Staatliches Bauamt RegensburgRegensburgTED
26D Generalplanerleistung
Titel: JVA Regensburg, Erweiterung, Umbau, Instandsetzung 2. Bauabschnitt – Generalplanerleistung Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Generalplanerleistung LPH 1-9 HOAI mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüs...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Landscape Architecture, Building Physics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatliches Bauamt Regensburg
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- August 20, 2026
- Topic:
- Architecture
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Titel: JVA Regensburg, Erweiterung, Umbau, Instandsetzung 2. Bauabschnitt – Generalplanerleistung Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Generalplanerleistung LPH 1-9 HOAI mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Bauphysik (Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik), Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Baustellenlogistik, Baufeldfreimachung, Schadstoff- und Altlastenmanagements sowie ein Projektkommunikationssystem. Nach Abwägung durch die Vergabestelle ist die Zusammenfassung der Planung verschiedener Leistungsbilder zur Erreichung der Funktionalität und Sicherheitsanforderungen technisch erforderlich. Der 2. Bauabschnitt der Erweiterung, des Umbaus und der Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Regensburg umfasst die denkmalgerechte Sanierung von zwei Bestandsgebäuden, den Abbruch von Nebengebäuden einschließlich erforderlicher Schadstoffsanierungs- und Rückbaumaßnahmen, die Errichtung eines Neubaus mit Hafträumen und integrierter Sporthalle sowie die Herstellung und Anpassung der Außenanlagen einschließlich Stellplätze, Erschließungsflächen und sicherheitsrelevanter Außenmauer. Die Umsetzung erfolgt bei laufendem Justizvollzugsbetrieb unter hohen Anforderungen an Sicherheit, Betriebsaufrechterhaltung, Denkmalschutz und Baustellenlogistik. Es sind umfangreiche Provisorien und Übergangsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie die Planung und Integration komplexer sicherheitstechnischer Systeme einer Justizvollzugsanstalt erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Schnittstellen zu den im ersten Bauabschnitt errichteten Gebäuden und technischen Anlagen sowie die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu berücksichtigen. Sicherheitsrelevante Systeme müssen während sämtlicher Bauphasen ohne Unterbrechung funktionsfähig bleiben; notwendige Umschluss-, Migrations- und Übergangskonzepte sind frühzeitig zu entwickeln und umzusetzen. Die Planung hat unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau), der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, der Vorgaben des Denkmalschutzes sowie der Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten zu erfolgen. Für den zu sanierenden Bestand ist der energetische Standard EGB 55, für den Neubau der energetische Standard EGB 40 einzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt die beschriebenen Leistungen in mehreren Leistungsstufen zu beauftragen. Vorgesehen ist die Vergabe der Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI einschließlich der erforderlichen besonderen Leistungen. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 für die Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Bestand BGF: 4.942 m2 BRI: 17.096 m3 NUF (R) 1-6: 2. 410 m2 NRF (R) Gesamt: 4.111 m2 Neubau: NUF (R) 1-6: 1.374m2 NRF (R) Gesamt: 2.604 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Termine: Vorlage HU-Bau: voraussichtlich August 2030 Baubeginn: voraussichtlich September 2032 Leitplanungen: voraussichtlich April 2031 Interne Kennung: 26-057854 Verfahrensart: offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
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6Generalplanerleistungen ab der LPH 5 (HOAI) für das Haus der Neugier in Aachen
Haus der Neugier GmbH, vertreten durch die E.V.A Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH AachenAachenDer Auftraggeber beabsichtigt, das Haus der Neugier zu etablieren. Dieses soll zukünftig die Volkshochschule und die Stadtbibliothek beherbergen. Die beiden Institutionen möchten ihr Angebot verbinden und es in innovativer, unverwechselbarer Form neu ausrichten. Das Haus der Neugier soll im ehemaligen Kaufhaus "Haus Horten" in der Komphausbadstraße 10 in Aachen entstehen. Das Gebäude wurde in den 1960er Jahren als Stahlbetonbau in der heutigen Aachener Fußgängerzone errichtet und steht seit sieben Jahren leer. Der Auftraggeber ist Eigentümer des Grundstücks. Das Gebäude befindet sich derzeit im Rohbauzustand und soll durch den Umbau nahezu ohne Substanzverlust nutzbar bleiben. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 5 nach HOAI für das Haus der Neugier in Aachen. Der Auftraggeber hat die Planungsleistungen der LPH 1 - 4 durch Fachplaner insbesondere für die Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz und Barrierefreiheit erstellen lassen. Ferner hat der Auftraggeber Vermessungsarbeiten, Leit- und Orientierungskonzept, Lichtplanung, Medien- und Veranstaltungsplanung, Interiorplanung sowie Schadstoffuntersuchungen beauftragt. Der Auftraggeber wird den Bauantrag voraussichtlich im Januar 2026 einreichen. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer weitere Planungsleistungen der LPH 5 - 9 erbringen sowie eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) oder Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der erforderlichen Bauleistungen erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Bauleistungen anschließend an einen Generalunternehmer zu vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vertragsschluss zunächst die LPH 5 abzurufen. Die LPH 6 - 9 werden zunächst nur optional und ggfs. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und unabhängig von der Beschlusslage abgerufen. