Stadt AugsburgAugsburg
400 26 SB13 01 Sozialpädagogische Betreuung durch Chancenlotsen im Rahmen des Staatschancen Programms Bayern Säule III für die städtische Berufsschule II. Augsburg
Für das Startchancen Programm in Bayern (Säule III) wird ein Kooperationspartner gesucht, der qualifizierte und erfahrene Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung als Chancenlotsen für die städtische Berufsschule II der Stadt Augsburg zur Verfügung stellt.
School Education
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Augsburg
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- September 18, 2026
- Topic:
- School Education
Tender description
Für das Startchancen Programm in Bayern (Säule III) wird ein Kooperationspartner gesucht, der qualifizierte und erfahrene Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung als Chancenlotsen für die städtische Berufsschule II der Stadt Augsburg zur Verfügung stellt.
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Armagh City, Banbridge and Craigavon Borough CouncilBorderDeadline: Sep 26Armagh City, Banbridge and Craigavon Borough Council is seeking to appoint a suitably qualified individual or organisation to develop, manage and deliver the Forest School programme within the ACBCBC area. This project will be delivered under PEACEPLUS thematic strand 2, Thriving and Peaceful Communities and falls under the Building Positive Relationships theme of our Local Action Plan. The Forest Schools Programme builds on the success of the PEACE IV Forest Schools model. It will use outdoor, nature-based learning to support the holistic development of children, young people and adults across the Borough. The programme will provide opportunities for children, young people and communities, particularly those from socially deprived, marginalised or segregated areas, to explore natural environments, learn together, build relationships and take part in positive shared experiences.Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 2)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förder-bedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet wer-den. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 9)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.REZ Bayern BerEb AA Bayern
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Sep 01Konzeption und Durchführung Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) für insgesamt ca. 3500 Teilnehmendenplätze im Bezirk der Agenturen für Arbeit BayernRahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 7)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmenRahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 6)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.Request for Tenders for the provision of a Schools based Crisis Response Trainer programme
National Council for Special EducationTrimDeadline: Oct 01The NCSE invites tenders from suitably qualified providers to design and deliver a Train-the-Trainer programme for school staff. This programme will equip selected teachers to act as in-school trainers, building whole-school capacity to respond effectively, consistently, and safely to crisis situations. The NCSE shall determine the targets of the training to be provided including training within special schools, special classes within mainstream schools and for NCSE staff. The qualification process for schools/classes to receive training shall be directed by NCSE with prerequisite NCSE training required to register.Panel for Provision of External Tutors/Lectures for the University of Limerick
University of Limerick_1124LimerickAdvertisement of year 6 of the Panel of Tutors/External Lecturers for the provision of Module Development/Training and/or Delivery for the University of Limerick. There are 9 lots covering specialist thematic areas. Applications can apply for multiple lots and evidence in support of each lot should be provided within the PQQ
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
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- The submission deadline is 18. September 2026.
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- The contracting authority is Stadt Augsburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.