Münze Österreich AktiengesellschaftWienTED
Abruf aus Rahmenvereinbarung "Mediaagentur"
Hierbei handelt es sich um die EU-Bekanntgabe eines Abrufs aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Dieser Abruf wurde bereits national bekanntgegeben, siehe Bekanntmachung, Dokument ID Nr.: 238880-00 Bestellung 4500072086, Abrufwert: EUR 129.166,-
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- Tender
- Contracting authority:
- Münze Österreich Aktiengesellschaft
- Published:
- August 02, 2026
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Hierbei handelt es sich um die EU-Bekanntgabe eines Abrufs aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Dieser Abruf wurde bereits national bekanntgegeben, siehe Bekanntmachung, Dokument ID Nr.: 238880-00 Bestellung 4500072086, Abrufwert: EUR 129.166,-
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10Mediaagentur
Münze Österreich AktiengesellschaftWienHierbei handelt es sich um einen Abruf aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Abruf Bestellung 4500072763 vom 15.06.2026 Abrufwert: EUR 66.667,- Ausführungszeitraum: 24.08. bis 20.09.2026ÖGK – Standortentwicklung Wienerberg: Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen - Abruf aus der Rahmenvereinbarung
Österreichische GesundheitskasseWienDie AG (Vollziehungsbereich Bund) tätigte gemäß der "Rahmenvereinbarung über Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen für das Projekt "Standortentwicklung Wienerberg" der ÖGK" (aus dem Vergabeverfahren "ÖGK – Standortentwicklung Wienerberg: Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen", Bekanntmachung am 07.04.2026 im ABl-EU Nr. 67/2026 zu 235187-2026; Bekanntgabe Abschluss Rahmenvereinbarung am 22.06.2026 im ABl-EU Nr. 118/2026 zu 425069-2026) nach Aufforderung zur Angebotslegung einen Abruf aus der Rahmenvereinbarung von der Rahmenvereinbarungspartnerin. Gegenstand des Abrufs sind Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen der Projektphase 2.2 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen orientieren sich am Projektverlauf und sind nach Abruf durch die AG zu erbringen (stufenweiser Leistungsabruf). Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (gem. Pkt. II.1.7) stellt daher ein mögliches Kontingent dar.ÖGK – Standortentwicklung Wienerberg: Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen - Abruf aus der Rahmenvereinbarung
Österreichische GesundheitskasseWienDie AG (Vollziehungsbereich Bund) tätigte gemäß der "Rahmenvereinbarung über Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen für das Projekt "Standortentwicklung Wienerberg" der ÖGK" (aus dem Vergabeverfahren "ÖGK – Standortentwicklung Wienerberg: Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen", Bekanntmachung am 07.04.2026 im ABl-EU Nr. 67/2026 zu 235187-2026; Bekanntgabe Abschluss Rahmenvereinbarung am 22.06.2026 im ABl-EU Nr. 118/2026 zu 425069-2026) nach Aufforderung zur Angebotslegung einen Abruf aus der Rahmenvereinbarung von der Rahmenvereinbarungspartnerin. Gegenstand des Abrufs sind Projektleitungsleistungen und Immobilien-Sachverständigenleistungen der Projektphase 2.2 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen orientieren sich am Projektverlauf und sind nach Abruf durch die AG zu erbringen (stufenweiser Leistungsabruf). Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (gem. Pkt. II.1.7) stellt daher ein mögliches Kontingent dar.Abruf aus Rahmenvereinbarung - Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten samt Bereitschaftsdienst
Innsbrucker Kommunalbetriebe AktiengesellschaftInnsbruckAbruf eines Bauvorhabens "Walderkammweg". Abruf-Bestellung Nr. 4500324625 aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung dessen Leistungsgegenstand insbesondere aus folgenden Leistungen besteht: - Durchführung von Bauarbeiten insbesondere für Kabelgräben, Muffengruben, - Verlegung von Kabeln und Leerrohren, - Einblasarbeiten in bestehenden Verrohrungen, - Herstellung von Bohrungen für LWL- und MKS- Hauseinführungen, - Herstellung von Fundamenten für Trafostationen, das Setzen von Mast- und Ladesäulenfundamenten oder Kabelkästen, sowie - ähnliche Tiefbauarbeiten und die Erbringung eines Bereitschaftsdienstes im Versorgungsgebiet des Auftraggebers im Bundesland Tirol.Abruf aus Rahmenvereinbarung - Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten samt Bereitschaftsdienst
