung der gelieferten Komponenten einschließlich Softwarepflege mit Bereitstellung und Ausrollung von Updates und Upgrades zu erbringen. Dabei komm - Bund
Abruf aus DVK2020 - Rahmenvereinbarung Dezentrale Videokomponenten 2020
besteht in der Beistellung, Konfiguration und Parametrierung von vorab geprüften Videokomponenten für die Bauprojekte der ASFINAG sowie als Ersatz für überalterte Komponenten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Dabei sind als Leistungen zur Lieferung auch die Inbetriebsetzung und gewerkeübergreifende Inbetriebnahme sowie die Instandhaltung der gelieferten Komponenten einschließlich Softwarepflege mit Bereitstellung und Ausrollung von Updates und Upgrades zu erbringen. Dabei komm - Bund
Abruf aus DVK2020 - Rahmenvereinbarung Dezentrale Videokomponenten 2020
besteht in der Beistellung, Konfiguration und Parametrierung von vorab geprüften Videokomponenten für die Bauprojekte der ASFINAG sowie als Ersatz für überalterte Komponenten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Dabei sind als Leistungen zur Lieferung auch die Inbetriebsetzung und gewerkeübergreifende Inbetriebnahme sowie die Instandhaltung der gelieferten Komponenten einschließlich Softwarepflege mit Bereitstellung und Ausrollung von Updates und Upgrades zu erbringen. Dabei komm - Bund
Abruf aus DVK2020 - Rahmenvereinbarung Dezentrale Videokomponenten 2020
besteht in der Beistellung, Konfiguration und Parametrierung von vorab geprüften Videokomponenten für die Bauprojekte der ASFINAG sowie als Ersatz für überalterte Komponenten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Dabei sind als Leistungen zur Lieferung auch die Inbetriebsetzung und gewerkeübergreifende Inbetriebnahme sowie die Instandhaltung der gelieferten Komponenten einschließlich Softwarepflege mit Bereitstellung und Ausrollung von Updates und Upgrades zu erbringen. Dabei komm - Stadt SenftenbergSenftenbergDeadline: Jul 03
Reinigung der Haltestellen sowie des Busbahnhofes
Art der Leistung Reinigung der Haltestellen sowie des Busbahnhofes in der Stadt Senftenberg und den Ortsteilen Brieske, Niemtsch, Peickwitz, Hosena, Groß- und Kleinkoschen, Sedlitz Umfang der Leistung - Reinigung der Haltestellen sowie des Busbahnhofes inklusive der offenen Fahrradabstellanlagen und Wartehallen der Mittelbahnsteigüberdachung in der Stadt Senftenberg sowie seinen Ortsteilen. - Reinigung Glaselemente und Bauteile: - 1x monatlich an insgesamt 64 Haltestellen + Busbahnhof Senftenberg inkl. Fahrradabstellanlagen - Zweiseitige Reinigung der vertikalen Glaselemente einschließlich der Einfassungen und Rahmen. - Die Leuchtelemente sind von Verschmutzungen zu befreien. - Sitzflächen und Holzelemente sind zudem zustandsentsprechend feucht zu reinigen. - Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind zu Fotodokumentieren und dem AG am Tag der Feststellung, spätestens am nächsten Werktag, schriftlich mitzuteilen. - Dachreinigung: - 2x jährlich an insgesamt 64 Haltestellen + Busbahnhof Senftenberg inkl. Fahrradabstellanlagen - Zweiseitige Reinigung des Daches aus Polycarbonat der Mittelbahnsteigüberdachung, der Wartehallen und Überdachung der Fahrradabstellanlagen einschließlich der Einfassungen, Rahmen und Regenrinnen. - Reinigung der Entwässerungsrinnen und Abfallbeseitigung auf den Überdachungen. Anfallende Abfälle etc. gehen in das Eigentum des AN über und sind grundsätzlich sofort zu beseitigen. - Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind zu Fotodokumentieren und dem AG am Tag der Feststellung, spätestens am nächsten Werktag, schriftlich mitzuteilen. - Entfernen von Graffiti, Aufklebern und ähnlichem nach Bedarf und vorheriger Abstimmung mit AG. - Asklepios Klinik Lich GmbHLichDeadline: Aug 24
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme von Reinigungs-/Desinfektionsgeräten (RDG-E’s) für die Endoskopie und zugehöriger manueller Reinigungsstrecke
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme von Reinigungs-/Desinfektionsgeräten (RDG-E’s) für die Endoskopie und zugehöriger manueller Reinigungsstrecke. Es wird beabsichtigt, für die Endoskopie der Asklepios Klinik Schwalmstadt eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Reinigungs- und Desinfektionsanlage zur validierbaren Aufbereitung flexibler Endoskope zu beschaffen. Ausgeschrieben werden insgesamt drei Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope (RDG-E) als Frontlader-Eintürsysteme. Zwei Geräte sind jeweils mit zwei voneinander unabhängig arbeitenden Aufbereitungskammern ausgestattet, ein weiteres Gerät verfügt über drei voneinander unabhängig arbeitende Aufbereitungskammern. Jede Aufbereitungskammer ist für die Aufnahme und vollautomatische Aufbereitung eines flexiblen Endoskops ausgelegt und ermöglicht einen asynchronen Betrieb mit individuellen Programmabläufen. Die Systeme dienen der automatisierten Leckageprüfung, Reinigung, Desinfektion und Vortrocknung flexibler Endoskope einschließlich der lückenlosen Prozessüberwachung und elektronischen Dokumentation. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe und zur Erhöhung der Prozess- und Patientensicherheit wird ein Konnektierungssystem gefordert, bei dem das Endoskop nach der manuellen Vorreinigung nur einmalig auf einem speziellen Aufbereitungskorb angeschlossen wird und ohne erneutes Umkonnektieren den vollständigen maschinellen Aufbereitungsprozess durchläuft. Das System soll einen ergonomischen, hygienisch sicheren und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten sowie eine materialschonende Aufbereitung unterschiedlichster flexibler Endoskope ermöglichen. Darüber hinaus sind die Anlagen für einen energie- und ressourcenschonenden Betrieb mit kurzen Prozesszeiten, hoher Verfügbarkeit sowie einer langfristig wirtschaftlichen Nutzung auszulegen. Die Asklepios Klinik Schwalmstadt ist ein leistungsfähiges Akutkrankenhaus mit einem breit gefächerten diagnostischen und therapeutischen Leistungsspektrum. Die Endoskopie nimmt hierbei eine zentrale Rolle in der Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Mit der Neubeschaffung der Reinigungs- und Desinfektionstechnik soll eine den aktuellen gesetzlichen, normativen und hygienischen Anforderungen entsprechende, zukunftssichere Aufbereitungslösung geschaffen werden, die höchste Anforderungen an Hygiene, Prozesssicherheit, Dokumentation, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit erfüllt. - Asklepios Klinik Lich GmbHLichDeadline: Aug 24
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme von Reinigungs-/Desinfektionsgeräten (RDG-E’s) für die Endoskopie und zugehöriger manueller Reinigungsstrecke.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme von Reinigungs-/Desinfektionsgeräten (RDG-E’s) für die Endoskopie und zugehöriger manueller Reinigungsstrecke. Es wird beabsichtigt, für die Endoskopie der Asklepios Klinik Schwalmstadt eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Reinigungs- und Desinfektionsanlage zur validierbaren Aufbereitung flexibler Endoskope zu beschaffen. Ausgeschrieben werden insgesamt drei Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope (RDG-E) als Frontlader-Eintürsysteme. Zwei Geräte sind jeweils mit zwei voneinander unabhängig arbeitenden Aufbereitungskammern ausgestattet, ein weiteres Gerät verfügt über drei voneinander unabhängig arbeitende Aufbereitungskammern. Jede Aufbereitungskammer ist für die Aufnahme und vollautomatische Aufbereitung eines flexiblen Endoskops ausgelegt und ermöglicht einen asynchronen Betrieb mit individuellen Programmabläufen. Die Systeme dienen der automatisierten Leckageprüfung, Reinigung, Desinfektion und Vortrocknung flexibler Endoskope einschließlich der lückenlosen Prozessüberwachung und elektronischen Dokumentation. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe und zur Erhöhung der Prozess- und Patientensicherheit wird ein Konnektierungssystem gefordert, bei dem das Endoskop nach der manuellen Vorreinigung nur einmalig auf einem speziellen Aufbereitungskorb angeschlossen wird und ohne erneutes Umkonnektieren den vollständigen maschinellen Aufbereitungsprozess durchläuft. Das System soll einen ergonomischen, hygienisch sicheren und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten sowie eine materialschonende Aufbereitung unterschiedlichster flexibler Endoskope ermöglichen. Darüber hinaus sind die Anlagen für einen energie- und ressourcenschonenden Betrieb mit kurzen Prozesszeiten, hoher Verfügbarkeit sowie einer langfristig wirtschaftlichen Nutzung auszulegen. Die Asklepios Klinik Schwalmstadt ist ein leistungsfähiges Akutkrankenhaus mit einem breit gefächerten diagnostischen und therapeutischen Leistungsspektrum. Die Endoskopie nimmt hierbei eine zentrale Rolle in der Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Mit der Neubeschaffung der Reinigungs- und Desinfektionstechnik soll eine den aktuellen gesetzlichen, normativen und hygienischen Anforderungen entsprechende, zukunftssichere Aufbereitungslösung geschaffen werden, die höchste Anforderungen an Hygiene, Prozesssicherheit, Dokumentation, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit erfüllt. - Landesamt für UmweltMainzDeadline: Aug 14
Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre - Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzDeadline: Jun 22
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.
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