Abfallwirtschaftsverband HartbergSt. Johann in der HaideTED
ABFALLSAMMLUNG IM GEBIET DES ABFALLWIRTSCHAFTSVERBANDES HARTBERG
Ausgeschrieben wird die Übernahme und Behandlung einer aufbereiteten Fraktion aus Restmüll (Siebüberlauf) sowie Sperrmüll in den Gemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg.
Waste Collection, Recycling
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Ausgeschrieben wird die Übernahme und Behandlung einer aufbereiteten Fraktion aus Restmüll (Siebüberlauf) sowie Sperrmüll in den Gemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Abfallwirtschaftsverband Hartberg
- Published:
- June 10, 2026
- Deadline:
- July 10, 2026
- Topic:
- Waste Collection
Tender description
Ausgeschrieben wird die Übernahme und Behandlung einer aufbereiteten Fraktion aus Restmüll (Siebüberlauf) sowie Sperrmüll in den Gemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg.
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2025-133-Wi-Vergabe Dienstleistungen Nachrottefläche
Unter anderem betreibt die RMD an ihren Standorten in Flörsheim-Wicker und Neu-Anspach Vergärungsanlagen zur Behandlung von Bioabfällen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um getrennt gesammelte Biotonnenabfälle aus Privathaushalten. Im Rahmen des Vergärungsprozesses entstehen unter anderem feste Gärreste, die im Weiteren zu Fertigkompost aufbereitet werden. Am Standort Flörsheim-Wicker erfolgt die Aufbereitung der Gärreste auf einer in räumlicher Nähe zur Vergärungsanlage gelegenen Fläche auf dem Deponiegelände, der sogenannten Nachrottefläche. Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistung ist die Aufbereitung von festen Gärresten auf der Nachrottefläche mit Personal und Maschinentechnik des Auftragsnehmers (ausgenommen Sieb- und Separierungstechnik). Die zu vergebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen das Auf- und Umsetzen von Gärrest- und Kompostmieten mit dem Radlader, das Umsetzen von Mieten mittels Mietenumsetzer, die Absiebung der Gärrestmieten, die Herstellung von Kompost sowie die Verladung von Kompost und Siebüberläufen. Die Dienstleistung hat unter besonderer Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Vorgaben sowie standortspezifischer Besonderheiten zu erfolgen. Der Auftragnehmer wird von der Auftraggeberin in die genehmigungs- und arbeitsschutzrechtlichen Belange unterwiesen. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in den Vergabe- und Vertragsunterlagen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Speiseabfälle in der Region Südost
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung, die Sammlung und Übernahme der Abfälle, das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, die fach- und umweltgerechte Entsorgung, die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein), die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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