Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.GrazTED
Generalplanerleistungen für den Bundesschulstandort Feldkirchen bei Graz
EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Bundesschulstandort in Feldkirchen bei Graz (8073).
Architecture, Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Fire Protection Engineering
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EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Bundesschulstandort in Feldkirchen bei Graz (8073).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- October 07, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Bundesschulstandort in Feldkirchen bei Graz (8073).
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Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. - Gigabitausbau in der Stadt SpangenbergSpangenbergDeadline: Aug 19
NGA-Breitbandausbau-Spangenberg
Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. - Gigabitausbau in der Stadt SpangenbergSpangenbergDeadline: Sep 16
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Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Generalplanerleistungen, Energetische Sanierung Bürgerzentrum Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln
Das Bauvorhaben "Ganzheitliche energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz" ist ein Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Köln. Zugrunde liegt das Fördermittelprogramm "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" vom Land NRW und der EU zur Unterstützung energetischer Sanierungen öffentlicher Gebäude. Objektbeschreibung und Lage: Das Jugend- und Bürgerzentrum befindet sich im Stadtteil Deutz, in der Tempelstraße 41-43, 50679 Köln. Einer Nebenstraße der Deutzer Freiheit. Das Bürgerzentrum verfügt über 7 Veranstaltungs- und Seminarräume für kulturelle Programme, Sport- und Bildungsangebote, die sich über zwei Etagen erstrecken, eine Großküche im 3. OG, eine Gastronomie im Erdgeschoss und einen Innenhof. Sanierungsmaßnahme: Die Bauaufgabe beinhaltet umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und den technischen Anlagen. Geprüft werden soll, welche der bestehenden Bausubstanz erhalten bleibt oder wiederverwendet werden kann. Die Unterseite der Kellerdecke wird mit Flankendämmung innen und außen ergänzt. Brandschutztüren zum Treppenhaus sind zu erneuern. Die Außenwände zu Nachbargrundstücken werden teilweise innenseitig gedämmt. Bestehende Fenster- und Außentüranlagen werden gegen hochwärmedämmende Modelle getauscht. Um die Reduzierung des Hitzeeintrags zu erreichen, wird an allen relevanten Fensteranlagen ein außenliegender Sonnenschutz installiert. Zur Wiederherstellung der Innenräume im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen innen werden Umfeldmaßnahmen notwendig. Die Optimierung des Saals und der Gastronomie hinsichtlich Raumakustik ist zu prüfen. Die Brandwand zum Nachbarn im großen Saal des 1. Obergeschoss gilt es schalltechnisch zu optimieren und das Verbesserungspotenzial nach DIN 4109 zu bewerten. Die Außenwände straßenseitig im Innenhof und in der Durchfahrt zum Innenhof werden von außen gedämmt. Der Außenwandaufbau ist bevorzugt sortenrein rückbaubar zu planen. Aufgrund der Komplexität der Kubatur werden Varianten abgefragt und es kommen gegebenenfalls zwei Varianten der Fassadenvarianten zur Ausführung. Die Maßnahmen werden im laufenden Betrieb ausgeführt, dies ist in allen Leistungsphasen mitzudenken und auf Einschränkungen hinzuweisen. Der Glasaufzug im Innenhof, schließt an das Treppenhaus an und ist als Teil der Gebäudehülle mit zu betrachten. Das Schrägdach erhält eine Dämmung gemäß Anforderungen der EFRE-Förderrichtlinie und eine PV-Anlage zum Eigenbedarf. Sollte die Statik des Daches nicht ausreichen, ist eine Ertüchtigung des Dachstuhls zu planen oder es ist ein alternativer Ort für eine PV-Anlage zu prüfen. Für die bestehende Dacheindeckung ist ein Konzept zur zukünftigen Wiederverwendung der Dachziegel vorzulegen. Das Flachdach wird gedämmt und extensiv begrünt. Eine weitere energieeffiziente Maßnahme ist die Ertüchtigung der technischen Anlagen. Die Erneuerung oder Optimierung der Wasseranlagen und Sanitärinstallationen zur Reduzierung von Energie- und Wasserverlusten ist vorgesehen. