Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/ BauplanungHalle (Saale)TED
Abbruch und Neubau Freiwillige Feuerwehr Nietleben HLS
Die Stadt Halle (Saale) muss sicherstellen, dass die Gebäude der Ortsfeuerwehren die baulichen Voraussetzungen erfüllen, um einen flächendeckenden Unfall- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Aus diesem Grund erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum baulichen Zus...
Architecture, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Noise Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/ Bauplanung
- Published:
- September 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Die Stadt Halle (Saale) muss sicherstellen, dass die Gebäude der Ortsfeuerwehren die baulichen Voraussetzungen erfüllen, um einen flächendeckenden Unfall- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Aus diesem Grund erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren durch Begehungen der Fachbereiche Immobilien und Sicherheit. Bei den Begehungen wurden der bauliche Zustand und die Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN 14092 - Feuerwehrhäuser beurteilt. Es wurde festgestellt, dass sich die meisten Objekte in einem unsanierten Zustand befinden und nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN entsprechen. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich, die planungsrechtliche Einordnung der geplanten Baumaßnahme erfolgt über §34 BauGB. Hinsichtlich der Gebietseinstufung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Im Baugenehmigungsverfahren muss ein Schallschutznachweis vorgelegt werden. Eine Grenzbebauung ist in der Umgebungsbebauung vorhanden und ortsüblich und somit auch bei einer Neubebauung möglich. Geplant ist ein zweistöckiger Neubau mit Schulungsraum und Fahrzeughalle. Die ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Erstellung einer Planung und Koordination der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen. Die Planungsunterlagen sollen alle notwendigen technischen, baulichen und behördlichen Anforderungen berücksichtigen. Der Ersatzneubau erfolgt am gleichen Standort. Die haustechnischen Anlagen werden komplett neu erstellt. Die vorhandene Erschließung ist zu prüfen und für den Neubau zu nutzen. Die medientechnische Ver- und Entsorgung ist bis zu den Anschlüssen der Träger öffentlicher Belange zu planen. KG 410 Sanitäranlagen Die vorgegebenen Sanitär- und Duschbereiche sind entsprechend der Nutzerzahlen zu prüfen. Urinale werden mit einer optoelektronischen Steuereinheit versehen. Strangletzte WC-Anlagen erhalten zur Sicherstellung der Wasserhygiene eine automatische Spülreinrichtung. Die Fahrzeughalle/ Werkstätten erhalten Druckluftanschlüsse 8 bar. KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Splitausführung. Diese Technologie gewährleistet eine effiziente und umweltfreundliche Beheizung des Gebäudes durch Nutzung der Umgebungsluft als Wärmequelle. Das Gebäude erhält eine Fußbodenheizung, die Fahrzeughalle wird mit einer Industriefußbodenheizung ausgerüstet, die als Grundheizung dient und auf eine Temperatur von 10°C auszulegen ist. Für die Warmwasserversorgung ist die wirtschaftlichste Variante zu wählen. KG 430 Lüftungsanlagen Umkleideräume, Wasch- und Duschräume sowie WC-Anlagen erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Trockenraum wird mit einer Abluftanlage ausgestattet. Die Fahrzeugstellplätze erhalten eine Abgasabsauganlage. Die Funktion der Abgasabsauganlage wird durch eine COLangzeitmessung nachgewiesen. 6. Besondere Anforderungen Sicherstellung der Einhaltung aktueller technischer Standards und Vorschriften DIN, VDI, AMEV, TGA-Standards Stadt Halle Detaillierte Dokumentation der geplanten Maßnahmen, einschließlich der Abstimmung mit anderen Gewerken Forderungen aller beteiligten Fachingenieure sind zu berücksichtigen, insbesondere sind die Vorgaben des Brandschutzgutachters einzuhalten.
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6Abbruch und Neubau Freiwillige Feuerwehr Nietleben, Fachplanung Stark- und Schwachstrom
Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/ BauplanungHalle (Saale)Die Stadt Halle (Saale) muss sicherstellen, dass die Gebäude der Ortsfeuerwehren die baulichen Voraussetzungen erfüllen, um einen flächendeckenden Unfall- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Aus diesem Grund erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren durch Begehungen der Fachbereiche Immobilien und Sicherheit. Bei den Begehungen wurden der bauliche Zustand und die Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN 14092 - Feuerwehrhäuser beurteilt. Es wurde festgestellt, dass sich die meisten Objekte in einem unsanierten Zustand befinden und nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN entsprechen. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich, die planungsrechtliche Einordnung der geplanten Baumaßnahme erfolgt über §34 BauGB. Hinsichtlich der Gebietseinstufung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Im Baugenehmigungsverfahren muss ein Schallschutznachweis vorgelegt werden. Eine Grenzbebauung ist in der Umgebungsbebauung vorhanden und ortsüblich und somit auch bei einer Neubebauung möglich. Für den Ortskern von Nietleben existiert eine Erhaltungssatzung der Stadt Halle (Saale), die entsprechend zu berücksichtigen ist. Auf dem Grundstück befinden sich im vorderen Bereich zwei größere Bestandsbäume, die bei der Konzeption der Neubebauung weitestgehend Berücksichtigung finden sollen. Für den Zeitraum der Bauausführung auf dem Grundstück Kirchstraße 10 wird die Ortsfeuerwehr auf ein Ausweichobjekt verlegt. Im Rahmen der Baufeldfreimachung erfolgt der Abbruch des Bestandsgebäudes (Fahrzeughalle/Gerätehaus und Sozialtrakt) der Freiwilligen Feuerwehr Nietleben. Für das Gebäude ist die komplette Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung - Stark- und Schwachstrom der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß der Verordnung über die Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021) zu erbringen. Für folgende Leistung isAbbruch und Neubau Freiwillige Feuerwehr Nietleben, Baumfachl. Begutachtung P-2026-066
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Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDie Stadt Euskirchen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Billig. Ausgangslage: Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Euskirchen sowie des entsprechenden Ratsbeschlusses wurde der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Billig beschlossen. Der eingeschossige Neubau, welcher auf einem noch herzurichtenden Grundstück entstehen soll, umfasst neben der Fahrzeughalle für 3 Einsatzfahrzeuge die erforderlichen Funktions- und Nebenräume gemäß den Vorgaben der DIN 14092. Zusätzlich werden ein Schulungsraum sowie im Außenbereich Stellplätze für die Einsatzkräfte vorgesehen. Baugrundstück: Billiger Straße 287, 53881 Euskirchen Flur 22, Flurstück 147 Flächenangaben: BGF: ca. 400 m² Vollgeschosse: I Mieter: Freiwillige Feuerwehr Billig Planungsaufgabe: Ziel ist die Errichtung eines funktionalen, zukunftsfähigen und normgerechten Neubaus zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Gefahrenabwehr in der Region. Das geplante Feuerwehrgerätehaus soll auf einem kommunalen Grundstück in Billig realisiert werden. Die Maßnahme umfasst das Herrichten des Grundstücks sowie die schlüsselfertige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses einschließlich einer Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge. Erforderliche Neben- und Funktionsräumen gemäß DIN 14092 (z. B. Umkleiden, Sanitärbereiche), einem Schulungs- und Aufenthaltsraum sowie die notwendige Außenanlage inkl. befestigter Flächen, Stellplätzen für Einsatzkräfte und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Maßnahme unterliegt der Förderung - Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022 - der Bezirksregierung Köln und ist an haushaltsrechtliche sowie vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn: April 2027 - Fertigstellung: Oktober 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,4 Mio EUR Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 162.746,40 EUR - KG 300 1.109.6
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