Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule, ca. 45 Schüler, Ferienbetreuung
Beförderung von ca. 45 Schüler*innen der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Der Auftrag umfasst 2 Fahrten täglich von Montag bis Freitag im Rahmen der Ferienbetreuung.
School Transport
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Beförderung von ca. 45 Schüler*innen der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Der Auftrag umfasst 2 Fahrten täglich von Montag bis Freitag im Rahmen der Ferienbetreuung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
- Published:
- April 19, 2026
- Deadline:
- May 08, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Beförderung von ca. 45 Schüler*innen der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Der Auftrag umfasst 2 Fahrten täglich von Montag bis Freitag im Rahmen der Ferienbetreuung.
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10- Fachbereich SchuleDeadline: Jun 01
Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule, ca. 360 Schüler*innen
Beförderung von ca. 360 Schüler*innen von der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Die Leistung umfasst mehrere Fahrten an Schultagen von Montag bis Freitag; Feiertage und Ferien sind von der Beförderung ausgenommen. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich SchuleDeadline: Jun 01
Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule
Beförderung von ca. 360 Schüler*innen von der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Die Leistung umfasst mehrere Fahrten an Schultagen (Montag bis Freitag), ausgenommen sind Feiertage und Ferien. - Fachbereich SchuleDeadline: May 08
Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule
Schülerbeförderung von der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind auf einer gesonderten Anlage einzureichen und entsprechend zu kennzeichnen. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Schule
Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule
Beförderung von ca. 360 Schüler*innen, mehrere Fahrten, Montag bis Freitag, Feiertage und Ferien ausgenommen - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und OrganisationHannover
UR GS Käthe-Paulus-Schule und JZ Kronsberg
Es wird die Unterhaltsreinigung in der GS Käthe-Paulus-Schule, Käthe-Paulus-Platz 1 und im JZ Kronsberg, Kattenbrookstrift 120, 30539 Hannover ausgeschrieben. Die beiden Objekte befinden sich im selben Gebäude. Die Vertragsdauer: 01.08.2026 - 31.07.2030 zzgl. zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2032. Der Reinigungsumfang beträgt durchschnittlich 4.686,60 m² pro Tag in der GS Käthe-Paulus-Schule und durchschnittlich 823,63 m² pro Tag im JZ Kronsberg. Reinigungstage/Zeiten GS Käthe-Paulus-Schule: Montag bis Freitag; Uhrzeiten gestaffelt: WC-Zwischenreinigung ab 10:30 Uhr; Unterhaltsreinigung in Teilbereichen ab 16:00 Uhr. Der Ganztagsbereich kann ab 17:00 Uhr gereinigt werden. Die Sporthallenreinigung kann in der Zeit zwischen 22:00-08:00 Uhr durchgeführt werden. Reinigungstage/Zeiten JZ Kronsberg: Montag bis Freitag 05:00-09:00 Uhr. Die genauen Angaben sind den Auftragsinhalten zu entnehmen. Reinigung ist auch in den Schulferien erforderlich. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und OrganisationDeadline: Apr 07
UR GS Käthe-Paulus-Schule und JZ Kronsberg
Ausschreibung Unterhaltsreinigung für GS Käthe-Paulus-Schule (Käthe-Paulus-Platz 1) und JZ Kronsberg (Kattenbrookstrift 120, 30539 Hannover) im selben Gebäude. Vertragsdauer: 01.08.2026 bis 31.07.2030, mit zwei optionalen Verlängerungen um je ein Jahr bis längstens 31.07.2032. Täglicher Reinigungsumfang: durchschnittlich 4.686,60 m² in der Schule und 823,63 m² im JZ. Reinigungstage: Montag bis Freitag. In der Schule: WC-Zwischenreinigung ab 10:30 Uhr, Unterhaltsreinigung in Teilbereichen ab 16:00 Uhr, Ganztagsbereich ab 17:00 Uhr, Sporthallenreinigung 22:00-08:00 Uhr. Im JZ Kronsberg: 05:00-09:00 Uhr. Reinigung auch in Schulferien erforderlich. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.- Deadline: May 11
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: May 28
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn. Nach Angabe der Grundschule St. Barbara (SPS) müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 fünf SchülerInnen zwischen Ihren Wohnorten und der Schule befördert werden. nach/von GS Höhn: Hinfahrt Montag-Freitag: 5 Schüler*innen von/nach Ortsgemeinde: Rotenhain (Hausabholung Auf der Esch) - 1 Schüler*in Westerburg (Hst. Langenhahner Straße) - 1 Schüler*in Gemünden (Hst. Hauptstraße) - 1 Schüler*in Elsoff (Hst. Mittelhofer Straße) - 1 Schüler*in Rennerod (Busbahnhof) - 1 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Höhn die Haltestelle an der Grundschule St. Barbara. Die genaue Adresse der Hausabholung in Rotenhain wird nach Zuschlagerteilung mitgeteilt. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfol-ge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 24
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die beigefügten Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
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