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur Versorgung der größeren Veranstaltungsräume ist zur Verringerung des Wärmeverlustes geplant. Zudem ist die Erneuerung veralteter elektrischer Anlagen zur Steigerung der Effizienz geplant. Dies betrifft die Optimierung der Beleuchtungsanlagen durch energieeffiziente Technik und Umstellung auf LED. Eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung oder Speichermedium ist auszulegen und in die ELT-Planung zu integrieren. Zur Energieeinsparung sind bereits bei der Herstellung und beim Einbau der neuen Bauteile und Baumaterialien kurze Lieferwege, nachwachsende Rohstoffe und ein grundsätzlich effizienter Einsatz von Ressourcen angestrebt und bevorzugt einzusetzen. Unabhängig vom konkreten Bauteil beziehungsweise -produkt soll in dem Vorhaben nach Möglichkeit gemäß der abfallhierarchischen Prinzipien - Abfallvermeidung vor Wiederverwendung vor Wiederverwertung vor sonstiger stofflicher Verwertung - verfahren werden. Der Einsatz von nachwachsenden natürlichen Ressourcen, zum Beispiel in der Dämmung, ist ausdrücklich erwünscht. Eine Dokumentation der verbauten Materialien mit dem Ziel der künftigen Wiederverwendung et cetera ist gefordert. Beauftragung: Zur Umsetzung dieses förderfähigen Bauvorhabens ist es geplant eine Generalplanung mit der Objektplanung, Bauphysik, TGA Planung und Lebenszyklusbetrachtung mit zunächst den Leistungsphasen 1-3 nach HOAI zu beauftragen. Die Maßnahme betrifft die Anlagengruppen (AGR) 1-4 und 8. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphasen 1 bis 3. Optional ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4-9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Bauherrschaft will die Planung und/oder Realisierung des Bauvorhabens mit einer BIM-Methodik umsetzen lassen. Der Auftragnehmer erhält als Planungsgrundlage eine Punktwolke aller Fassaden mit anschließenden Bauteilen, das heißt die Geschossdecken wie im Bestand sichtbar. Die Objekplanung bezüglich der Maßnahmen an der Gebäudehülle sind als BIM-Planung zu erstellen. Der Fachplanung ist es freigestellt. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Auftraggebers. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AIA des Auftraggebers erfüllt. Die erforderliche Koordination und Anwendung der BIM-Methodik werden nicht gesondert vergütet. Über die gelieferte Punktwolke hinaus erforderlichen Maße sind vom Auftragnehmers unentgeltlich in eigener Verantwortung zu erbringen. Eine detaillierte Projektbeschreibung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsbekanntmachung und ist zwingend zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Bürgerzentrum Deutz, Generalplanerleistungen (GP)) zu verwenden. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3
Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3 in Hamburg Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nord, Tunnelbetrieb-Kompetenzzentrum, beabsichtigt, einen Vertrag für die Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerks-planerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3 in Hamburg zu schließen. Ziel ist es, geeignete Anbieter und deren technische Lösungen sowie Kostenstrukturen zu identifizieren. Ausgangssituation Der im Jahr 1975 fertiggestellte Elbtunnel Hamburg (ETR 1-3) besteht im Bereich der Absenkstrecke zwischen den Lüfterbauwerken Süd und Mitte aus 8 Einschwimmelementen (I - VIII), welche eine Länge von jeweils 132 m aufweisen und an den Enden gelenkig ausgeführt sind (Elementfugen). Die einzelnen Einschwimmelemente sind von jeweils 4 Gelenkfugen unterteilt, welche eine weitere Verdrehung innerhalb der Elemente ermöglichen sollen (u.a. aufgrund von ungleichmäßigen Hebungen und Setzungen sowie aufgrund von Torsionsbeanspruchung des Tunnels). Zwischen den Gelenkfugen befinden sich umlaufende Arbeitsfugen. Der Tunnelquerschnitt weist äußere Abmessungen von rd. 42 m (Breite) und 8,4 m (Höhe) auf und ist in 5 Teile untergliedert: die Fahrröhren 1 - 3 und zwei dazwischenliegende Lüftungskanäle. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden häufig Wasserdurchtritte an den Gelenkfugen beobachtet. Ziel ist es, diese Undichtigkeiten durch eine Sanierung der Gelenkfugen zu beheben, um die Funktion und die Betriebssicherheit des Ingenieurbauwerks dauerhaft sicherzustellen. