ÖBB–Personenverkehr AktiengesellschaftWienTED
Vertragsänderung zur Rahmenvereinbarung über Reisezugwagen für Tag- und Nachtverkehr an ÖBB-Personenverkehr AG
Leistungsgegenstand ist die Änderungen bestehender Lieferverträge (Abrufe aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung) mit Siemens Mobility Austria GmbH: 2. Abruf (ursprünglich 20 Nachtzüge, 7-teilig): 11 Nachtzüge (7-teilig) und 9 Tagzüge (7-teilig) 3. Abruf (ursprünglich 19 Tagzüge, 9-teilig): 4 Tagzüge (9-teilig) und 19 Tagzüge (7-teilig)
Buses & Rail Vehicles
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Leistungsgegenstand ist die Änderungen bestehender Lieferverträge (Abrufe aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung) mit Siemens Mobility Austria GmbH: 2. Abruf (ursprünglich 20 Nachtzüge, 7-teilig): 11 Nachtzüge (7-teilig) und 9 Tagzüge (7-teilig) 3. Abruf (ursprünglich 19 Tagzüge, 9-teilig): 4 Tagzüge (9-teilig) und 19 Tagzüge (7-teilig)
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- ÖBB–Personenverkehr Aktiengesellschaft
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Buses & Rail Vehicles
Tender description
Leistungsgegenstand ist die Änderungen bestehender Lieferverträge (Abrufe aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung) mit Siemens Mobility Austria GmbH: 2. Abruf (ursprünglich 20 Nachtzüge, 7-teilig): 11 Nachtzüge (7-teilig) und 9 Tagzüge (7-teilig) 3. Abruf (ursprünglich 19 Tagzüge, 9-teilig): 4 Tagzüge (9-teilig) und 19 Tagzüge (7-teilig)
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10- SVD Büromanagement GmbHWienDeadline: Jul 08
Rahmenvereinbarung IT-Dienstleister-Pool im Bereich Softwareentwicklung
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung in 13 Losen. Lose 1, 2, 3: 7 Unternehmen; Lose 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13: 3 Unternehmen; Lose 5, 9, 11: 5 Unternehmen. Details in Verfahrensunterlagen. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von Reparaturasphalt
Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von Reparaturasphalt. Höchstwerte: Los 1 Reparaturasphalt KMG-R: 275.000 €, Los 2 KMG-F: 275.000 €, Los 3 KMG-E: 495.000 €, Los 4 KMG-E lose: 385.000 €, Los 5 HMG: 2.750.000 €, Los 6 WMG: 66.000 €, Los 7 Bitumenemulsion C60BP4-S: 49.500 €, Los 8 C6b4-Rep: 104.500 €, Los 9 Bitumenentferner Spraydose: 2.750 €, Los 10 Kanister: 2.750 €, Los 11 Fugenvergussmasse: 38.500 €. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwertes. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Jul 20
Rahmenvertrag für die Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen
Der ermittelte Auftragsumfang umfasst eine Schätzmenge von 179 Fahrzeugen. Grundlage hierfür sind die über den Vertragszeitraum von 48 Monaten geplanten Fahrzeugbeschaffungen. Die Höchstmenge beträgt 200 Fahrzeuge. Detaillierte Angaben zu den Fahrzeugtypen und den jeweiligen Schätz- und Höchstmengen sind dem Abschnitt A.8 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Nr. Fahrzeugtyp Schätzmenge/Höchstmenge 1. Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 15 20 2. Löschgruppenfahrzeug-Logistik LF-Log 1 1 3. Tanklöschfahrzeug PTLF 4000 7 8 4. Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF-W 3000 4 4 5. Drehleiter DLAK 23/12 5 6 6. Wechselladerfahrzeug WLF 6 6 7. Rüstwagen RW 2 2 8. Gerätewagen Gefahrgut GW-G 2 2 9. Gerätewagen-Logistik GW-L1 1 3 10. Gerätewagen-Logistik GW-L2 9 10 11. Kommandowagen KdoW 3 4 12. Einsatzleitwagen ELW 1 7 8 13. Einsatzleitwagen ELW 2 4 4 14. Abrollbehälter AB Typ 1 1 2 15. Abrollbehälter AB Typ 2 6 7 16. Abrollbehälter AB Typ 3 5 6 17. Mannschaftstransportfahrzeug MTF 13 14 18. Lastkraftwagen Lkw Typ 1 4 4 19. Lastkraftwagen Lkw Typ 2 1 1 20. Anhänger Netzersatzanlage NEA Typ 1 2 2 21. Anhänger Netzersatzanlage NEA Typ 2 1 1 22. Anhänger Netzersatzanlage NEA Typ 3 1 1 23. Notarzteinsatzfahrzeug NEF 15 17 24. Rettungswagen RTW 52 55 25. Rettungswagen RTW (Spezialrettung) 1 1 26. Mannschaftstransportbus M-Bus 2 2 27. Krankentransportwagen KTW 7 7 28. Mehrzweckboot MZB 2 2 - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Jul 01
KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 1
