Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWien
A1 INSB+INLS Hinterbrühl-Gießhübl Kunstbautenplanung
Die gegenständliche Dienstleistung umfasst die Brückenplanungsleistungen auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Abschnitt Hinterbrühl – Gießhübl von ca. km 24,500 bis ca. km 32,500. INB Brückenobjekt A21.35 INB Brückenobjekt A21.36
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbH
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €13,647,000
Tender description
Die gegenständliche Dienstleistung umfasst die Brückenplanungsleistungen auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Abschnitt Hinterbrühl – Gießhübl von ca. km 24,500 bis ca. km 32,500. INB Brückenobjekt A21.35 INB Brückenobjekt A21.36
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Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienA21 Wiener Außenring Autobahn INSB + INLS Hinterbrühl – Gießhübl [5922] ca. km 24,500 bis ca. km 32,500 (beide RFB) Planung Straße, Lärmschutzwände in den Planungsphasen EP und BP inkl. Baubegleitung (Option)A21 Wiener Außenring Autobahn, INSB+INLS Hinterbrühl – Gießhübl, Straßenplanung
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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Beschreibung der Maßnahme Die DEGES GmbH als Auftraggeber beabsichtigt, Teilstücke der A 1 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Münster-Süd und dem AK Lotte/Osnabrück sechsstreifig auszubauen. Vorhabenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes vertreten durch die DEGES GmbH. Als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) hat die A1 eine großräumige und überregionale Verbindungsfunktion. Im Zuge der A1 werden zwischen dem AK Münster-Süd und der Anschlussstelle (AS) Osnabrück-Hafen bis zum Jahr 2030 täglich bis zu 75.000 Kfz/24h prognostiziert. Der Schwerverkehrsanteil wird 2030 bei etwa 25 % liegen. Der sechsstreifig auszubauende Streckenabschnitt der A1 hat eine Länge von ca. 36,80 km und ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Der gesamte Abschnitt soll 6-streifig ausgebaut werden. Hintergrund ist die Anpassung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Ausweisung des A 1 - Abschnitts als Teil des intereuropäischen TEN-Netzes auf Grund der Verkehrsprognose gem. BVWP und die Brückenertüchtigung. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planungsbegleitende Vermessung für den Bauabschnitt 3. Bauabschnitt 3: Der Bauabschnitt 3 erstreckt sich auf der A 1 über eine Länge von ca. 7,525 km auf. Er gliedert sich in die Teilbereiche o BA 3.1 von Station 17+900 bis Station 23+639 (ca. Betr.-km 246,10 bis ca. Betr.-km 251,84) o BA 3.2 von Station 24+398 bis Station 25+425 (ca. Betr.-km 252,60 bis ca. Betr.-km 253,63) Zwischen beiden Teilbereichen liegt der bereits fertiggestellte Abschnitt um die DEK-Brücke mit einer Länge von 0,759 km. Bestandteil des Bauabschnitt 3 sind insgesamt o 1 Regenrückhaltebecken, o 3 Überführungsbauwerke, o 7 Autobahnbrücken (Teilbauwerke), o 4 neue Verkehrszeichenbrücken, o 3 Verkehrszeichenbrücken als Ersatzneubau, o 2 Parkplätze mit Rückbau. Leistungsinhalt Für die weiterführenden Planungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Bereich des Bauabschnittes 3A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ, Baulos 2 und 3
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 12Beschreibung: Projektbeschreibung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschlussstelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) , Leistungsphase 9 gemäß HOAI sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen im Bereich der A 1 durchzuführen. Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen dieser Ausschreibung zu überwachenden Lose, ist im Abschnitt 2.1 näher beschrieben und dargestellt. Ein Baubüro, das ca. 15 bis 30 Autominuten (je nach Brücke) von den Baustellen entfernt liegt, kann von der BOL-BÜ genutzt werden. Leistungsumfang Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung (Los 1) umfasst die Leistungen der Bauoberleitung (BOL) und Bauüberwachung (BÜ) (Lph.8) gemäß den einschlägigen Regelwerken sowie der Leistungsphase 9 gemäß HOAI, ebenso wie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung. Die Leistungen beziehen sich auf die Umsetzung der in Kapitel 2.3 beschriebenen Lose im Zuge des Ersatzneubaus von 6 Überführungsbauwerken (Ü-Bauwerke) im Bereich der Bundesautobahn A 1. Im Rahmen der Bauüberwachung ist sicherzustellen, dass die Bauleistungen der einzelnen Lose fachtechnisch überwacht, koordiniert und terminlich aufeinander abgestimmt werden. Hierzu gehört insbesondere die Koordination der parallellaufenden Baumaßnahmen, um einen reibungslosen Bauablauf sowie die Einhaltung der vertraglichen, technischen und terminlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bauoberleitung übernimmt hierbei die übergeordnete Steuerung und Kontrolle der Bauausführung, während die Bauüberwachung die laufende Überwachung der Bauleistungen auf der Baustelle sicherstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Prüfung der durch den AN (Bau) zu erstellenden Planungsaufgaben (z.B. Lph.3 Ingenieurbauwerke, RAB-ING) Teil der BOL-BÜ Leistung sind. 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück, BOL/BÜ für die Baulose 2 und 3: Gesamtvertragslaufzeit 51 Monate Für weitere Details siehe Anlage C_02, Leistungsbeschreibung.A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ, Baulos 2 und 3
