Bund
A21 Wiener Außenringautobahn, Felsnetzsicherung km 15,400 – km 15,840 - A21 Wiener Außenringautobahn, Felsnetzsicherung km 15,400 – km 15,840 - Bauleistung
Beim gegenständlichen Bauvorhaben sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Felsnetzsicherungsarbeiten in den Bereichen km 15,740 – 15,940 (Objekt A21.15840-L) und km 15,370 – 15,430 (Objekt A21.15400-L) an der A21 Wiener Außenringautobahn, RFB Steinhäusl.
Road Construction, Geotechnics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bund
- Published:
- June 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €14,394,327
- Topic:
- Road Construction
Tender description
Beim gegenständlichen Bauvorhaben sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Felsnetzsicherungsarbeiten in den Bereichen km 15,740 – 15,940 (Objekt A21.15840-L) und km 15,370 – 15,430 (Objekt A21.15400-L) an der A21 Wiener Außenringautobahn, RFB Steinhäusl.
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8(ProVia-ID 156407) Flughafen Wien - Ostbahn; Errichtung Verbindungsstrecke, Vorgezogene Maßnahmen; Prüfingenieurleistungen KI - Strecke 11801 (km 30,712 - km 36,955) - HA + Option
ÖBB-Infrastruktur AGWienDeadline: Aug 04Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung „Prüfingenieurleistungen für die einzelner KI-Objekte auf der Strecke VZG 11801 (Ostbahn km 30,712 - km 36,955) für das Projekt „Flughafen Wien - Bruck a.d. Leitha; Errichtung Verbindungsstrecke“.(ProVia-ID 156407) Flughafen Wien - Ostbahn; Errichtung Verbindungsstrecke, Vorgezogene Maßnahmen; Prüfingenieurleistungen KI - Strecke 11801 (km 30,712 - km 36,955) - HA + Option
ÖBB-Infrastruktur AGWienDeadline: Jul 30Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung „Prüfingenieurleistungen für die einzelner KI-Objekte auf der Strecke VZG 11801 (Ostbahn km 30,712 - km 36,955) für das Projekt „Flughafen Wien - Bruck a.d. Leitha; Errichtung Verbindungsstrecke“.NB HWS Krottorf (Umsetzung der Flutberme) Überwachung der Bauleistung
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgIm Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Bauzeit: 27.07.2026 - 28.04.2028 (mit Winterunterbrechungen) Mitwirkungs- und Koordinierungsleistungen -Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) -Veranlassen und Mitwirken bei der Auswertung von Kontrollprüfungen -Mitwirkung beim Antrag auf behördliche Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen und Teilnahme daran -Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen -Prüfung der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Ist-Bauausführung (inkl. 2-maliger Korrektur) -Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen -Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche Überwachung der Bauleistung -Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten -Teilnahme und Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Plänen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers und deren Freigabe -Fotodokumentation der Bauausführung -Aufmaßprüfung; Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen. Das Aufmaß des Auftragnehmers ist inkl. der Mengenermittlungen zu prüfen und zu unterzeichnen bei der Rechnungslegung -Prüfung und Dokumentation von Nachtragsforderungen des Auftragnehmers, Aufstellen des Nachtragsprüfungsvermerkes gemäß Vorgabe / Muster des LHW -Fortschreibung des Auftragsleistungsverzeichnis -Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen -Umgang mit Mängeln: Feststellen und Dokumentieren der Mängel, Verfassen und Versenden von Mangelanzeigen vor und während der Gewährleistungsfrist und Führen einer Mangelliste, Mitwirkung bei der Prüfung von Sanierungskonzepten des Auftragnehmers, Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten und angezeigten Mängeln, Übernahme festgestellter und nicht abgestellter Mängel in das VOB-Abnahmeprotokoll -Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen sowie mit Mehrkostenanzeigen: Alle Bedenken- und Behinderungsanzeigen sind durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten, Mehrkostenanzeigen sind zu prüfen und wenn diese ganz oder anteilig abgelehnt werden sind diese durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten. -Bauzeitdokumentation: Plausibilitätsprüfung des, vollständige Dokumentation des Ist-Bauzeitenplans durch regelmäßige Fortschreibung des Soll-Bauzeitenplans; Übergabe an den AG; im Ergebnis bildet der vollständige Ist-Bauzeitenplan eine wichtige Grundlage für die Bewertung von möglichen Bauzeitänderungen, Überwachung der zeitlichen Ausführung des Auftragnehmer des Bauvertrags und Dokumentation fehlender Leistungsbereitschaft -Teilnahme an öffentlichen Terminen (2 Stk.)A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose.Containerstellung und Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll
Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Jun 30Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 50/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +493491 806-2831 Telefaxnummer: +493491 806-2892 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll inkl. Gestellung Containter für verschiedene Objekte Menge und Umfang: Fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll inkl. Gestellung der dazu notwendigen Container sowie deren Transporte zwischen Objekt und Entsorgungsstelle Los 1 - Raum Jessen Los 2 - Raum Gräfenhainichen, Coswig, Bad Schmiedeberg und Kemberg Los 3 - Raum Lutherstadt Wittenberg Ort der Leistung: verschiedene Objekte im Landkreis Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: alle Lose Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 - Raum Jessen Los 2 - Raum Gräfenhainichen, Coswig, Bad Schmiedeberg und Kemberg Los 3 - Raum Lutherstadt Wittenberg 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 10.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es besteht eine optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr (bis max. 31.07.2029) 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eca2a6e05-697487638371fa5a 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.06.2026 13:30 Ablauf der Bindefrist: 07.