Stadtwerke Neustadt in Holstein vertreten durch GMSH AöRLübeck
32600171OEA Anlagentechnik
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angebot...
Fibre-Optic Expansion, Mobile Network, Internet Services, Telecom Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Neustadt in Holstein vertreten durch GMSH AöR
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- June 25, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Anlagentechnik Neustadt in Holstein 23730
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Trinkwasserverband Stader LandDollernFür den Wasserverband Dollern soll neben den bestehenden Anlagen am Wasserwerk Dollern die Trinkwasseraufbereitung neu errichtet werden. Die Aufbereitung besteht u.a. aus 12 Stück offenen Betonfilterbecken. In das Bauwerk wird im Kellerbereich ein neuer Trinkwasserbehälter zur Vergrößerung des Speichervolumens (rd. 2.200 m³) integriert. Für die Reinwasserbehälter und die Filterbecken sind aufgrund der Nutzung für die Trinkwasseraufbereitung erhöhte Anforderungen an die Hygiene und Materialbeschaffenheiten zu berücksichtigen. Im Kellerbereich wird zudem eine neue Pumpenanlage für die Netzversorgung aufgestellt. Des Weiteren sind einige Betriebsräume u.a. Büros, Schaltanlagenräume, Werkstatt, Lager, Umkleiden und Sanitäranlagen vorgesehen. Bauseitiger Neubau in Massivbauweise (im Wesentlichen Stahlbeton und Mauerwerk) einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen für einen Trinkwasserbehälter (rd. 2.200 m³ Speichervolumen) sowie 12 Stück offene Beton-Filterbecken (6 Stück Vorfilter, 6 Stück Nachfilter) für die Trinkwasseraufbereitung (je rd. 24 m² Filterfläche) mit Rohrkellern und Nebenräumen. Leistungsumfang Anlagentechnik im Wesentlichen bestehend aus: 900 m³/h Aufbereitungsleistung (max. Spitzenlast) 6 Stück Rohwasserbelüftungen (Flachbettbelüfter) einschl. Lüftungsanlagen 12 Stück Ausrüstung offene Betonfilterbecken Vor- / Nachfilter (Rohrleitungen, Filtermaterial, Filterböden) 6 Stück Flachbettbelüfter (Zwischenbelüftung) einschl. Lüftungsanlagen Ausrüstung Trinkwasserbehälter Spülwasserpumpwerk und Spülluftgebläse Reinwasserpumpenanlage (rd. 1.400 m³/h – 70 mWS) 2 Stück Hydrophorkessel rd. 500 m Rohrleitungen Nennweiten u.a. DN 100 bis DN 700 (Edelstahl) rd. 160 Stück Absperrarmaturen Nennweiten u.a. DN 100 bis DN 700 (größtenteils mit E-Antrieb) sowie diverse unterschiedliche Armaturen, Messtechnik, Nebenarbeiten und InbetriebnahmenNeubau Kläranlage Weinsheim, Los 2 - Anlagentechnik
Verbandsgemeinde PrümPrümDeadline: Jul 17Das Verbandsgemeindewerk Prüm plant den Neubau der Kläranlage Weinsheim außerhalb der Ortschaft Weinsheim an der K 179 in Richtung der Straße B410 nach Prüm und Gerolstein. Es ist eine biologische Kläranlage für 3.000 EW geplant. Hierfür wurde vorab im Rahmen eines umfangreichen Variantenvergleiches das BIOCOS(R)-Verfahren als Vorzugsvariante zur Abwasserreinigung ermittelt. Dieses Verfahren besteht aus einem zweistraßigen Aufbau mit je einem Belebungsbecken und zwei Sedimentations- und Umwälzbecken (SU-Becken). Hierbei gelangt das Abwasser zunächst in das belüftete Belebungsbecken, welches über Schrägöffnungen mit den SU-Becken verbunden ist. Beim Betrieb findet mithilfe der Schrägöffnungen und über belüftetet Heberschächte ein Austausch der Wasser- und Schlammmengen zwischen dem Belebungsbecken und einem SU-Becken statt. Das zweite SU-Becken ist in dieser Zeit nicht am Austausch beteiligt, sondern es findet ein Absetzen der Schlammmassen statt und eine Klarwasserzone wird ausgebildet. Das Klarwasser wird über einen Abzug aus dem SU-Becken geleitet und kann als gereinigtes Abwasser in den Vorfluter eingebracht werden. Das Projekt wird u. a. mit Fördermitteln für eine schnelle Bauzeit gefördert. Dies bedingt paralleles Arbeiten an den Gewerken und die zwingende Einhaltung der Gesamtbauzeit. Die im Vertrag vorgegebenen Fristen sind einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme der Abwasserreinigung wird in drei wesentliche Lose aufgeteilt: Los 1 - Bautechnik, Los 2 - Anlagentechnik, Los 3 - EMSR-Technik. Die Nebenangebote sind zugelassen, ausdrücklich nur für kombinierte Preisnachlässe für Angebote auf mehrere Lose.KA Dresden-Kaditz Erneuerung BHKW Modul B und Neubau Modul D, Los 3: Anlagentechnik
Stadtentwässerung Dresden GmbHDresdenDeadline: Jun 11Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) Modul B und Neubau von Modul D in Dresden-Kaditz. Los 3 umfasst die Anlagentechnik für BHKW-Module B und D, Wärmeauskopplung und Stahlbau.Ortsnetz Heinersgrün, Abwasserbeseitigung Ortsnetz Heinersgrün und Überleitung nach Großzöbern, Los 3: Ausstattung/Anlagentechnik Pumpwerk
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Gemeinde KöngenKöngenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Köngen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Köngen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Köngen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förder-anträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitions-kosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht.
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