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26-0345 Vergabe von Winterdienstleistungen - Winterdienst auf den Gemeindestraßen
Schneeräume und Streuen nach Vorgaben bzw. Bedarf auf Gemeindestraßen mit unterschiedlicher Priorität gemäß Leistungsverzeichnis
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Lehre
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
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Schneeräume und Streuen nach Vorgaben bzw. Bedarf auf Gemeindestraßen mit unterschiedlicher Priorität gemäß Leistungsverzeichnis
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Magistrat der Stadt Waidhofen a/d YbbsWaidhofen a/d YbbsDeadline: Jul 27Rahmenvereinbarung für Winterdienst auf Gemeindestraßen und Güterwegen in Waidhofen an der Ybbs vom 11. November 2026 bis 31. März 2027Winterdienst Gemeindestraßen und Güterwege 26/27 um Gemeindegebiet von 3340 Waidhofen an der Ybbs
Magistrat der Stadt Waidhofen a/d YbbsRahmenvereinbarung für Winterdienst (Schneeräumung) auf Gemeindestraßen und Güterwegen im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Ybbs für den Zeitraum November 2026 bis März 2027.Winterdienst und Straßenreinigung
Gemeinde Michendorf, Die BürgermeisterinMichendorfDeadline: Aug 28Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Winterdienst und Straßenreinigung
Gemeinde Michendorf, Die BürgermeisterinMichendorfDeadline: Aug 28Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Gestellung von FZ für Winterdienst im SM Esp.+ W. 26-30
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Ostwestfalen-LippeBielefeldDeadline: Aug 18Art der Leistung Gestellung von geeigneten Winterdienstfahrzeugen einschließlich Fahrpersonal zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen innerhalb der festgelegten Straßenmeistereibezirk Umfang der Leistung Der Auftragnehmer stellt während des vereinbarten Winterdienstzeitraums geeignete und einsatzbereite Winterdienstfahrzeuge einschließlich Fahrpersonals zur Verfügung. Die Fahrzeuge werden nach Abruf und Weisung der zuständigen Straßenmeisterei auf den festgelegten Winterdienstrouten innerhalb der Straßenmeistereibezirke eingesetzt. Die Leistung umfasst insbesondere das Räumen von Schnee, das Streuen bei Schnee- und Eisglätte sowie erforderliche Kontrollfahrten auf Bundes- und Landesstraßen. Der Auftragnehmer hat die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und des Fahrpersonals während der festgelegten Bereitschaftszeiten sicherzustellen. Fahrzeugausfälle, technische Störungen und sonstige Einsatzhindernisse sind der Straßenmeisterei unverzüglich mitzuteilen. Die durchgeführten Einsätze sind entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu dokumentieren und nachzuweisen.Lieferung und Lagerung von Streusalz für den Winterdienst
Fraport AGFrankfurt am MainDie Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der Betriebspflicht mit veröffentlichten Betriebszeiten. Um Starts und Landungen im planmäßigen und nichtplanmäßigen Luftverkehr zu ermöglichen, wird während der Winterdienstsaison bei entsprechender Witterung die Betriebssicherheit der Flughäfen mit Hilfe geeigneter Winterdienstmaßnahmen aufrechterhalten. Die Durchführung und Koordination des Winterdienstes obliegt der Fraport AG. Zur Verkehrssicherung hält Fraport unterschiedliche Tanks und Silos für Bodenenteisungsmittel, Streusalz sowie Streusand vor. Fraport definiert die jährliche Winterdienstsaison vom 1. November eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Streusalz vor und während der Winterdienstsaison, die Abholung der Restbestände am Ende der Winterdienstsaison und die anschließende Einlagerung für den vorsaisonalen Zeitraum in Lagerstätten des Auftragnehmers. Der zukünftige Auftragnehmer führt eigenverantwortlich und selbständig die Lieferung und Lagerung von Streusalz für den Winterdienst der Fraport unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen durch. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten kalkulatorischen Mengen werden für den Angebotsvergleich zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen dem aktuellen Bedarf entsprechen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Anhänge 2 "SPoC" und 3 "Standorte der Silos" gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung werden zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt.Lieferung und Lagerung von Streusalz für den Winterdienst