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 12Projektbeschreibung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschlussstelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) , Leistungsphase 9 gemäß HOAI sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen im Bereich der A 1 durchzuführen. Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen dieser Ausschreibung zu überwachenden Lose, ist im Abschnitt 2.1 näher beschrieben und dargestellt. Ein Baubüro, das ca. 15 bis 30 Autominuten (je nach Brücke) von den Baustellen entfernt liegt, kann von der BOL-BÜ genutzt werden. Leistungsumfang Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung (Los 1) umfasst die Leistungen der Bauoberleitung (BOL) und Bauüberwachung (BÜ) (Lph.8) gemäß den einschlägigen Regelwerken sowie der Leistungsphase 9 gemäß HOAI, ebenso wie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung. Die Leistungen beziehen sich auf die Umsetzung der in Kapitel 2.3 beschriebenen Lose im Zuge des Ersatzneubaus von 6 Überführungsbauwerken (Ü-Bauwerke) im Bereich der Bundesautobahn A 1. Im Rahmen der Bauüberwachung ist sicherzustellen, dass die Bauleistungen der einzelnen Lose fachtechnisch überwacht, koordiniert und terminlich aufeinander abgestimmt werden. Hierzu gehört insbesondere die Koordination der parallellaufenden Baumaßnahmen, um einen reibungslosen Bauablauf sowie die Einhaltung der vertraglichen, technischen und terminlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bauoberleitung übernimmt hierbei die übergeordnete Steuerung und Kontrolle der Bauausführung, während die Bauüberwachung die laufende Überwachung der Bauleistungen auf der Baustelle sicherstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Prüfung der durch den AN (Bau) zu erstellenden Planungsaufgaben (z.B. Lph.3 Ingenieurbauwerke, RAB-ING) Teil der BOL-BÜ Leistung sind. 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück, BOL/BÜ für die Baulose 2 und 3: Gesamtvertragslaufzeit 51 Monate Für weitere Details siehe Anlage C_02, Leistungsbeschreibung.A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ, Baulos 2 und 3
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 12Projektbeschreibung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschlussstelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) , Leistungsphase 9 gemäß HOAI sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen im Bereich der A 1 durchzuführen. Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen dieser Ausschreibung zu überwachenden Lose, ist im Abschnitt 2.1 näher beschrieben und dargestellt. Ein Baubüro, das ca. 15 bis 30 Autominuten (je nach Brücke) von den Baustellen entfernt liegt, kann von der BOL-BÜ genutzt werden. Leistungsumfang Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung (Los 1) umfasst die Leistungen der Bauoberleitung (BOL) und Bauüberwachung (BÜ) (Lph.8) gemäß den einschlägigen Regelwerken sowie der Leistungsphase 9 gemäß HOAI, ebenso wie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung. Die Leistungen beziehen sich auf die Umsetzung der in Kapitel 2.3 beschriebenen Lose im Zuge des Ersatzneubaus von 6 Überführungsbauwerken (Ü-Bauwerke) im Bereich der Bundesautobahn A 1. Im Rahmen der Bauüberwachung ist sicherzustellen, dass die Bauleistungen der einzelnen Lose fachtechnisch überwacht, koordiniert und terminlich aufeinander abgestimmt werden. Hierzu gehört insbesondere die Koordination der parallellaufenden Baumaßnahmen, um einen reibungslosen Bauablauf sowie die Einhaltung der vertraglichen, technischen und terminlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bauoberleitung übernimmt hierbei die übergeordnete Steuerung und Kontrolle der Bauausführung, während die Bauüberwachung die laufende Überwachung der Bauleistungen auf der Baustelle sicherstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Prüfung der durch den AN (Bau) zu erstellenden Planungsaufgaben (z.B. Lph.3 Ingenieurbauwerke, RAB-ING) Teil der BOL-BÜ Leistung sind. 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück, BOL/BÜ für die Baulose 2 und 3: Gesamtvertragslaufzeit 51 Monate Für weitere Details siehe Anlage C_02, Leistungsbeschreibung.A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose.Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 259 und 265
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenDeadline: Sep 19Der Landkreis München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinien 259 und 265 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 11.12.2038 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 259: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing, Am Haag – Martinsried; Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 265: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing – Steinkirchen - Planegg (S) Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: MVV-Regionalbuslinie 259: - ca. 186.991 Nwkm/a - 3 Neufahrzeug 12 m Niederflur - ca. 15 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 12.600.000 bis 12.900.000 EUR. MVV-Regionalbuslinie 265: - ca. 293.504 Nwkm/a - 4 Neufahrzeug 12 m Niederflur - ca. 21 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 16.800.000 bis 17.200.000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
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