Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien AargauAarau
Aarau, BVU/GES, Ablösung fossile Energieträger
Fernwärmeanschluss Buchenhof BVU Aarau der Gebäude A-G und Haus M an das städtische Fernwärmenetz.
District Heating
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- Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau
- Published:
- May 20, 2026
- Deadline:
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- Topic:
- District Heating
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Fernwärmeanschluss Buchenhof BVU Aarau der Gebäude A-G und Haus M an das städtische Fernwärmenetz.
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Die erstellten Anlagen bleiben im Eigentum des Auftraggebers, genau so wie die Wärmeverteilungsanlagen, werden aber dem Auftragnehmer für die Nutzung während der vereinbarte Vertragslaufzeit dem AN zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Wärmeleitung zwischen dem Ort der Erzeugung und dem fest vorgeschriebenen Einleitungspunkt in das bereits erstellte Netz ist Sache des Auftragnehmers. Die Leitung bleibt in seinem Eigentum, die Gemeinde Kropp wird einen gesonderten Vertrag über die Duldung dieser erforderlichen Leitung auf gemeindeeigenen Flächen mit dem Auftragnehmer schließen. Die Art des Auftrages ist die Lieferung von Wärmeenergie in einer Größenordnung von 2 Millionen kWh (Wärmeenergie). Der Erfüllungsort ist die Gemeinde Kropp in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auftragsvergabeprojekt wird nicht aus EU-Mitteln finanziert. Mit dem Angebot sind Nachweise zu erbringen, die im Leistungstext erläutert werden. Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dieses gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag benötigten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Eignungsleihe im entsprechenden Umfang (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) nachzuweisen. Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das Unternehmen, welches die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leiht, eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Anfragen, Hinweise und Rügen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform angenommen. Es ist vorgesehen mit der Wärmlieferung ab dem 01.01.2028 zu beginnen. Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer Wärmeenergie für die Abnahmestellen der Gemeinde Kropp, benötigt die Gemeinde Kropp für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2037, mit der Option um Verlängerung von 2 x 5 Jahren, einen Wärmeliefervertrag. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ökologisch erzeugter Wärmeenergie für die oben beschriebenen, kommunalen Abnahmestellen. Der abzuschließende Wärmeliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer Wärmeenergie zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 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