Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenTED
Planungsleistungen Tragwerksplanung Neubau Fraunhofer-Institute SCAI und IAIS, Bonn-Poppelsdorf
Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung für ein Institutsgebäude als Neubau der Fraunhofer-Institute SCAI und IAIS in Bonn im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau. Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für ca.rund 180 Mitarbeitende. Die Baumaßnahme soll in der Campusallee 53115 Bonn-Poppelsdorf errichtet werde...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Building Physics
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- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung für ein Institutsgebäude als Neubau der Fraunhofer-Institute SCAI und IAIS in Bonn im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau. Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für ca.rund 180 Mitarbeitende. Die Baumaßnahme soll in der Campusallee 53115 Bonn-Poppelsdorf errichtet werden. Kern des Raumkonzepts ist die Schaffung flexibel nutzbarer und gestaltbarer Büroflächen, die Offenheit, Transparenz und Kreativität fördern, sowie Bereiche für konzentriertes Arbeiten. Ergänzend zu den Büroflächen ist ein Rechenzentrum mit ca. 800 m² Nutzfläche vorgesehen. Insgesamt wird eine Nutzfläche NF 1-6 von ca. 2.424 m² benötigt. Eine Zertifizierung nach BNB ist vorgesehen; angestrebt wird BNB Silber. Die Fraunhofer-Gesellschaft, als Zuwendungsempfänger öffentlicher Mittel, legt großen Wert auf Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, zugleich wirtschaftlichen Gebäude-, Energie- und Betriebskonzepts. Vertrag: Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§52 HOAI): 3, Honorarsatz (§52 HOAI): Basishonorarsatz Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§52 HOAI): 3, Honorarsatz (§52 HOAI): Basishonorarsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: kein Umbauzuschlag Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
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Gemeinde EschelbronnEschelbronnDie Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Besonderen Leistungen (LPH 7 und 8) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
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