Innsbrucker Kommunalbetriebe AktiengesellschaftInnsbruckAbruf eines Bauvorhabens "Peter-Mayr-Straße". Abruf-Bestellung Nr. 4500324624 aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung dessen Leistungsgegenstand insbesondere aus folgenden Leistungen besteht: - Durchführung von Bauarbeiten insbesondere für Kabelgräben, Muffengruben, - Verlegung von Kabeln und Leerrohren, - Einblasarbeiten in bestehenden Verrohrungen, - Herstellung von Bohrungen für LWL- und MKS- Hauseinführungen, - Herstellung von Fundamenten für Trafostationen, das Setzen von Mast- und Ladesäulenfundamenten oder Kabelkästen, sowie - ähnliche Tiefbauarbeiten und die Erbringung eines Bereitschaftsdienstes im Versorgungsgebiet des Auftraggebers im Bundesland Tirol.SSB AG - Einzelabruf von Fahrzeugen gemäß Rahmenvereinbarung Batteriebusse
Stuttgarter Straßenbahnen AGStuttgartGemäß Los 1 der EU-Bekanntmachung vom 29. April 2021 (2021/S 086-223543) zum Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie- sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen wurden Rahmenvereinbarungen über die folgenden Lieferleistungen abgeschlossen: 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus). Die ersten Spezifikationen der Fahrzeuge waren den den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgte dann im Rahmen der gemäß EU-Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen vorgesehenen und näher beschriebenen Miniwettbewerbe während der Vertragslaufzeit. Auf dieser Grundlage wurden bereits Fahrzeuge abgerufen (vgl. etwa die freiwillige EU-Bekanntmachung vom 3. April 2026, Nr. 233640-2026). Nunmehr wurden mit Datum vom 20. Januar 2026 als Ergebnis des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Miniwettbewerbs 32 Fahrzeuge aus der o.g. Rahmenvereinbarung abgerufen.SSB AG - Einzelabruf von Fahrzeugen gemäß Rahmenvereinbarung Batteriebusse
Stuttgarter Straßenbahnen AGStuttgartGemäß Los 1 der EU-Bekanntmachung vom 29. April 2021 (2021/S 086-223543) zum Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie- sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen wurden Rahmenvereinbarungen über die folgenden Lieferleistungen abgeschlossen: 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus). Die ersten Spezifikationen der Fahrzeuge waren den den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgte dann im Rahmen der gemäß EU-Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen vorgesehenen und näher beschriebenen Miniwettbewerbe während der Vertragslaufzeit. Auf dieser Grundlage wurden bereits Fahrzeuge abgerufen (vgl. etwa die freiwillige EU-Bekanntmachung vom 3. April 2026, Nr. 233640-2026). Nunmehr wurden mit Datum vom 20. Januar 2026 als Ergebnis des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Miniwettbewerbs 32 Fahrzeuge aus der o.g. Rahmenvereinbarung abgerufen.875 Tonnen Endlospapier DIN A3
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)BochumGegenstand der Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung für 875 Tonnen (Höchstmenge) Endlospapier DIN A3 auf Rolle, Pinless mit einem Unternehmen für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um ein weiteres Jahr zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge von 875 Tonnen vorzeitig erreicht wird. Die Bestellungen des genannten Endlospapiers DIN A3 auf Rolle erfolgen auf schriftlichen Abruf (per E-Mail über einen SAP-Bestellschein, siehe Punkt II). Es handelt sich hierbei um einen Bedarf auf Abruf. Das genannte Endlospapier wird zu jeweils 25 Rollen abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist in der 26. KW 2026 vorgesehen. Der zukünftige Auftragnehmer muss im Anschluss an den ersten Abruf gewährleisten, dass eine Menge in Höhe eines weiteren Teilabrufs jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung der KBS innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Abruf für den gesamten Abrufzeitraum sichergestellt ist.Terra - U: Technische Rahmenvereinbarung zur Realisierung der Ausführung von UW-Projekten