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. VOL/B Die Rechnung ist jeweils in einfacher Ausfertigung zu übersenden. Die Rechnungsübermittlung soll unter Nutzung der E-Mail-Adresse: [email protected] erfolgen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung zur Eignung Nachweis der Erlaubnis zum Transport und zur Annahme/Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll (Transportgenehmigung, Genehmigung für die jeweiligen Abfallschlüsselnummern, Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat, Genehmigung nach BImSchG oder Baugenehmigung der Anlage). Sofern durch den Bieter nur der Transport erfolgt, sind hierfür die notwendigen Genehmigungen vorzulegen und es ist die Entsorgungsstelle zu benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vom Nachunternehmer einzureichen: Eigenerklärung zur Eignung ggf. Nachweis der Erlaubnis zum Transport und zur Annahme/Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll Die Eigenerklärung zur Eignung beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot zwingend abzugeben sind: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt Das Angebotsschreiben beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot zwingend abzugeben sind: zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Benennung einer Haftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Firmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Es wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung akzeptiert. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Sonstige Angaben: 1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO).. Es gilt deutsches Recht. 2. Anmerkung zum Verfahren: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Erklärungen außerdem vorzulegen: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der Namen der Nachunternehmen (soweit erforderlich) Eigenerklärungen nach dem TVergG LSA (des Bieters und auf Verlangen der vorgesehenen Nachunternehmer; in den Vergabeunterlagen enthalten) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: - gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien,Entsorgung von Abfällen,Entsorgung von BioabfällenContainerstellung und Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll
Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Jun 30Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 50/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +493491 806-2831 Telefaxnummer: +493491 806-2892 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll inkl. Gestellung Containter für verschiedene Objekte Menge und Umfang: Fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll inkl. Gestellung der dazu notwendigen Container sowie deren Transporte zwischen Objekt und Entsorgungsstelle Los 1 - Raum Jessen Los 2 - Raum Gräfenhainichen, Coswig, Bad Schmiedeberg und Kemberg Los 3 - Raum Lutherstadt Wittenberg Ort der Leistung: verschiedene Objekte im Landkreis Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: alle Lose Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 - Raum Jessen Los 2 - Raum Gräfenhainichen, Coswig, Bad Schmiedeberg und Kemberg Los 3 - Raum Lutherstadt Wittenberg 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 10.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es besteht eine optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr (bis max. 31.07.2029) 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eca2a6e05-697487638371fa5a 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.06.2026 13:30 Ablauf der Bindefrist: 07.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. VOL/B Die Rechnung ist jeweils in einfacher Ausfertigung zu übersenden. Die Rechnungsübermittlung soll unter Nutzung der E-Mail-Adresse: [email protected] erfolgen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung zur Eignung Nachweis der Erlaubnis zum Transport und zur Annahme/Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll (Transportgenehmigung, Genehmigung für die jeweiligen Abfallschlüsselnummern, Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat, Genehmigung nach BImSchG oder Baugenehmigung der Anlage). Sofern durch den Bieter nur der Transport erfolgt, sind hierfür die notwendigen Genehmigungen vorzulegen und es ist die Entsorgungsstelle zu benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vom Nachunternehmer einzureichen: Eigenerklärung zur Eignung ggf. Nachweis der Erlaubnis zum Transport und zur Annahme/Entsorgung von Grünschnitt und Sperrmüll Die Eigenerklärung zur Eignung beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot zwingend abzugeben sind: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt Das Angebotsschreiben beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot zwingend abzugeben sind: zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Benennung einer Haftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Firmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Es wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung akzeptiert. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Sonstige Angaben: 1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO).. Es gilt deutsches Recht. 2. Anmerkung zum Verfahren: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Erklärungen außerdem vorzulegen: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der Namen der Nachunternehmen (soweit erforderlich) Eigenerklärungen nach dem TVergG LSA (des Bieters und auf Verlangen der vorgesehenen Nachunternehmer; in den Vergabeunterlagen enthalten) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: - gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien,Entsorgung von Abfällen,Entsorgung von BioabfällenB83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen.B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen.
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