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Informationsbeschaffung, Kommunikation und Gesamtkoordination des Vorhabens als auch die erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen für das Monitoring, die Bauwerksuntersuchungen und die tragwerksplanerische Analyse. Planung, Installation und Betrieb des Monitoringsystems Begleitende Bauwerksuntersuchungen Vorschlag eines Instandsetzungskonzepts Diese Leistungen sind für den Gesamtverbund der kritischen Infrastruktur Elbtunnel von entscheidender Bedeutung und tragen maßgeblich zur Gewährleistung der Standsicherheit, der Verkehrs-sicherheit und der Dauerhaftigkeit bei. Erwartungen an potenzielle Anbieter Angesichts der Bedeutung des Elbtunnels als kritischer Infrastruktur wird von jedem interessierten Marktteilnehmer oder potenziellen Auftragnehmer erwartet, dass dieser:sich innerhalb von 30 Werktagen umfassend in die o.a. Problematik des Elbtunnels einarbeiten kann und anschließend handlungsfähig ist. Wir erwarten eine garantierte und einwandfreie Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit. Zusammenfassende Begründung der Verfahrenswahl und Vergabeentscheidung Die Vergabe der Ingenieurleistungen der Stufe 2 an die Ingenieurgemeinschaft Lowke-Schiessl ING im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV ist aus folgenden Gründen zwingend geboten: 1. Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen: Die durchgeführte EU-weite Markterkundung (§ 28 VgV) hat zweifelsfrei ergeben, dass am Markt kein anderes Unternehmen existiert, welches die hochspezifischen Anforderungen an die Überwachung der Gelenkfugen (6 mm Schlaufenblech-Konstruktion) unter Berücksichtigung der chemischen Degradationsprozesse erfüllen kann. Die im Rahmen der Markterkundung betrachteten Mitbewerber konnten weder die notwendigen Referenzen im Bereich der zerstörungsfreien Prüfung (ZFP) an vergleichbaren Bauwerken noch die personelle Expertise für die geforderte Einarbeitungszeit von 30 Tagen nachweisen. 2. Schutz exklusiver Rechte und Datenkontinuität: Die für den Betrieb des Monitoringsystems essenziellen Kalibrierungsdaten und Signalmuster aus der Voruntersuchung (Stufe 1) befinden sich im exklusiven Erfahrungsschatz von Lowke-Schiessl ING. Eine Übertragung dieses "impliziten Wissens" auf einen Dritten ist innerhalb der sicherheitskritischen Zeitvorgaben physisch nicht möglich. Ein Anbieterwechsel würde die Integrität der Datenkette unterbrechen und die Echtzeit-Warnfähigkeit des Systems gefährden. 3. Vermeidung unvertretbarer Risiken für KRITIS: Der Elbtunnel ist als Kritische Infrastruktur (KRITIS) von überragender Bedeutung für die Verkehrssicherheit und Logistik. Angesichts der aktuellen Leckageraten von 47 l/h stellt jede Verzögerung durch eine Neuvorbefassung eines Drittbüros oder ein fehlerhaft kalibriertes Monitoringsystem (aufgrund mangelnder Vorkenntnisse) ein unkalkulierbares Risiko für Leib, Leben und Sachwerte dar. Die Inanspruchnahme der vorbefassten Ingenieure ist daher zur Gefahrenabwehr alternativlos. 4. Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit: Die Beauftragung vermeidet massive Doppelzahlungen für die Neuerhebung bereits vorliegender Basisdaten und minimiert das Haftungsrisiko an der Schnittstelle zwischen Analyse und Planung. Der Verzicht auf einen erneuten Teilnahmewettbewerb ist verhältnismäßig, da die Markterkundung die Ergebnislosigkeit eines offenen Wettbewerbs bereits vorab objektiv belegt hat. Ergebnis: Aufgrund der technischen Alleinstellung, der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme zur Sicherung der Tunnelstabilität und der nachgewiesenen Marktkonzentration auf den vorbefassten Dienstleister wird die direkte Vergabe an die Ingenieurgemeinschaft Lowke-Schiessl ING hiermit abschließend begründet.
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- The submission deadline is 07. Oktober 2026.
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- The contracting authority is Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H..
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.