TenneT TSO GmbHBayreuthIm Zuge der Energiewende und des zunehmenden Anteils dezentraler, wetterabhängiger Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) kommt den Umspannwerken eine zentrale Bedeutung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu. Aufgrund dieser Entwicklung benötigt TenneT fachliche Expertise im Rahmen der Realisierung und Ausführung von UW-Projekten. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Fachlos 1: Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachlos 2: Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung Fachlos 3: Fremd- und Bauleitplanung Fachlos 4: Prüfung vor Inbetreibnahme Fachlos 5: Dokumentenmanagement *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. *** Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu den Rahmenvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen der tatsächlich realisierten Umspannwerksprojekte. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. *** Der geschätzte, auskömmliche Höchstwert etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt EUR 103.500.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert unter Betrachtung sämtlicher Optionen und Szenarien handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet. ***81308222-Rahmenvereinbarung - Gutachter*innen-Pool für die Entwicklung von Vorhaben in den Bereichen Energie, Verkehr und Klimawandel, Los 2
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in 2 Losen über die Vorbereitung von BMZ-finanzierten Vorhaben (Kurzstellungnahmen, Projektprüfungen und Änderungsangebote einschließlich der Erstellung der hierfür erforderlichen Dokumente) die Unterstützung im EU-Angebotsprozess (Vorbereitung von "EU-Kofinanzierungen" insbesondere im Kontext von BMZ-finanzierten Angeboten) durch qualifizierte Fachkräfte. Jedes Los enthält einen Fachkräfte-Pool. Aus diesen Pools werden die einzelnen Einsätze abgerufen. Die Rahmenvereinbarung richtet sich in erster Linie an Einzelgutachter*innen. Consultingunternehmen können jedoch ebenfalls einzelne Fachkräfte anbieten. Los 1 umfasst bis zu 70 Fachkräfte richtet sich an solche, die bereits über mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen und mit den jeweiligen Prozessen vertraut sind. Los 2 mit bis zu 20 Fachkräften richtet sich an Fachkräfte, die über erste Erfahrungen in der Vorbereitung, Planung, Entwicklung oder Evaluierung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und kann um bis zu zwei weiteren Jahren verlängert werden. Ein Fachkräfteeinsatz besteht aus einer mehrerer der folgenden Leistungen: Leistungen im BMZ-Angebotsprozess: Erstellung einer Kurzstellungnahme (KSN), Erstellung einer Projektkonzeption mit Angebotserstellung ("Projektprüfung") und/oder Erstellung eines Änderungsangebots sowie möglicher zusätzlicher Leistungen im direkten Zusammenhang mit den drei vorgenannten Leistungen a - c und/oder Leistungen im EU-Angebotsprozess: "Erstellung der Concept Note" und/oder "Erstellung der Description of the Action (DoA)" (inklusive des Log-Frames und ein vorläufiger Arbeitsplan Zusätzliche Leistungen gemäß Punkt 1.d) können kontextbezogen erforderlich werden und sind beispielsweise die Erarbeitung von Safeguards - und Gender-Checklisten, Genderanalysen, vertieften Umweltprüfungen, Klimaprüfungen (Anpassung, Minderung) oder integrierten Friedens- und Konfliktanalysen (iPCA). Die zeitliche Einsatzdauer pro Abruf ist abhängig von den angefragten Leistungen und kann vorab nicht genau spezifiziert werden. Als unverbindliche Orientierung gilt: Erstellung einer Kurzstellungnahme: ca. 4 - 8 Fachkrafttage Prüfung eines BMZ-finanzierten Vorhabens: ca. 25 - 35 Tage Änderungsangebot: ca. 3 - 15 Tage Unterstützung im EU-Angebotsprozess: ca. 10 - 30 Tage Die tatsächlichen Einsatzzeiten eines Abrufs können je nach Komplexität hiervon deutlich abweichen. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 1 schätzungsweise 95. Die Schätzmenge verteilt sich auf 80 BMZ-Angebotsprozesse und 15 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 171 Abrufe, verteilt auf 136 BMZ-Angebotsprozesse und 35 EU-Angebotsprozesse. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 2 schätzungsweise 28. Die Schätzmenge verteilt sich auf 20 BMZ-Angebotsprozesse und 8 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 44 Abrufe, verteilt auf 30 BMZ-Angebotsprozesse und 14 EU-Angebotsprozesse. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre werden für beide Lose die gleichen Schätz- und Höchstmengen festgelegt wie für die ersten beiden Jahre.
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