Das vorliegende Vergabeverfahren ist Teil eines Gesamtbeschaffungsvorganges. Dieser Gesamtbeschaffungsvorgang enthält neben den hier zu vergebenden Leistungen "Rahmenvereinbarung GPA Typ 1" und "Instandhaltungsvertrag GPA Typ 1" für bis zu 10 GPA Typ 1 noch die folgenden weiteren zu vergebenden Leistungen: -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 2" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 2" für GPA Typ 2 (Tunnel 120 cm x 100 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, mögl. Dual View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 3" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 3" für GPA Typ 3 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 5" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 5" für GPA Typ 5 (Tunnel 58 cm x 39 cm bis 65 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, mögl. Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 6" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 6" für GPA Typ 6 (Tunnel 75 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, Dual-View) Diese verschiedenen Rahmenvereinbarungen und die jeweils dazugehörigen Instandhaltungsverträge werden aus technischen Gründen im Rahmen der Vergabemanagementsoftware in separaten sowie in zeitlich hintereinander folgenden Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Verfahren erfolgt in folgender Priorisierung: (1)Fachlos GPA Typ 2 (B 19.10 - 0537/22/VV : 1; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (2)Fachlos GPA Typ 6 (B 19.20 - 0537/22/VV : 7; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (3)Fachlos GPA Typ 1 (B 19.19 - 0537/22/VV : 6; hier vorliegend; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (4)Fachlos GPA Typ 3 (B 19.20 - 0537/22/VV : 8; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (5)Fachlos GPA Typ 5 (B 19.19 - 0537/22/VV : 9; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen des Typs 1 und dafür benötigtes Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der GPAs des Typs 1 aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 865.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 10 Gepäckprüfanlagen Typ 1 (im Folgenden als "GPA Typ 1" bezeichnet), - 10 Bildauswerterarbeitsplätze, - 10 passive Einlaufrollenbahnen, - 10 passive Auslaufrollenbahnen, - 10 aktive Einlaufbänder, - 10 aktive Auslaufbänder, - Eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 2 Stück GPA Typ 1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA Typ 1 sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA Typ 1 müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA Typ 1 charakterisiert sich wie folgt: -Tunnelinnenabmessungen Nenngröße mindestens 100 cm x 75 cm -Die Bandhöhe soll 65 bis 80 cm betragen -Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten) Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 1
Das vorliegende Vergabeverfahren ist Teil eines Gesamtbeschaffungsvorganges. Dieser Gesamtbeschaffungsvorgang enthält neben den hier zu vergebenden Leistungen "Rahmenvereinbarung GPA Typ 1" und "Instandhaltungsvertrag GPA Typ 1" für bis zu 10 GPA Typ 1 noch die folgenden weiteren zu vergebenden Leistungen: -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 2" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 2" für GPA Typ 2 (Tunnel 120 cm x 100 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, mögl. Dual View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 3" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 3" für GPA Typ 3 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 5" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 5" für GPA Typ 5 (Tunnel 58 cm x 39 cm bis 65 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, mögl. Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 6" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 6" für GPA Typ 6 (Tunnel 75 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, Dual-View) Diese verschiedenen Rahmenvereinbarungen und die jeweils dazugehörigen Instandhaltungsverträge werden aus technischen Gründen im Rahmen der Vergabemanagementsoftware in separaten sowie in zeitlich hintereinander folgenden Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Verfahren erfolgt in folgender Priorisierung: (1)Fachlos GPA Typ 2 (B 19.10 - 0537/22/VV : 1; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (2)Fachlos GPA Typ 6 (B 19.20 - 0537/22/VV : 7; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (3)Fachlos GPA Typ 1 (B 19.19 - 0537/22/VV : 6; hier vorliegend; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (4)Fachlos GPA Typ 3 (B 19.20 - 0537/22/VV : 8; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (5)Fachlos GPA Typ 5 (B 19.19 - 0537/22/VV : 9; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen des Typs 1 und dafür benötigtes Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der GPAs des Typs 1 aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 865.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 10 Gepäckprüfanlagen Typ 1 (im Folgenden als "GPA Typ 1" bezeichnet), - 10 Bildauswerterarbeitsplätze, - 10 passive Einlaufrollenbahnen, - 10 passive Auslaufrollenbahnen, - 10 aktive Einlaufbänder, - 10 aktive Auslaufbänder, - Eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 2 Stück GPA Typ 1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA Typ 1 sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA Typ 1 müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA Typ 1 charakterisiert sich wie folgt: -Tunnelinnenabmessungen Nenngröße mindestens 100 cm x 75 cm -Die Bandhöhe soll 65 bis 80 cm betragen -Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten) Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 06
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 06
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für ca. 500 Dienststellen
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung und den Kauf von Elektro-Kurierfahrzeugen für die GMSH und Andere. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamt-Höchstmenge. - Los 1 Kauf Pritschenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 2 Leasing Pritschenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 3 Leasing Pritschenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 4 Kauf Kleintransporter Kastenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 5 Leasing Kleintransporter Kastenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 6 Leasing Kleintransporter Kastenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 7 Kauf Transporter Kastenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 8 Leasing Transporter Kastenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 9 Leasing Transporter Kastenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 10 Kauf Transporter Kombi zur Personenbeförderung: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 11 Leasing Transporter Kombi zur Personenbeförderung 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 12 Leasing Transporter Kombi zur Personenbeförderung 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 13 Kauf Kurierfahrzeuge GMSH: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 14 Leasing Kurierfahrzeuge 36 Monate GMSH: 20 Fahrzeuge pro Jahr. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ - Staatl. Hochbauamt StuttgartStuttgartDeadline: Sep 01
Mittelspannung- und Niederspannungschaltanlagen
Sanierung Stromversorgungen (insgsamt 10 Trafostation) innerhalb der Bw-Liegenschaft Stetten a.k.M. Die bestehende Anlagentechnik wird demontiert und entsorgt und neue Mittelspannungs-, Niederspannungsschaltanlagen und Transformatoren werden in neuen Betonfertigstationen ( 1x Übergabestation , 6 x Unterstation) errrichtet. 3 bestehende Trafogebäude werden baulich ertüchtigt und mit neuer Stationstechnik ausgestattet Hauptmassen: 9 St Demontage 20 kV MSA 9 St Demontage 0,4 kV NSHV 1 St VNB Übergabestation in 2 Räumen, mit 2x 8 St MS-Feldern 7 St 20kV MSA luftisoliert Unterstation mit 4 St MS-Feldern 2 St 20 kV MSA luftisoliert, Unterstation mit 5 St MS-Feldern 11 St Gießharztrafo 20/0,4 kV, 800kVA 7 St 0,4 kV NSHV mit 9 NS-Felder 3 St 0,4 kV NSHV mit 12 NS-Felder 1 St Zählerschrank VNB 1 St Schaltschrank Fernwirktechnik, EZA-Regler 10 St PV-Zählerschrank, NA-Schutz, ÜEKS-Entkopplungsschutz 10 St Installation Trafostation mit Unterverteiler, Beleuchtung, Installationsgeräte 10 St Datenverteiler 11400mLWL-Kabel 26.400m GA-Verkabelung Kabel und Leitungen vers. Typen, Querschnitte
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