Fraport AGFrankfurt am MainDie Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der Betriebspflicht mit veröffentlichten Betriebszeiten. Um Starts und Landungen im planmäßigen und nichtplanmäßigen Luftverkehr zu ermöglichen, wird während der Winterdienstsaison bei entsprechender Witterung die Betriebssicherheit der Flughäfen mit Hilfe geeigneter Winterdienstmaßnahmen aufrechterhalten. Die Durchführung und Koordination des Winterdienstes obliegt der Fraport AG. Zur Verkehrssicherung hält Fraport unterschiedliche Tanks und Silos für Bodenenteisungsmittel, Streusalz sowie Streusand vor. Fraport definiert die jährliche Winterdienstsaison vom 1. November eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Streusalz vor und während der Winterdienstsaison, die Abholung der Restbestände am Ende der Winterdienstsaison und die anschließende Einlagerung für den vorsaisonalen Zeitraum in Lagerstätten des Auftragnehmers. Der zukünftige Auftragnehmer führt eigenverantwortlich und selbständig die Lieferung und Lagerung von Streusalz für den Winterdienst der Fraport unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen durch. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten kalkulatorischen Mengen werden für den Angebotsvergleich zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen dem aktuellen Bedarf entsprechen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Anhänge 2 "SPoC" und 3 "Standorte der Silos" gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung werden zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt.Umbau Fußgängerzone und Parkanlage in Bönen
Stadt Bergkamen, Zentrale VergabestelleBergkamenDeadline: Sep 10Art der Leistung Die Gemeinde Bönen im Kreis Unna plant zur Stärkung ihres Ortsteilkernes im Rahmen des Städtebauförderprogramms / Lebendige Zentren aus Landes- und Bundesmitteln die Modernisierung ihrer im Ortszentrum gelegenen Fußgängerzone in der Bahnhofstraße sowie der südwestlich direkt anschließenden Parkanlage. Ziel ist die Entwicklung eines attraktiven und identitätsstiftenden Stadtzentrums für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Im Vordergrund stehen die Steigerung der Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer und die Schaffung von unterschiedlichen Funktionsbereichen.In Entsprechung der Vorgaben zur Verwendung von Städtebaufördermitteln sind auch Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Klimafolgenanpassung einzuplanen und umzusetzen. Umfang der Leistung Hierzu gehören die beiden Maßnahmen: · Neugestaltung der Fußgängerzone · Verbesserung der Aufenthaltsqualität für alle Generationen in der Parkanlage Der Leistungsumfang im Detail ist zwingend dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.FH Kärnten – Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen bei Immobilienprojekten der FH Kärnten
Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbHSpittal an der DrauZiel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der FH Kärnten mbH (im Folgenden auch "AG") mit einer:einem Rahmenvereinbarungspartner:in über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen. Das Vergabeverfahren wurde als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 2 BVergG 2018 durchgeführt. Bei Bedarf kann die AG (bzw. andere in den Verfahrensunterlagen genannte Abrufberechtigte: FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH; Fachhochschule Kärnten gemeinnützige Privatstiftung) aus dieser Rahmenvereinbarung Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für Immobilienprojekte der FH Kärnten abrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgte. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.FH Kärnten – Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen bei Immobilienprojekten der FH Kärnten
Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbHSpittal an der DrauZiel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der FH Kärnten mbH (im Folgenden auch "AG") mit einer:einem Rahmenvereinbarungspartner:in über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen. Das Vergabeverfahren wurde als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 2 BVergG 2018 durchgeführt. Bei Bedarf kann die AG (bzw. andere in den Verfahrensunterlagen genannte Abrufberechtigte: FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH; Fachhochschule Kärnten gemeinnützige Privatstiftung) aus dieser Rahmenvereinbarung Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für Immobilienprojekte der FH Kärnten abrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgte. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.
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- The submission deadline is 08. September 2026.
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