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Gebäude und Innenräume (Objektplanung); - Tragwerksplanung; - Technische Ausrüstung; - Freianlagen; - Bauphysik; - Brandschutz; - Barrierefreiheit; - Interiorplanung; - Lichtplanung; - Leit- & Orientierungskonzept; - Gastronomieplanung; - Medien- und Veranstaltungsplanung; - IT- und Netzwerkplanung; - Fassadenplanung; - Begrünungsplanung; - Baustellenlogistik-Konzept und Planung; - Abbruchplanung; - IST-Zustandserfassung inkl. Betonschäden; - SiGeKo-Leistungen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen. Der Objektplaner übernimmt die Gesamtprojektleitung einschließlich der Koordination und Integration sämtlicher Fachplanungsleistungen und ist Hauptansprechpartner für den Auftraggeber. Gleichzeitig sind für jede Fachplanung benannte Ansprechpartner vorzusehen. Beabsichtigt ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber stellt interessierten Bewerbern auf Verlangen weitere Planunterlagen zum Projekt bereit. Interessierte Bewerber können diese Planunterlagen ausschließlich per Bewerbernachricht über die unter Ziffer 5.1.11 genannten Website anfordern.Bundesstadt Bonn- KGS am Domhof - Generalplanerleistungen (GP)
Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonnGegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für einen Erweiterungsbau der Grundschule "KGS Am Domhof". Der bestehende Schulkomplex umfasst vier Gebäude (Bauteile 1a, 1b, 2 und 3). Während die zweigeschossigen Bauteile 1a und 1b hauptsächlich Klassenräume enthalten, beherbergt das eingeschossige Bauteil 3 das Verwaltungsgebäude. Im Zentrum des Ensembles befindet sich das eingeschossige Forum (Bauteil 2), in dem unter anderem die Aula untergebracht ist, die zu den Essenzeiten derzeit auch als Mensa genutzt wird. Außerdem ergänzt eine Kita (Bauteil 4) das Gesamtensemble auf dem Schulgrundstück (nicht Bestandteil der Baumaßnahme). Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen einen Erweiterungsneubau zu errichten, der neben einer Turnhalle auch die neue Mensa mit Küchenbereich sowie die zusätzlich erforderlichen OGS-Räume umfasst. Dieser soll auf dem nord-östlichen Grundstücksbereich auf dem Gelände der angrenzenden Kita errichtet werden. Die Machbarkeitsstudie hat für den Erweiterungsneubau einen Flächenbedarf von 1.332 m2 Netto-Raumfläche (NUF) ermittelt, der als Planungsgrundlage für die weitere Ausarbeitung dient. Im Rahmen der Planung soll darüber hinaus geprüft werden, ob statt der bisher geplanten Einfeld-Turnhalle alternativ auch der Bau einer Zweifeld-Turnhalle realisierbar ist. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Durch kleinere Umbaumaßnahmen und Umzüge in den Bauteilen 2 und 3 können freiwerdende Raumkapazitäten anschließend neu aufgeteilt werden, so dass Funktionsbereiche zusammengelegt werden können. Durch die Umbauarbeiten im Bestand werden zusätzliche Tages-, Verwaltungs- und Nebenräume geschaffen. Von den Umbaumaßnahmen sind etwa 280 m2 betroffen. Das Baufeld befindet sich innerhalb der Außenspielflächen der angrenzenden Kita. Die Außenanlagen sollen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten neugestaltet und funktional an die erweiterten Nutzungen angepasst werden. Die durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Spielflächen müssen in einem Gesamtkonzept wieder hergestellt werden, welches Ausweichflächen für den Erhalt des Kita-Betriebes während der Bauausführung berücksichtigt. Für das Grundstück ist ein ganzheitliches Entwässerungskonzept für die kontrollierte Versickerung, Rückhaltung und ggf. gedrosselte Einleitung von Regenwasser zu erstellen. Dies beinhaltet die Dimensionierung einer neuen Rigole bzw. Überprüfung und ggf. Anpassung der bestehenden Rigole. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß § 43 ff. HOAI Ingenieurbauwerke - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 27Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung.26DE Ingenieurbauwerke
Staatliches Bauamt BayreuthBayreuthObjektplanung Ingenieurbauwerke für die Erschließungsmaß-nahme Universität Bayreuth - Campus in Kulmbach: Neubau der Fakultät für Lebenswissenschaften in Kulmbach.26DE Tragwerksplanung
Staatliches Bauamt BayreuthBayreuthFachplanung Tragwerksplanung für die Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht Hof.Generalplanerleistungen
BRD, vertr. d. BMVg, vertr. d. ABH, vertr. d. BBAHamburgDas Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK) ist als eines von insgesamt fünf bundesweit vorhandenen Bundeswehrkrankenhäusern seit 1969 für militärische und zivile Patienten geöffnet. Mit zahlreichen diagnostischen und klinischen Fachabteilungen erfüllt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Aufgaben als Klinik der Grund- und Regelversorgung und ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung auch für die Freie und Hansestadt Hamburg. Im Zuge der Umstrukturierung der gesamten Klinikkonfiguration wurden Neubauten für die zentralen Krankenhausfunktionen (medizinische Behandlung und Pflege) erstellt. Die Umstrukturierung ist jedoch mit Errichtung der Neubauten (Haus 2 – Bettenhaus, Haus 3 – Multifunktionsgebäude) nicht beendet. Einer der anschließenden Schritte ist die endgültige Sanierung von Haus 1, die sukzessive in Bauabschnitten durchgeführt wird. Der hier anstehende Bauabschnitt umfasst den noch verbleibenden Bereich des Kreuzbaus sowie die vollständige Sanierung von Südflügel West. Ein wesentlicher Aspekt der Umstrukturierung sind die verschiedenen Interimsbauten und deren sukzessiver Rückbau. Der Abbruch der Interimsverbindungsbrücke zwischen Haus 1 Südflügel Mitte und Haus 2 (Bettenhaus) ist ebenfalls als Bestandteil der anhängigen Baumaßnahme zu erbringen. Siehe hierzu im Detail Unterlage A-9 Projektbeschreibung.
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